Jobcenter Abmeldung Formilierung?

3 Antworten

Würde das nicht tun. Beantrage einfach Wohngeld, gib dort an, was Du vom Jobcenter erhältst. Wir Dir Wohngeld zugesprochen, musst Du dieses natürlich beim Jobcenter angeben, was dazu führen kann, dass Du von dort nichts mehr bekommst. Auf jeden Fall wird es insgesamt nicht weniger.

Wohngeld ist immer besser als Geld vom Jobcenter, denn außer der wahrheitsgemäßen Angabe der eigenen Finanzen gibt es keinerlei Verpflichtungen.


Rotka896pe 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 01:03

Was meinst du genau mit würde das nicht tun? Also meinst du erst wenn Wohngeld bewilligt wird dann abmelden?

Kwalliteht  11.09.2024, 01:13
@Rotka896pe

Nicht abmelden sondern den Erhalt von Wohngeld mitteilen. Dann erfolgt eine Neuberechnung, bei der im schlimmsten Fall 0 herauskommt (wenn das Wohngeld höher ist als die Kohle, die Du vom Jobcenter bis dahin bekommen hast).

Rotka896pe 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 01:21
@Kwalliteht

Aber wenn ich beim Wohngeld eingebe das ich Geld vom Jobcenter noch erhalte wird das trotzdessen berücksichtigt ?

Kwalliteht  11.09.2024, 01:24
@Rotka896pe

Die Ämter verrechnen das untereinander. Brauchst Dir keine Sorgen darum zu machen, solange Du nichts verschweigst. Weniger wird es insgesamt auf keinen Fall.

Rotka896pe 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 01:37
@Kwalliteht

Also wenn Wohngeld sich mehr lohnt wird das Jobcenter bescheid geben und soll ich dann abmelden? Oder kann man sogar beides zusammen beziehen?

Kwalliteht  11.09.2024, 01:41
@Rotka896pe

Du musst nichts abmelden. Wenn Du "zu viel" Wohngeld bekommst, bekommst Du einfach einen Bescheid vom Jobcenter, dass es von dort nichts mehr gibt. Das kann eigentlich nur passieren, wenn das Wohngeld höher als das Geld vom Jobcenter ist. Ist es niedriger, dann wird das Wohngeld einfach von dem abgezogen, was Du vom Jobcenter bekommst. Auf jeden Fall wird es insgesamt nicht weniger. Wie Jobcenter und Wohngeldamt das untereinander verrechnen, kann Dir eigentlich völlig egal sein.

Rotka896pe 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 01:01

Für die Einbürgerung darf man nichts vom Jobcenter erhalten das ist dass Problem deswegen bin ich auf Wohngeld angewiesen

Kwalliteht  11.09.2024, 01:14
@Rotka896pe

Ok, aber trotzdem erst Wohngeld BEKOMMEN, dann aber sofort dem Jobcenter melden.

Eine Abmeldung ist nicht möglich: lediglich ein Verzicht. Grundsätzlich ist ein Verzicht nicht ratsam und in nur in wenigen Fällen überhaupt sinnvoll.

Ein beabsichtigter Antrag auf Wohngeld sollte während des Bürgergeld-Bezuges gestellt werden. Soweit das Jobcenter nicht zu diesem Antrag aufgefordert hat, mag gar kein Wohngeld-Anspruch bestehen. In wenigen bestimmten Fällen kann dann ein Verzicht auf Bürgergeld ins Wohngeld führen.

Empfehlenswert ist es, eine Beratung dazu in Anspruch zu nehmen.

Würde ein möglicher Anspruch auf Wohngeld bestehen, hätte dich das Jobcenter im Regelfall schon selber zur Antragstellung aufgefordert, denn das wäre dann eine vorrangig zu beantragende Leistung.

Für das Wohngeld ist ein zuschussfähiges Mindesteinkommen erforderlich, hättest Du das, würde dich das Jobcenter wie erklärt im Normalfall selber zur Antragstellung auffordern.

Im Internet findest Du einen kostenlosen Rechner für Wohngeld.

Auch wenn Du Wohngeld beantragen kannst, im Antrag musst Du natürlich den derzeitigen Bezug von Bürgergeld angeben, am besten zum Antrag und entsprechenden Nachweisen in Kopie auch noch den aktuellen Bewilligungsbescheid vom Jobcenter in Kopie beifügen.

Bürgergeld kannst Du nicht einfach abmelden, entweder fällst Du wegen Einkommen aus dem Leistungsbezug, weil Du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Bedarf nach dem SGB - ll decken kannst oder Du verzichtest schriftlich und formlos auf zustehende Leistungen.

Würde ich aber nicht machen, denn erstens kann die Bearbeitung des Wohngeldes auch bei Vollständigkeit des Antrags mehrere Wochen oder besser noch Monate dauern und dann würdest Du evtl.in finanzielle Schwierigkeiten kommen und zweitens, sollte ein Anspruch auf Wohngeld bestehen, würde sich die Wohngeldbehörde mit dem Jobcenter in Verbindung setzen und im Regelfall einen Erstattungsantrag stellen.

Denn Wohngeld und Bürgergeld gleichzeitig kann man nicht beziehen, dann würde es zwischen Wohngeldbehörde und Jobcenter untereinander zur Verrechnung einer möglichen Nachzahlung von Wohngeld kommen.

Würde Wohngeld bewilligt, dann musst Du das natürlich dem Jobcenter melden und nachweisen, aber wie erklärt würde dir da die Wohngeldbehörde sicher zuvor kommen und das Jobcenter über deine Antragstellung informieren.

Auch Wohngeld ist eine Sozialleistung und wenn Du dich einbürgern lassen möchtest, wird da eine Plausibilitätsprüfung erfolgen, denn wenn Du auf Dauer auch auf Wohngeld angewiesen sein würdest und deinen Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen decken kannst, könnte auch der Bezug von Wohngeld negative Auswirkungen auf deine Einbürgerung haben.


Rotka896pe 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 08:35

Der Bezug von beispielsweise Kindergeld, Kinderzuschlag oder Wohngeld spricht einer Einbürgerung weiterhin nicht entgegen

isomatte  11.09.2024, 08:39
@Rotka896pe

Kindergeld eine Rente sicher nicht, aber wenn man Sozialleistungen wie Wohngeld und Kinderzuschlag dauerhaft und nicht nur auf absehbare Zeit in Anspruch nehmen muss, kann das wohl Auswirkungen auf die Einbürgerung haben.

Deshalb habe ich auch geschrieben, es wird eine Plausibilitätsprüfung erfolgen, also geprüft ob auf absehbare Zeit auf diese Sozialleistungen verzichtet werden kann, weil man dann soviel Einkommen hat um seinen Lebensunterhalt selber zu bestreiten.

Rotka896pe 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 08:41
@isomatte

wie man automatisch von Jobcenter darüber informiert, einen Wohngeldantrag zu machen oder nur, wenn es sich lohnt, würden Sie mich benachrichtigen, dies zu tun?

isomatte  11.09.2024, 08:45
@Rotka896pe

Wie schon erklärt, ein möglicher Anspruch auf Wohngeld wäre eine vorrangig zu beantragende Sozialleistung und wenn das Jobcenter deine Einkünfte und deinen Bedarf sieht und nur ein geringer Anspruch auf eine Aufstockung besteht, sollte dich das Jobcenter schriftlich zur Antragstellung auffordern.

Auch dir wie schon geschrieben aus dem Internet einen kostenlosen Rechner für Wohngeld, da kannst Du dir einen möglichen Anspruch vorher berechnen lassen, bevor Du hier die Pferde scheu machst.

Rotka896pe 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 08:57
@isomatte

Was bedeutet vorrangiger zu beantragende Sozialleistung?

isomatte  11.09.2024, 10:02
@Rotka896pe

Das sie vorrangig vor Bürgergeld wäre, so wie vorrangig Kindergeld, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss beantragt bzw.geltend gemacht werden müsste.