Hallo, Das Jobcenter hat vorher von uns eine Rückerstattungsbescheid gefordert. Wir haben dann eine Klage gegen diesen Bescheid erhoben. Das Jobcenter hat den Widerspruch zu unrecht abgelehnt , und die Entscheidung wurde nochmals vom Gericht geprüft. Heute kam dieses Brief vom Jobcenter (Anhörung zur Aufrechnung) s. Text unten (kann jemand bitte uns erklären was genau damit gemeint? heißt das, dass unsere Klage als unbegründet zurückgewiesen wurde.... Ich weiß nicht warum müssen wir uns zum Sachverhalt äußern und was soll sollen wir dem Jobcenter mitteilen......
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((((((Sie beziehen derzeit Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB II - von dem Jobcenter. Gleichzeitig bestehen gegen Sie die im Folgenden im Einzelnen angegebenen Erstattungs- und/-oder Ersatzansprüche Ihres Jobcenters. Es wird daher geprüft, ob die sich gegenüberstehenden Forderungen im Wege der Aufrechnung (§ 43 SGB II) wechselseitig getilgt werden können.
Vor der Entscheidung über die Vornahme einer Aufrechnung gegen Ihren aktuellen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II erhalten Sie hiermit Gelegenheit, sich bis zum 04.04.2021 bei Ihrem Jobcenter zum Sachverhalt zu äußern (§ 24 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB X).
Mit dem Bescheid vom 23.11.2020 wurde Ihnen mitgeteilt, dass gegen nachfolgend genannte Personen Forderungen wie folgt bestehen: ………………………………………………………..
Das Jobcenter ist verpflichtet, wirtschaftlich im Sinne der Bundeshaushaltsordnung zu handeln. Hierzu gehört - auch im Interesse der Gemeinschaft der Steuerzahler -, bestehende Forderungen vollständig und zeitnah zu erheben, sowie diese mit den zur Verfügung stehenden Mitteln beizutreiben. Es ist daher beabsichtigt, nach Ihrer Rückäußerung darüber zu entscheiden, ob mit vorstehend genannter Forderungssumme gegen Ihre laufenden Ansprüche auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II in der gesetzlich vorgesehenen Höhe aufgerechnet wird.
Ich bitte Sie, sich hierzu bis zum 04.04.2021 zu äußern. )))))
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