Ist sowas eigentlich strafbar?
Hallo liebe community,
Ich fahre öfters gerne U-Bahn und am Endbahnhof da steige ich immer nicht aus weil ich möchte dass der U-Bahn Zug mich in das Kehrgleis fährt und ich die Ansage hören kann:" BITTE RUHE BEWAHREN ZUG FÄHRT IN KÜRZE ZUM BAHNSTEIG ZURÜCK".
Als Hinweis, die U-Bahn ist Fahrerlos bzw. Automatisch!!
Ist das strafbar??
Bitte um Rückmeldung!!
5 Antworten
Wenns eine Durchsage gibt, rechnen die ja damit, dass sich noch Fahrgäste im Wagen befinden. Strafbar ist das sicher nicht.
Das ist nicht strafbar. Es könnte lediglich in den Beförderungsbedingungen als Verbot stehen, dann kann man Dich z. B. von der Beförderug ausschliessen.
" ... da steige ich immer nicht aus weil ich möchte dass der U-Bahn Zug mich in das Kehrgleis fährt und ich die Ansage hören kann:" BITTE RUHE BEWAHREN ZUG FÄHRT IN KÜRZE ZUM BAHNSTEIG ZURÜCK"."
Er beeinflusst damit den Bahnverkehr. Denn ohne sein Verhalten müsste der Zug nicht noch einmal zurückfahren.
§123 StGB: "... auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt ..."
Die Ansage der Endstation ist die Aufforderung.
Offensichtlich liest Du selbst nicht die Paragraphen, die Du anderen unter die Nase jubelst.
Nein, ist natürlich nicht strafbar. Zumindest nicht, solange du einen gültigen Fahrschein hast.
Das,. da bin ich mir sicher, ist nicht in den AGB hinterlegt. Und damit kann es nicht Teil des Vertrages (über den Kauf der Fahrkarte und die entsprechende Beförderung) werden.
Nein.
Wobei die Fahrkarte rein rechtlich betrachtet nicht zur Fahrt in die Abstellgleise berechtigt, da diese Betriebsfahrten nicht Teil des regulären Fahrgastverkehrs sind