Muss ich das Auto zurücknehmen?

HesslerITCon  14.06.2024, 22:48

Kaufvertrag ? du hast die Gewährleistung ausgeschlossen?

Gretl1978 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 23:03

Ich habe geschrieben ohne Garantie und Rücknahme gekauft wie gesehen und Probegefahren

6 Antworten

Glückwunsch, du müsstest den Wagen nicht zurück nehmen, da er aber noch angemeldet ist hast du jetzt ein Problem...meldet er nicht ab zahlst du munter weiter steuern u Versicherung...baut er absichtlich nen Unfall gehen die Kosten auch noch auf deine Kappe weil die Prozente steigen

Muss ich das Auto zurücknehmen?

Eineutig nein, aber was du schilderst kommt hier alle naslang im Forum zur Diskussion. Es gibt offensichtlich Käuferschichten, die ich nicht konkret benennen möchte, um mir keine Diskriminierung vorwerfen zu lassen, die legen es darauf an, nachträglich noch den Kaufpreis zu drücken, Das beste ist, sich gar nicht auf Diskussionen einzulassen, dann hört das von alleine auf. Nun hast du aber das Pech, dass du das Auto angemeldet übergeben hast und nun haben sie einen mächtigen Hebel gegen dich in der Hand, indem sie das Auto einfach nicht ummelden und auf deine Kosten und Risiko weiterfahren.

Klar kann er versuchen, da mit dem Anwalt zu kommen, aber das kann nach menschlichem Ermessen nicht klappen, ganz besonders da die Mängel ja auf der Mängelliste vom TÜV stehen.

Kontaktiere sofort deine Kfz-Versicherung und die Zulassungsstelle und setze sie von dem Verkauf in Kenntnis. Fordere zudem den Käufer nochmals auf, das Fahrzeug umgehend abzumelden und untersage ihm, damit weiter herumzufahren.


Mariomadda69  14.06.2024, 23:17

Das bringt nichts,passiert ein Unfall steigen seine Prozente

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LDanne  15.06.2024, 00:02
@Mariomadda69

Ist absolut nicht gesagt, schließlich hat er einen datierten Kaufvertrag.

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Mariomadda69  15.06.2024, 07:28
@LDanne

den hatte ich auch und sogar gegen meine Versicherung geklagt...es war offensichtlich sogar ein fingierter Unfall,der Käufer hat seinen Wagen mit dem angefahren den er von mir gekauft hat,und trotzdem blieb alles an mir hängen

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Ihr müsst das nicht zurücknehmen. Besser du hast Beweise das es schon in dem Zustand beim Verkauf war. Wenn du dich von der Gewährleistung enthalten hast sollte das trotzdem passen

um welchen Betrag geht es denn ? schon komisch wenn ein "Bekannter" kommt aber ein anderer der Käufer ist..

mir hört es sich so an als wenn der den Betrag einfach drücken will.

Auf den Fotos war der Rost zu erkennen ?


Gretl1978 
Beitragsersteller
 14.06.2024, 23:14

Der Rost ist klar und deutlich zu erkennen wenn man das Auto anschaut. Der Bekannte hätte ohne weiteres Fotos machen können wo es klar ersichtlich ist, hat er aber nicht. Kaufpreis 6000€ war aber schon telefonisch so besprochen. Allerdings kein Zwang, er hätte jederzeit ohne Auto wieder abfahren können

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HesslerITCon  14.06.2024, 23:16
@Gretl1978

ich würde damit proaktiv zu einen Anwalt gehen bevor das eskaliert auch mit der Versicherung und Zulassungsstelle sprechen

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