Nach meinem Kenntnisstand steht dir weder Unterhalt noch ein Mehrbedarf für Alleinerziehende zu, da ihr nicht getrennt lebt und ihr euch in einer Partnerschaft beziehungsweise Ehe befindet und keine Absichten habt, diese zu beenden.
Der Fakt, dass er sechs Monate in Therapie geht und daher in der Erziehung nicht unterstützend wirken kann, ist - leider - unerheblich, da er nach wie vor seine Leistungen ausbezahlt bekommt und einen Teil für die Bedarfsgemeinschaft beisteuern könnte.

Benötigt dein Mann Geld für die Therapie als solche oder für die eigene Verpflegung? Denn falls eine Zuzahlung - in welcher Form auch immer - gezahlt werden muss, kann unter Umständen ein Antrag zur Befreiung der Zuzahlungspflicht und ein Härtefallantrag zur Begleichung der Therapiekosten bei eurer örtlichen Krankenkasse gestellt.

Im Zweifel, falls das Jobcenter auch nicht weiterhelfen kann, empfehle ich dir einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht zu beantragen.

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