Privater Autoverkauf, Käufer will Geld zurück

10 Antworten

Was genau wurde im Kaufvertrag festgehalten? Der Kaufvertrag sollte immer in 2 facher Ausführung geschehen.

Hier sollte immer die Sachmangel-Haftung, sowie Garantie und Rücknahme ausgeschlossen werden.

Wurde der Kaufvertrag von beiden Parteien so unterschrieben, hast Du nichts zu befürchten.

Sollte der Käufer dennoch keine Ruhe geben, drohe ihm mit dem Anwalt.

Alles Gute!

Anmerkung: Bei schwerer arglistiger Täuschung, kann der Käufer Recht behalten!

Beispielsweise bei gewusster Tachomanipulation oder erhöhtem Ölverbrauch etc. ...


hotrod66  11.07.2024, 06:13

Garantie und Rücknahme muss man überhaupt nicht ausschließen.

Lycho  11.07.2024, 18:31
@hotrod66

Wird die Gewährleistung bei Privatverkauf nicht ausgeschlossen, erhält der Käufer automatisch 1 Jahr und der Verkäufer haftet bei Problemen.

Erst informieren, dann kommentieren!

Blockieren war schon richtig, das sind Einschüchterungsversuche. Die versuchen sowas bei Leuten, wo sie glauben, das sie die Rechtslage nicht voll durchschauen. Dann bauen sie Druck auf etc etc. Es ist alles in Ordnung, du brauchst nichts weiter machen

Ja, ignoriere ihn. Das ist öfters ein Problem. Da wird nichts mehr kommen.,,

Er kann dir nichts anhaben. Er hat unterschrieben, das Auto gekauft, und es war ein Privatkauf, weshalb du nicht dazu verpflichtet bist, ihm das Geld zurück zu geben. Zu dieser Zeit war außerdem mit dem Auto noch alles in Ordnung, weshalb du auch "moralisch" gesehen keine Schuld trägst.

Lg

Woher ich das weiß:Hobby – Bin großer Autofan

Wenn privat verkauft wurde und Gewährleistung und Rücknahme ausgeschlossen wurde im Vertrag dann kann er gar nichts wollen.