Jemand Fahren lassen ohne Führerschein, jedoch nicht gewusst das der jenige keinen Fahrerlaubnis hat, führerschein nicht zeigen lassen?
Hallo ich habe vor einen Monat meinen Fahrzeug verkauft an einen über 18 jährigen. Der jenige hat mir gesagt er habe einen Führerschein er sei immer mit seinem Vater sein Fahrzeug davor gefahren. Dann sind wir von meinem Haus zu seinem gefahren, Fahrzeug dort abstellen mit meinen Kennzeichen er ist gefahren ich saß nebenbei. Danach habe ich meine Kennzeichen abgeschraubt und mitgenommen und Kaufvertrag unterzeichnet und mitgenommen. Jetzt kam die Polizei er hat einen Unfall gebaut und er besaß nie einen Führerschein. Da ich mir sein Führerschein nicht vorzeigen lassen habe , werde ich auch angezeigt.
Ich wusste bei besten gewissen nicht das er keine Fahrerlaubnis hatt, den wer kauft ein Auto ohne Führerschein ? Zu dem hat er mir gesagt er habe eins und sei immer mit seinem Vater seins gefahren. Ich habe ihm geglaubt und mir keinen Führerschein zeigen lassen . Was für eine Strafe erwartet mich ?
5 Antworten
Ich verstehe das nicht ganz genau.
Wenn du es verkauft hast und es dann sein Eigentum ist und die Karre auf ihn zugelassen ist, dann hast du doch damit nichts mehr zutun?
Man muss ja an sich überhaupt keinen Führerschein besitzen um ein Fahrzeug zu erwerben, nur fahren darf man es dann nicht. Das ist somit sein Ding und nicht dein Problem.
Naja dann hast du ihn ja nicht bewusst ohne Fahrerlaubnis fahren lassen.
Leider ist auch die fahrlässige Begehungsweise strafbar.
Was für eine Strafe erwartet mich ?
Das kann niemand vorhersagen.
Bei solchen Verfahren kann es von einer Einstellung bis hin zu einer Anklage alles geben. Ich kann mir aber vorstellen, dass dieses Verfahren eingestellt wird, wenn du deine Version der Geschichte berichtest.
Der Rat "Spricht nicht mit der Polizei" ist immer ein zweischneidiges Schwert. Denn ohne Geständnis sinken die Chancen einer Einstellung nach § 153 StPO drastisch, während sie bei einem geläuterten und einsichtigen Beschuldigten massiv steigen. Zu einem Anwalt zu gehen ist zwar immer ein guter Tipp, allerdings ist der auch oft selbst zu bezahlen (falls du nicht irgendeine Versicherung hast, die dessen Kosten übernimmt).
Jetzt zu schweigen dürfte deine Situation wahrscheinlich nicht verbessern. Die Polizei scheint den Sachverhalt ja bereits zu kennen. Irgendwo muss es also ein Beweismittel geben - einen Zeugen vielleicht? Oder den Käufer selbst? Akteneinsicht wäre hier hilfreich.
Der Vorwurf selbst ist eher gering. Ja, du hättest dir den FS zeigen lassen können und müssen. Das hast du nicht gemacht, also hast du fahrlässig gehandelt. Aber immerhin hast du ihn zuvor gefragt und er hat dich belogen. Du hast also nicht jegliche Sorgfalt außer Acht gelassen, sondern leider auf sein Wort vertraut. Es handelt sich also mE um eine eher leichte Form der Fahrlässigkeit.
mitunter lassen sich nicht einmal Autohändler den Führerschein zeigen wenn man einen Gebrauchtwagen Probe fährt.
Das ändert an der Strafbarkeit aber nichts. Auch Gewerbetreibende müssen den Führerschein kontrollieren. Wenn sie das nicht machen, handeln sie ebenso strafbar wie der Fragesteller.
Das ist alles nicht nachvollziehbar. Ein Autokäufer muss keine Fahrerlaubnis haben. Was ist denn das für ein Unfug?
Das kann alles so nicht gewesen sein. Nach dem Verkauf des Fahrzeugs bist Du für genau nichts mehr verantwortlich.
Magst Du mir den Anhörungsbogen via Fraundschaftanfrage mal rüberschicken?
Hier hätte sich der Polizist tatsächlich selber strafbar gemacht. Verfolgung Unschuldiger. Aber das mag ich kaum glauben.
Das Fahrzeug war über mich noch mit meinen Kennzeichen, als wir von meinem Haus zu seinem gefahren sind, er ist gefahren ich saß nebenbei, zu dem Zeitpunkt hatte er keine Fahrerlaubnis ich habe ihm geglaubt und kein FS zeigen lassen den ich dachte mir wer kauft schon ein Auto ohne Fs ? Dann als wir bei ihm waren habe ich meine Kennzeichen abgeschraubt und mitgenommen Kaufvertrag gemacht. Am nächsten Tag Auto abgemeldet. Ich habe jetzt ne Anzeige weil ich mir seinen Führerschein nicht habe zeigen lassen bei der Fahrt von mir zu ihm. Muss am Freitag zum Revier aussage machen Unfall ist danach ohne mich passiert
Eine Vorladung seitens der Polizei ist für einen Beschuldigten niemals verpflichtend. Wenn Du nett bist sagst Du den Termin ab. Und nein die kommen im Normalfall nicht bei Dir vorbei. Und selbst wenn wirfst Du die raus und wiederholst, dass Du nicht dazu nicht äußern willst und wirst.
Das verstehe ich nun nicht, das Fahrzeug wurde mit Kennzeichen und mit Versicherung verkauft, und Du nimmst dem die Kennzeichen weg?
Was soll Dir passieren, auf Deiner Fahrt gab es keinen Unfall, und was danach passiert, geht einem Verkäufer nichts mehr an.
Hast Du noch die Papiere und Kennzeichen, bist Du natürlich fällig, weil es Dein Auto ist.
Verzockt, nennt sich das, fürchte ich. Abwarten, vielleicht hat der Richter gut gefrühstückt.
Das Fahrzeug war über mich noch mit meinen Kennzeichen, als wir von meinem Haus zu seinem gefahren sind, er ist gefahren ich saß nebenbei, zu dem Zeitpunkt hatte er keine Fahrerlaubnis ich habe ihm geglaubt und kein FS zeigen lassen den ich dachte mir wer kauft schon ein Auto ohne Fs ? Dann als wir bei ihm waren habe ich meine Kennzeichen abgeschraubt und mitgenommen Kaufvertrag gemacht. Am nächsten Tag Auto abgemeldet. Ich habe jetzt ne Anzeige weil ich mir seinen Führerschein nicht habe zeigen lassen bei der Fahrt von mir zu ihm. Muss am Freitag zum Revier aussage machen Unfall ist danach ohne mich passiert
Selber reingeritten also. Wie kann der Verkäufer ein Fahrzeug noch abmelden, wenn der Käufer Kennzeichen und Versicherung gekauft hat.
Und wer davor gefahren ist, ist eigentlich komplett egal. Wer posaunt das denn in die Gegend so laut, dass die Polizei davon erfährt?
Ich fürchte, er ist ohne Kennzeichen unterwegs gewesen, und deshalb kommen die zu Dir. War eben der Fehler.
Ich fürchte, er ist ohne Kennzeichen unterwegs gewesen (...)
Nein, es handelt sich um ein fahrlässiges Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, § 21 Abs. 2 Nr. 1 iVm Abs. 1 Nr. 2 StVG.
Was ja erst mal bewiesen werden muss, denn der Unfall passierte ohne den Verkäufer. Der kann ihn zumindest nicht angelastet werden.
Was ja erst mal bewiesen werden muss (...)
Ich kenne den Akteninhalt nicht und kann daher keine Beweismittelwürdigung vornehmen. Kennst du mehr als ich?
denn der Unfall passierte ohne den Verkäufer.
Es geht (laut Sachverhalt) nicht um den Unfall. Es geht um eine Fahrt davor, die unfallfrei verlief. Bei dieser Fahrt hat der/die Fragesteller/in das Fahren ohne Fahrerlaubnis (fahrlässig) zugelassen. Der spätere Unfall war lediglich der Grund, weshalb das Fehlen der Fahrerlaubnis der Polizei bekannt wurde.
Der Verkäufer ist also zur Polizei gerannt und hat ausgesagt, ich bin schuldig?
Er hat sich mit dem Diebstahl der Kennzeichen verzockt.
Lachnummer, denke ich.
Er hat sich mit dem Diebstahl der Kennzeichen verzockt.
Du scheinst tatsächlich mehr über den Sachverhalt zu wissen als ich. Denn nach meinem Kenntnisstand hat der/die Fragesteller/in die Kennzeichen abmontiert und behalten. Von einem Diebstahl derselben lese ich da nichts...
Der Verkäufer ist also zur Polizei gerannt und hat ausgesagt, ich bin schuldig?
Ich weiß nicht wie es war. Ich kann nur mutmaßen. Aber dass der/die Verkäufer/in (also der/die Fragesteller/in) selbst zur Polizei lief wage ich zu bezweifeln. Immerhin hat er/sie ja erst durch das Schreiben der Polizei von dem eigenen Fehlverhalten erfahren.
Das Auto wurde verkauft, mit Kennzeichen und mit Versicherung, so jedenfalls die Frage. Kennzeichen nachträglich abbauen und auch noch wegnehmen (wie kann der Käufer ohne diese D. ummelden?), ist bei uns Diebstahl.
Ich zitiere Mal aus der Aussage der/des Fragestellers/-in:
Dann als wir bei ihm waren habe ich meine Kennzeichen abgeschraubt und mitgenommen Kaufvertrag gemacht. Am nächsten Tag Auto abgemeldet.
Es wurden offenbar zuerst die Kennzeichen entfernt und danach das Auto verkauft.
Kennzeichen nachträglich abbauen und auch noch wegnehmen (...), ist bei uns Diebstahl.
Man kann nichts stehlen, was einem selbst gehört. Auch keine Kfz-Kennzeichen. Das sollte eigentlich überall in Deutschland gleich sein.
Schade, dass Du nicht verstehen kannst.
Der Käufer kauft, hat das Auto, aber keine Papiere; keinE Kennzeichen und versichert ist das Ding auch noch.
Ich kenne keinen, der so kauft, nicht mal ummelden bzw. zulassen kann er.
Darum gehts.
Wieso sollte der Käufer denn keine Papiere haben? Das geht über den Sachverhalt hinaus. Der Käufer kann doch den Fahrzeugbrief erhalten haben? Der Verkäufer behält den Fahrzeugschein (neudeutsch: Zulassungsbescheinigung I) und kann damit und mit den Kennzeichen den PKW abmelden. Der Käufer kann mit dem Brief den PKW anmelden und erhält einen neuen Fz-Schein und ein Kennzeichen.
Und was hat der Kauf des PKW mit dem eigentlichen Problem zu tun, nämlich dass er den Käufer hat fahren lassen? Zu diesem Zeitpunkt war der PKW offenbar noch nicht verkauft.
Schade, dass Du nicht verstehen willst. Ohne Schein, keine Zulassung.
Abgesehen davon, dass über eine Verlusterklärung ein neuer Fz-Schein ausgestellt werden könnte, wiederhole ich gerne meine Frage:
Was hat das mit dem eigentlichen Problem des Fragestellers zu tun? Ihm wird eine Straftat vorgeworfen! Es geht nicht um evtl. Nebenabsprachen hinsichtlich der Fahrzeugpapiere. Wir wissen überhaupt nicht wer welche Papiere hat, weil es nicht mitgeteilt wurde. Muss es auch nicht, denn es ist für die strafrechtliche Bewertung nicht relevant.
Also warum drehst du dich immer wieder um die Papiere?
Du hast ihm nur das Auto verkauft. Ob er mit oder ohne Führerschein fährt, ist nicht dein Problem!
Ja aber bei der überführung von mein Haus zu seinem ist er gefahren und saß nebenbei er hate zu diesem Zeitpunkt keine Fahrerlaubnis was er mir verschwiegen hat.Ich habe ihm geglaubt und kein Führerschein zeigen lassen .
Aber da ist doch nichts passiert! Ich denke nicht, daß man dir da was ansichten kann.
Wenn du die Anzeige der Polizei hast, geh damit zum Anwalt.
Und? Das Problem wird sein, er soll mit Deinem Auto ohne Kennzeichen unterwegs gewesen sein und deshalb ist Dir wirklich nicht zu helfen.
Ich denke, weder die Zulassungstelle noch die Versicherung wurden von Dir über den Verkauf informiert.
Ich denke eher das Problem liegt darin, dass er den Käufer hat fahren lassen. In einem Auto, das zu dem Zeitpunkt noch ihm gehört hat. Der Vertrag wurde ja erst nach der Überführung geschlossen. zu dem Zeitpunkt war der Wagen noch garnicht verkauft.
Und wer bemerkt das? Der Käufer hat also den Verkäufer angezeigt?
Bemerkt wurde es durch den unfall danach. und durch irgendwelche Zeugen zum Beispiel Nachbarn, die sagen, der ist da aber schon gefahren.
Das Fahrzeug war über mich noch mit meinen Kennzeichen, als wir von meinem Haus zu seinem gefahren sind, er ist gefahren ich saß nebenbei, zu dem Zeitpunkt hatte er keine Fahrerlaubnis ich habe ihm geglaubt und kein FS zeigen lassen den ich dachte mir wer kauft schon ein Auto ohne Fs ? Dann als wir bei ihm waren habe ich meine Kennzeichen abgeschraubt und mitgenommen Kaufvertrag gemacht. Am nächsten Tag Auto abgemeldet. Ich habe jetzt ne Anzeige weil ich mir seinen Führerschein nicht habe zeigen lassen bei der Fahrt von mir zu ihm. Muss am Freitag zum Revier aussage machen Unfall ist danach ohne mich passiert