Privater Autoverkauf, Käufer will Geld zurück
Hallo, ich habe vor ca. 1 Monat mein Auto verkauft. Der Käufer meldete sich dann ca. 1 Woche später und meinte da wären schwere Mängel z.B. meinte er die Bremsen würden nicht funktionieren. Ich habe ihm gesagt, dass mit dem Auto alles in Ordnung war, ich noch bis zum Verkauf jeden Tag damit gefahren bin und TÜV hat er auch bekommen Anfang des Jahres. Er selbst ist sogar probegefahren. Im Kaufvertrag steht der Satz "Gekauft wie besichtigt" oder so ähnlich und er hat ihn auch unterschrieben. Das habe ich ihm auch nochmal gesagt, dass ich nicht verpflichtet bin ihm irgendwas zurückzugeben an Geld.
Dann war erstmal Ruhe. Dann jetzt nach einem Monat meldet er sich wieder, meinte er musste so viel reparieren an dem Auto und er will Geld haben oder er schickt mir die Werkstattrechnung. Ich habe ihn jetzt blockiert bei WhatsApp.
Meint ihr, er kann mir irgendwas anhaben? Ist es möglich, dass er die Werkstattrechnung auf meinen Namen umschreibt und die dann zu mir geschickt wird? Das geht doch nicht so einfach oder? Ist es richtig, dass einfach zu ignorieren?
10 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Lycho/1720395961432_nmmslarge__0_148_1592_1592_4c93b8bc4e81ff053bbf4c327efc21cb.jpg?v=1720395961000)
Was genau wurde im Kaufvertrag festgehalten? Der Kaufvertrag sollte immer in 2 facher Ausführung geschehen.
Hier sollte immer die Sachmangel-Haftung, sowie Garantie und Rücknahme ausgeschlossen werden.
Wurde der Kaufvertrag von beiden Parteien so unterschrieben, hast Du nichts zu befürchten.
Sollte der Käufer dennoch keine Ruhe geben, drohe ihm mit dem Anwalt.
Alles Gute!
Anmerkung: Bei schwerer arglistiger Täuschung, kann der Käufer Recht behalten!
Beispielsweise bei gewusster Tachomanipulation oder erhöhtem Ölverbrauch etc. ...
![](https://images.gutefrage.net/media/user/dvdfan/1591310897544_nmmslarge__0_27_558_558_61ab2620bc0200d5e8281cac8c4c3038.jpg?v=1591310898000)
Das ist so eine Masche, um den Preis nochmal nachträglich ordentlich zu drücken.
Manchmal ist es nichtmal der Käufer, sondern Betrüger, die auf Kleinanzeigen oder eBay nach beendeten Autokäufen suchen und sich dann als Käufer (mit neuer Handynummer) ausgeben.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/es12ch/1702382231518_nmmslarge__0_57_168_168_63480e034c439b1b5bad3568b72e8a60.jpg?v=1702382232000)
Der Satz "gekauft wie gesehen" ist relativ irrelevant. Wichtig ist der Ausschluss der Sachmangelhaftung und, dass du nichts verschwiegen hast.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Turboland/1718271660044_nmmslarge__0_310_1477_1476_ac7164c36225ce4a9ad4a30f357297d0.jpg?v=1718271660000)
Wenn du schriftlich im Kaufvertrag eine Garantie und Sachmängelhaftung ausgeschlossen hast, und du keine großen Fehler verschwiegen hast, kann dir nichts passieren. Sollte er keine Ruhe geben, ein Rechtsanwalt kann ihm das klar machen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DerCaveman/1568020485456_nmmslarge__487_447_637_637_71b1be4c2966d8f88af74501a5a4d697.jpg?v=1568020485000)
Wenn du die "Gewaehrleistung" nicht vertraglich ausgeschlossen hast: Der Kaeufer muss dir nachweisen, dass die reklamierten Maengel bereits vorhanden waren, als du ihm das Auto vor einem Monat uebergeben hast. Allgemein zu erwartende Verschleisserscheinungen, die dann spaeter zu einem Defekt fuehren, sind keine Sachmaengel.
Wenn du die "Gewaehrleistung" vertraglich ausgeschlossen hast: Es muss zusaetzlich bewiesen werden, dass du von den Maengeln wusstest, sie aber dennoch verschwiegen hast.
Garantie und Rücknahme muss man überhaupt nicht ausschließen.