Jobcenter möchte Kontoauszug/ Finanzamt Erstattung Problem eigentlich?
Hallo ihr Lieben,
Das Jobcenter möchte vom letzten halben Jahr die Kontoauszüge von meinen Eltern. Sie führen einen gemeinsames Konto.
Ganz normal Routine bei denen jedes halbes Jahr danach zu fragen.
Papa bekommt zurzeit ALG 2 (Hartz4) /Mama geht Vollzeit Arbeiten
Nun in diesem letzten halben Jahr hatten wir eine Steuererklärung für meine Mom gemacht und sie bekam eine Vierstelligen Betrag vom Finanzamt zurückerstattet, weil zu viel eingezahlt wurde.
Da wir in einer Bedarf Gemeinschaft leben. Müssen wir das Geld zurück an das JC zahlen? Wir haben das auch nicht gemeldet das wir was bekamen, wir haben nicht dran gedacht. Stellt das ein Problem da. Habt ihr diesbezüglich Erfahrung ? Müssen wir damit rechnen alles zurückzuerstatten an das Jobcenter?
3 Antworten
Steuererstattung wird auf Hartz IV angerechnet. Grundsätzlich sind Steuerrückzahlungen immer ein Grund zur Freude. Diese Freude können Hartz IV Bedürftige leider nicht teilen, denn eine Steuererstattung wird im Leistungsbezug als Einkommen berücksichtigt und daher voll auf den Hartz IV Anspruch angerechnet.10.06.2020
Ärgerlich, so eine ähnliche Situation hatte ich auch schon, allerdings musste ich Steuern nachzahlen. Man muss auch mal den Mut haben seinen Arbeitgeber um die Adresse seines Steuerberaters zu bitten um diesen auf die Situation hinzuweisen, dann kann dieser die Lohnsteuerzahlungen schon von vornherein etwas "geschickter" auslegen.
Ja, das stellt ein Problem dar.
Das Geld wird angerechnet, und ich würde mit einem Ordnungswidrigkeiten-, Bußgeld oder ggf. sogar mit einem Strafverfahren rechen ob der verspäteten Meldung.
Ich verstehe Deinen Kommentar nicht. Lt. der fast 1 Jahr alten Fragebeschreibung wurde dem Jobcenter der Erhalt einer Steuerrückerstattung bislang nicht gemeldet.
Inwieweit paßt Dein Kommentar dazu?
ich wollte nur drauf hinweisen, dass nicht jeder geringfügige Fehlbetrag bei Steuererklärungen zu Strafen führt. Dazu muss ein Fehlbetrag eine bestimmte Grössenordnung im Verhältnis zur gesamten Steuererklärung aufweisen.
Nicht daran gedacht, na ja.
Ob die Steuerrückerstattung als anrechenbares Einkommen gilt, hängt davon von verschiedenen Faktoren ab. Die werden auf jeden Fall das versuchen beim Jobcenter.
Das ist nicht bei jedem Fehlbetrag anzunehmen. Bei geringfügigen Abweichungen beim Jahreseinkommen (bis zu etwa 5%) besteht eine gesetzlich vorgesehene Kulanz.