Privater Autoverkauf, Käufer will Geld zurück
Hallo, ich habe vor ca. 1 Monat mein Auto verkauft. Der Käufer meldete sich dann ca. 1 Woche später und meinte da wären schwere Mängel z.B. meinte er die Bremsen würden nicht funktionieren. Ich habe ihm gesagt, dass mit dem Auto alles in Ordnung war, ich noch bis zum Verkauf jeden Tag damit gefahren bin und TÜV hat er auch bekommen Anfang des Jahres. Er selbst ist sogar probegefahren. Im Kaufvertrag steht der Satz "Gekauft wie besichtigt" oder so ähnlich und er hat ihn auch unterschrieben. Das habe ich ihm auch nochmal gesagt, dass ich nicht verpflichtet bin ihm irgendwas zurückzugeben an Geld.
Dann war erstmal Ruhe. Dann jetzt nach einem Monat meldet er sich wieder, meinte er musste so viel reparieren an dem Auto und er will Geld haben oder er schickt mir die Werkstattrechnung. Ich habe ihn jetzt blockiert bei WhatsApp.
Meint ihr, er kann mir irgendwas anhaben? Ist es möglich, dass er die Werkstattrechnung auf meinen Namen umschreibt und die dann zu mir geschickt wird? Das geht doch nicht so einfach oder? Ist es richtig, dass einfach zu ignorieren?
10 Antworten
Was genau wurde im Kaufvertrag festgehalten? Der Kaufvertrag sollte immer in 2 facher Ausführung geschehen.
Hier sollte immer die Sachmangel-Haftung, sowie Garantie und Rücknahme ausgeschlossen werden.
Wurde der Kaufvertrag von beiden Parteien so unterschrieben, hast Du nichts zu befürchten.
Sollte der Käufer dennoch keine Ruhe geben, drohe ihm mit dem Anwalt.
Alles Gute!
Anmerkung: Bei schwerer arglistiger Täuschung, kann der Käufer Recht behalten!
Beispielsweise bei gewusster Tachomanipulation oder erhöhtem Ölverbrauch etc. ...
Blockieren war schon richtig, das sind Einschüchterungsversuche. Die versuchen sowas bei Leuten, wo sie glauben, das sie die Rechtslage nicht voll durchschauen. Dann bauen sie Druck auf etc etc. Es ist alles in Ordnung, du brauchst nichts weiter machen
Ja, ignoriere ihn. Das ist öfters ein Problem. Da wird nichts mehr kommen.,,
Er kann dir nichts anhaben. Er hat unterschrieben, das Auto gekauft, und es war ein Privatkauf, weshalb du nicht dazu verpflichtet bist, ihm das Geld zurück zu geben. Zu dieser Zeit war außerdem mit dem Auto noch alles in Ordnung, weshalb du auch "moralisch" gesehen keine Schuld trägst.
Lg
Wenn privat verkauft wurde und Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen wurde im Vertrag dann kann er gar nichts wollen.
Garantie und Rücknahme muss man überhaupt nicht ausschließen.