Fahrerflucht und keinen Führerschein?

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§21 StVG:

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
2. als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

Es kommt darauf an, wer Halter des Fahrzeugs ist. Deine Vermutung, dass das automatisch dein Vater wäre, nur weil das Fahrzeug auf ihn zugelassen ist, ist falsch.

Laut höchstrichterlicher Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ergibt sich die Haltereigenschaft allein daraus, wer die tatsächliche Verfügungsgewalt über das Fahrzeug ausübt und es auf eigene Rechnung in Gebrauch hat.

Wenn dein Vater also die Versicherung, Sprit und Reparaturen zahlt, der Hauptnutzer des Fahrzeugs ist und jederzeit die Kontrolle darüber hat, wer damit fährt und wer nicht, dann ist er der Halter. In dem Fall geht er straffrei aus, da er dir das Fahrzeug überlassen hat und du es dann wiederum eigenmächtig an den Täter weitergegeben hast.

Wenn du hingegen für die laufenden Kosten aufkommst und die Schlüssel ständig in Besitz hast, dann bist du der Halter, völlig unabhängig davon, wer in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist. In dem Fall geht dein Vater ebenfalls straffrei aus, da er nicht der Halter war. Du wirst hingegen wegen des Zulassens des Fahrens ohne FE angeklagt.


noemels 
Beitragsersteller
 26.02.2022, 19:28

Vielen Dank für deine Hilfe.

Mit den Konsequenzen muss ich leben.

Ich habe ja am Ende des Tages Schuld daran und stehe auch dazu, selbst wenn es unwissentlich von mir ausging.

Sämtliche Kosten laufen zwar über meinen Vater und ich zahle alles über ihn. Allerdings wie du sagst habe ich die ständige Schlüssel Gewalt und meine Daten wurden Polizeilich erfasst als ich den Wagen vorfuhr um den Schaden zu fotografieren.

Ich möchte einfach nur etwas Ärger entgehen und die Sache eigenständig klären und nicht das meine Eltern bzw. mein Vater weitere Kenntnis über diesen Vorfall erhalten.

Ich bin selbst entäuscht genug, da müssen nicht noch mehr Menschen darunter leiden.

Ich danke dir auf jeden Fall sehr.

Liebe Grüße

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Wenn Du wußtest, daß der Fahrer keinen gültigen Führerschein hat, hast Du auch ein Problem, sonst nicht. Mit dessen Fahrerflucht hast Du nichts zu tun. Nur der Fahrer, der einen Unfall verursacht, kann Fahrerflucht begehen.

Dann bezahle den Schaden, denn die Versicherung kommt ja mit dem Regress. So bleibt dann zumindest die SF-Klasse erhalten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

noemels 
Beitragsersteller
 26.02.2022, 21:23

Versicherung wurde schon benachrichtigt und das läuft schonmal.

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schleudermaxe  26.02.2022, 21:24
@noemels

Schade, dann ist es eben so wies kommt. Wie kann man nur. Der Tipp kommt bestimmt nicht von Deinem Makler, oder ist der Schaden beim Geschädigten über 5.000 EUR?

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noemels 
Beitragsersteller
 26.02.2022, 22:31
@schleudermaxe

Wie hoch der Schaden ist weiß ich leider nicht.

Im Endeffekt ist mir das egal. Hauptsache ist das meine Eltern damit nicht mehr zu tun kriegen. Mir reicht meine eigene Entäuschung und der ganze Schaden.

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schleudermaxe  27.02.2022, 08:14
@noemels

Naja, die Forderungen von der eigenen Versicherung gehen ja an den VN, also an Papa oder Mama oder an Dich, auch die Rückstufung.

Suche also ggf. zum Ablauf einen neuen VN. Papa kann ja weiterhin Halter bleiben.

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