jobcenter, weiterbewilligungsantrag,ab Juni/Juli?

2 Antworten

Wenn der WBA - noch im Juli beim Jobcenter eingegangen ist, denn für Juni hast Du deine Leistungen ja schon Ende Mai in Voraus für den Juni erhalten, dann bekommst Du nach einreichen der fehlenden Nachweise und Bearbeitung deines Antrags auch rückwirkend ab Juli deine Leistungen nachgezahlt, wenn Du weiterhin die Voraussetzungen erfüllst.

Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragsstellung. Das heißt, wenn du im Juni den Antrag gestellt hast, erhältst du auch rückwirkend Leistungen für Juni.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ehemaliger Bürgergeldempfänger (2019 - 2024)

isomatte  15.07.2024, 14:44

Nein

Die Leistungen für Juni hat er schon Ende Mai in Voraus für den Juni erhalten.

Es geht um die Weiterbewilligung ab Monat Juli, wenn die geforderten Nachweise eingereicht werden und weiterhin die Voraussetzungen erfüllt werden, dann gibt es rückwirkend ab Juli eine Nachzahlung.

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