Auto ohne Abmeldung an den Käufer abgeben?
Hallo zusammen,
ich habe vorgestern mein Auto verkauft, jedoch wegen des aktuellen Krieses konnte ich keinen Termin bei der Zulassungsstelle für die Abmeldung bekommen.
Der Käufer hat mir vorgeschlagen die Schilder abzumachen, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 bei mir zu lassen, um für sich das Auto vorzubereiten, sprich: Reparaturen usw.
Ist dies gesetzlich OK? oder hat es seine Gefahren?
5 Antworten
Fertige einen Kaufvertrag an, in dem steht dass der Käufer sich unverzüglich um die ummeldung kümmert. Zusätzlich rufst du bei deiner kfz-versicherung an und gibst an das kfz verkauft zu haben und teilst der versicherung namen und anschrift des käufers mit.
Es gibt vom ADAC oder auf mobile.de vordruckesolcher Kaufverträge. Da steht sogar das mit der versicherung drauf...
Ja.. lass dir vorher aber alles unterschreiben.
Soll er das KFZ ummelden brauch er sogar zwingend teil 1 und teil 2 damit die zulassungsstelle das bearbeiten kann.
Achja, und deinerzulassungsstelle schickst du ein formular was unterschrieben wurde vom verkäufer das den verkauf bestätigt und dann bekommst du anteilig für den rest des jahres deine kfz-steuer zurück.
Ich persönlich würde ein Auto NIE verkaufen, wenn es noch angemeldet ist. Man hat (auch hier) schon so viele Sachen gelesen, die mit den Autos angestellt wurden, angefangen bei Unfällen, bis hin, dass die Autos (noch angemeldet) schon wieder weiterverkauft wurden und nicht mehr auffindbar waren ect... Den Stress würde ich mir von vornherein sparen. Dann muss sich der Käufer halt um rote Nummern oder Kurzzeitkennzeichen kümmern. Oder er kauft ihn, bezahlt, nimmt Brief und Zulassung mit, meldet ihn an und holt ihn dann weg.
Nehmen wir an er baut einen Unfall, dann bist du haftbar, weil das Auto über dich angemeldet bzw. versichet ist. Auf der anderen Seite ist derjenige Besitzer des Autos, der im Besitz des Fahrzeugbriefs ist. Somit hat es für beide Seiten eine gewisse Gefahr. Wenn man sich aber gegenseitig vertraut spricht nichts dagegen, das so zu machen. Allerdings kann man, soweit ich informiert bin, sein Auto auch online abmelden, dazu muss man nicht zur Zulassungsstelle.
Ummelden bzw. abmelden kann der Käufer übrigens in deinem Namen, sobald er beide Papiere hat.
Als Halter des Fahrzeuges bist du bis zur Außerbetriebsetzung oder Umschreibung des Fahrzeuges verantwortlich oder du legst eine Veräußerungsanzeige vor. Allerdings musst du weiterhin auf jedenfall die Kfz-Steuern bezahlen, wenn das Fahrzeug noch auf deinen Namen zugelassen ist. Es ist immer empfehlenswert die Veräußerungsanzeige an deine zuständige Kfz-Zulassungsstelle zu senden. Bußgeldbescheide usw. musst du gegebenenfalls auch an den Erwerber weiterleiten usw.
Wenn der Erwerber einen Unfall mit dem Fahrzeug verursachen würde und das Fahrzeug nicht mehr auf seinen Namen ummelden würde, dann würde der Unfall deine Schadenfreiheitsklasse belasten. Im nächsten Jahr würdest du also mehr Versicherungsbeiträge bezahlen müssen.
Insofern ist eine Außerbetriebsetzung vor Fahrzeugübergabe grundsätzlich empfehlenswert. Falls der Erwerber in deinem Zulassungsbezirk wohnt, kannst du das Fahrzeug auch mit ihm zusammen umschreiben lassen oder er beantragt ein Kurzzeitkennzeichen! Für die Beantragung des Kurzzeitkennezeichens wird eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I und des Hauptuntersuchungsberichtes benötigt sowie eine elektronische Versicherungsbestätigung für Kurzzeitkennzeichen und Personalausweis. Die Originalvorlage ist natürlich auch möglich. Das Fahrzeug muss natürlich vorher abgemeldet sein.
Zum Abmelden brauchst du Teil 1 und die Schilder.
Lass das doch von einem Zulassungsservice machen. Bei uns geht das so innerhalb von 24h.
Krass, also Danke Danke Danke nochmals für deine Antwort. Bekommst auf jeden Fall diesen "Beste Antwort" ding.
Nein, ich meine einen Zulassungsservice, auch Zulassungsdienst genannt.
Vielen Dank, werde ich vielleicht morgen sogar noch machen. Könntest Du mir vielleicht noch schreiben, wie viel so ein Service kosten würde, oder wie viel Du immer bezahlt hast?
Ich habe letzte Woche ein Auto abmelden und ein anderes anmelden lassen. Dafür hat der Zulassungsdienst 30,21€ berechnet. Montag nachmittag abgeholt, Dienstag alles wieder angeliefert.
Dann könnt ich quasi die Zulassungsbescheinigung Teil 2 auch bei Ihm lassen?