Bürgergeld und Vollzeitjob in Bedarfsgemeinschaft?
Hallo! Ich bin 19 Jahre alt und würde gerne Vollzeit arbeiten. Wir kriegen Bürgergeld und da ich mit meiner Familie in einer Bedarfsgemeinschaft lebe, wollte ich mal nachfragen, ob jemand von euch weiß, wie viel denn vom Bürgergeld abgezogen bzw. angerechnet wird.
Ich allein kriege als Leistung vom Bürgergeld 500€. Wenn ich nun Vollzeit arbeite, muss ich dann nur meinen Anteil an den 500€ decken oder wird mein Einkommen auf die gesamte Bedarfsgemeinschaft bezogen, sodass meine Familie weniger an Leistungen insgesamt erhält und ich mehr abgeben muss? Ich kenne das ganze bis jetzt nur vom Minijob, und da durfte ich alles behalten.
Würde mich freuen, wenn jemand eine Antwort hierzu hätte :) Danke
2 Antworten
Du bekommst sicher mehr als nur 500 Euro bzw.deine Eltern für dich, wenn Du bisher gar kein Einkommen hast, also die Eltern nicht einmal Kindergeld für dich erhalten.
Denn alleine dein Regelbedarf für den Lebensunterhalt beträgt derzeit ab der Vollendung des 18 und unter 25 Lebensjahres 451 Euro und dazu kommt min.noch dein Kopfanteil der Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.
Dein Erwerbseinkommen darf unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll nur auf deinen eigenen Bedarfsdeckung angerechnet werden.
Kannst Du deinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, fällst Du automatisch aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Eltern raus.
Zahlst dann deinen Kopfanteil der Warmmiete und Kopfanteil für Haushaltsstrom selber an deine Eltern und vereinbarst noch ein angemessenes Kostgeld für Verpflegung und Versorgung, wenn Du das nicht selber machst.
Kinder, die ihren eigenen Bedarf decken können, fallen aus der Bedarfsgemeinschaft, dh. Einkommen und Vermögen kann nicht auf die Eltern „weiterverteilt“ werden. Im Rahmen einer (vermuteten) Haushaltsgemeinschaft könnte Einkommen mit hohem Freibetrag jedoch mimdernd berücksichtigt werden.
Für die Zurechnung von Kindergeld gelten spezielle Regeln.