Käufer zahlt Artikel an und will nachher das Fahrzeug nicht mehr muss ich zurück zahlen?
Ich habe einen Traktor verkauft und der Käufer wollte diesen nach Besichtigung auch haben, und zahlte mir das Fahrzeug per Überweisung (2000€) an. Restliche 13500€ sollten bei Abholung getätigt werden.
er wollte das ich die Kupplung noch erneuern und dies tat ich dann auch von der Anzahlung. Gute 2 Wochen später wollte er den Traktor dann abholen und schaut sich den noch einmal an und entscheidet dann das er ihn nicht mehr will und ich doch gerne die komplette Summe zurück zahlen sollte…
ich weis aber das er sich einen anderen gekauft hat zu evtl besseren Konditionen.
bin ich dazu verpflichtet ihn das Geld zurück zu zahlen ?
Mit freundlichen Grüßen
Habt ihr das mit den 13.500 Euro schriftlich ausgemacht?
mit Sicherheit finde ich das im WhatsApp irgendwo wieder
10 Antworten
Grundsätzlich ist ein Vertrag für beide Parteien verbindlich, falls nicht irgend welche Ausstiegsklauseln vereinbart wurden.
Dass bedeutet, dass es Dich nicht zu kümmern braucht, ob sich für den Käufer die Situation geändert hat.
Du kannst aber auf Kulanz der Vertragsauflösung zustimmen und kannst für Deine Umtriebe eine Entschädigung verlangen.
Wie hoch diese Entschädigung ist, wird natürlich nirgends definiert und hängt somit von Deinem guten Willen ab.
Also kurzfassung was ich empfehle: Will er die Entschädigung nicht geben für z.B. die Kupplung, muss er halt das ganze Teil zahlen :D
Bei der Höhe der Entschädigung würde ich mich am Erfüllungsschaden (positives Interesse) orientieren.
So wie du die Situation beschreibst, ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, an den ihr euch beide zu halten habt. Es besteht keine Verpflichtung zur Rückzahlung. Vielmehr hat er den Rest zu zahlen und du musst den Traktor herausgeben.
Ein Rücktrittsrecht gibt es nicht.
Der Kaufvertrag kann nur im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst werden.
Hier könntest du die Anzahlung als Abstandszahlung einfordern.
Der Darstellung nach besteht ein Kaufvertrag, der für beide Seiten verbindlich ist. Ein einseitiger Rücktritt vom Kaufvertrag ist nicht vorgesehen.
Du kannst nun entweder auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen oder die Anzahlung vorerst einbehalten und anschließend mit einem eventuellen Mindererlös beim anderweitigen Verkauf des Traktors verrechnen.
Nein, du mußt nix zurückzahlen, im Gegenteil, er hat das Ding gekauft und muß es bezahlen.
Mit der Anzahlung seid ihr den Kaufvertrag eingegangen. Gibt es irgendwelche ausstiegsklauseln in dem Vertrag?
Ihr können verhandeln was ihr wollt, es muss eine übereinstimmende Willenserklärung sein. Solange ihr keine neue übereinstimmende Willenserklärung habt, seid ihr beide verpflichtet den Vertrag zu erfüllen.