Jobcenter will mein Krankengeld bescheid sehen?

3 Antworten

Nein musst Du natürlich nicht !

Aber wie Du schon korrekt angemerkt hast, bildest Du im Haushalt deiner Mutter unter 25 Jahren mit ihr eine BG - Bedarfsgemeinschaft, wenn Du deinen Bedarf nicht aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken kannst.

Deshalb bist Du auch zur Mitwirkung verpflichtet und musst entsprechende Nachweise über Einkommen und evtl. Vermögen erbringen.

Denn den Antrag den deine Mutter gestellt hat, der gilt unter 25 Jahren auch für dich, auch wenn Du erst bei der Mutter eingezogen bist und sie den Antrag schon vorher gestellt hat.

Durch die Veränderungsmitteilung deiner Mutter ans Jobcenter, dass Du bei ihr eingezogen bist, gilt der Antrag nun in Vertretung auch für dich.

Es muss also durch deinen Einzug neu berechnet werden, denn die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom geht dann durch 2 Personen und dadurch verringert sich der Bedarf für die Warmmiete deiner Mutter um die Hälfte.

Die andere Hälfte steht dir dann zu, dazu dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt von derzeit 451 Euro, dass ergibt dann dein Bedarf.

Eigenes Einkommen wird entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet, deshalb muss das Jobcenter prüfen was für Einkommen und evtl. Vermögen Du hast, nur so kann berechnet werden ob Du einen Anspruch hast und wenn ja in welcher Höhe.

Sollte auf Grund des anrechenbaren Einkommens kein oder nur wenig Anspruch bestehen, dann musst Du deiner Mutter entsprechend anteilig vom Krankengeld selber für Miete, Haushaltsstrom, Essen usw.zahlen.

Nein aber das Krankengeld wird auf deinen Anteil Bürgergeld angerechnet.

Natürlich dürfen sie das und ist auch ganz normal

dürfen sie das?

Das dürfen sie :)

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Einekleinefr934 
Beitragsersteller
 30.09.2024, 12:19

und wieso? Ich bin doch gar nicht beim Jobcenter