Wir von meinem Lohn (1230€ Netto) was für den Jobcenter bezahlt nur weil meine Eltern Hartz4 sind?

5 Antworten

Du wohnst bei deinen Eltern, die von Hartz IV leben. Wenn du selber für deinen Lebensunterhalt sorgen kannst, dann wirst du als junger Erwachsener nicht zur Bedarfsgemeinschaft gezählt und kannst dein Einkommen behalten.

ABER: Wenn deine Eltern bisher auch für dich Geld bekommen haben, z. B. für die Miete für Euch alle usw., dann wird jetzt unter Umständen dieser Betrag gekürzt. Wenn du z. B. das einzige Kind bist und vorher gar nichts verdient hast, dann wurdest du ja auch von Hartz IV mitfinanziert. Das ist jetzt, wo du selber genug verdienst, nicht mehr nötig.

Oder wovon hast du bisher gelebt?


Isi1879 
Beitragsersteller
 27.11.2021, 04:19

Auch von meinen Eltern (bin aber noch Minderjährig 17)

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Oberamtmann  27.11.2021, 05:12
@Isi1879

Das Geld das die für dich bekommen haben werden sie nicht mehr bekommen. Das Geld dass deine Eltern für sich bekommen, bekommen sie weiterhin.

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isomatte  27.11.2021, 07:15
@Oberamtmann

Der letzte Satz wäre derzeit nicht korrekt, weil nicht mehr benötigtes Kindergeld, was das Kind zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt, wieder zum Einkommen von Mutter oder Vater wird und entsprechend mindernd auf ihren Bedarf angerechnet wird.

Demnach bekommen sie dann auch für ihren Bedarf weniger vom Jobcenter gezahlt.

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Abgeben musst Du ans Jobcenter gar nichts, es sei denn das es durch dein Einkommen zu einer Überzahlung für deinen Bedarf kommt.

Bist Du dir sicher das Du diese 1235 € Netto auf dein Konto bekommst, oder steht dieser Betrag als Bruttoeinkommen in deinem Arbeitsvertrag, denn dann würden da noch Sozialabgaben und Steuern abgeführt ?

Sollte es Nettoeinkommen sein, dann stehen dir nach § 11 b SGB - ll erst einmal 100 € Grundfreibetrag auf dein Bruttoeinkommen zu, ab 100 € - 1000 € Brutto kommen 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto weitere 10 % an Freibetrag dazu.

Da dein Bruttoeinkommen bei min. 1200 € liegt, kannst Du erst einmal den derzeit max. Freibetrag von 300 € vom Nettoeinkommen abziehen, es würden dann vorerst max. 935 € anrechenbares Netto Erwerbseinkommen bleiben.

In den 100 € Grundfreibetrag sind 30 € Versicherungspauschale enthalten, diese können abgezogen werden, die verbleibenden 70 € muss jeder für notwendige berufsbedingte Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten einsetzen.

Höhere Aufwendungen müssten dann nachgewiesen werden, damit man den übersteigenden Betrag der über den 70 € liegt zusätzlich absetzen kann, dadurch würde sich dann das vorerst anrechenbare Nettoeinkommen von 935 € nochmals verringern.

Dein Bedarf liegt derzeit bei min. 373 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu kommt dann min.noch dein Kopfanteil der Warmmiete, bei angenommen angemessenen 900 € und 3 Personen würde dieser dann bei jeweils 300 € liegen.

Dann würde dein Bedarf derzeit bei angenommen min. 673 € liegen und Du würdest auch als unter 25 jähriges Kind aus der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern raus sein.

Sie würden diesen Betrag dann also nicht mehr für dich bekommen bzw. was sie bisher für dich bekommen haben.

Du würdest dann deine 1235 € Netto auf dein Konto bekommen, dann solltest Du deinen Eltern min. deinen Kopfanteil der Warmmiete und deinen Kopfanteil für den normalen Haushaltsstrom aus deinem Einkommen selber zahlen.

Dann musst Du dich mit deinen Eltern auf ein angemessenes Kostgeld für deine Verpflegung und Versorgung einigen, oder das ganze dann selber übernehmen, was Du dann noch hast ist deine und darf nicht auf den Bedarf deiner Eltern angerechnet werden.

Da Du aber noch minderjährig bist, bekommen deine Eltern ja weiterhin Kindergeld für dich, kannst Du deinen Bedarf also auch ohne bzw. mit einem Teil deines Kindergeldes decken, dann würde der Rest bzw. max. das volle Kindergeld welches Du zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigst wieder zu Einkommen von Mutter oder Vater und wird mindernd auf deren Bedarf angerechnet.

Hätte dann dieses Elternteil kein weiteres Einkommen, auf das schon Freibeträge berücksichtigt würden, dann könnte min. eine 30 € Versicherungspauschale abgesetzt werden.

Sofern Du keine Kinder hast und als unter-25-jähriges Kind Deiner Eltern mit diesen in einer ALG 2 - Bedarfsgemeinschaft lebst, werden 935 € auf Dein ALG 2 angerechnet, wodurch Du mit hoher Wahrscheinlichkeit der Bedarfsgemeinschaft entfällst.


isomatte  27.11.2021, 07:10

Hast Du eine Glaskugel oder woher willst Du wissen was vom Nettoeinkommen im Endeffekt an anrechenbarem Netto Erwerbseinkommen bleibt ?

Stichwort wäre, die mögliche Absetzung von erhöhten notwendigen nachweisbaren berufsbedingten Aufwendungen.

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Abgeben musst du gar nichts. Wenn du als Kind in der BG deinen Bedarf selbst decken kannst, fällst du aus der BG. Deine Eltern erhalten somit weniger Alg II. Möglicherweise erwarten dann deine Eltern von dir, dass du deinen Mietanteil selbst bezahlst, da sie diese auch nicht mehr vom JC bezahlt bekommen. Das musst du aber mit deinen Eltern selbst ausmachen.


Du muss gar nichts abgeben:)


Isi1879 
Beitragsersteller
 27.11.2021, 03:58

Vielen Dank!

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SlightlyAnnoyed  27.11.2021, 05:48
@Isi1879

Deine Eltern bekommen aber weniger Hartz 4. in der Regel fordern sie dann die Differenz bei dir ein, wenn du weiterhin zu Hause lebst. Das müsstet ihr untereinander klären.

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