Ist nachts duschen verboten?
Erste eigene Wohnung. Dürfen die Nachbarn mir verbieten, nachts zu duschen, wenn sie hören, dass ich dusche? Müssen sie es tolerieren?
Die Wohnung ist aus den 60ern und man hört es teilweise deutlich, aber manchmal habe ich keine andere Möglichkeit. als nachts zu duschen.
Eigentümer der Wohnung ist eine lokale Wohnungsgesellschaft.
17 Antworten
Prinzipiell nicht verboten,aber beachte zur Vorsicht die Hausordnung.
Da Mieter mit dem Einzug die Hausordnung unterschrieben haben, in der die Wahrung des Hausfriedens vorgeschrieben ist, könnte es sein, dass es zu schwerwiegenden Konsequenzen kommt, wenn sie dagegen verstoßen und oft zu lange nachts duschen. Die Folge könnte beispielsweise eine Abmahnung oder gar die Wohnungskündigung wegen Störung des Hausfriedens sein (siehe auch § 534 Abs. 1, § 569 Abs. 2 BGB).
Hoffe das hilft dir weiter. LG RF
Ich habe deswegen auch explizit darauf hingewiesen das es " PRINZIPIELL" nicht verboten ist,nach Ansicht des Gerichts durch die Hausordnung aber bindend sein kann( siehe obigen Verweis).
Aber wenn du damit andere Leute am Schlafen hinderst, dann auch?
Dann ist es eben so. Kann dir niemand verbieten (im normalen Rahmen).
Naja, gut, solange es keinen Übelsten krach macht wird sich auch niemand beschweren.
Selbstverständlich sind in einer entsprechenden Hausordnung solcherlei Punkte rechtlich verbindlich geregelt! Wie heutzutage jeder Hauseigentümer und jeder aufgeklärte Mieter weiß, es sei denn, es handelt sich um egoistische Quertreiber als Mieter, die grundsätzlich nicht wissen, was Freiheit bedeutet und wo diese für sie auhört!
Wenn eine Hausordnung tatsaechlich eine Regelung enthaelt, nach der naechtliches Duschen grundsaetzlich untersagt sein soll, kann man diese getrost ignorieren. Eine solche Regelung waere unwirksam.
Allerdings wird das manchen Hausbesitzern moeglicherweise erst dann klar, wenn es ihnen ein Richter erklaert.
Noch einmal: Normales naechtliches Duschen kann dem Mieter nicht grundsaetzlich untersagt werden. Uebertrieben langes Duschen waehrend der Ruhezeiten kann allerdings tatsaechlich ein abmahnfaehiges Verhalten darstellen. Aber mal kurz 10 Minuten unter die Dusche darf der Mieter zu jeder Tages- und Nachtzeit, auch wenn es die Hausordnung untersagt. .
Man kann nachts duschen, sollte die Orgie aber so kurz wie möglich halten, zumal ja auch bekannt ist dass das Haus wohl ziemlich hellhörig ist.
Grundsätzlich ist es nicht verboten nachts zu Duschen, wenn es im Rahmen bleibt, das heißt höchstens 30 Minuten...
Ist eigentlich auch logisch, wenn jemand von der anstrengenden Spätschicht nach Hause kommt und dann nicht mehr duschen darf...
https://www.antenne1.de/p/Duschen-in-der-Nacht-Was-erlaubt-ist-und-was-nicht-6rrguYM6erygJaJFccSJJd
Erste eigene Wohnung und schon gleich Stress mit den Nachbarn! Hurra! Auch wenn man endlich die Gemeinschaft der Familie verlassen hat, heißt das nicht, dass man ab sofort auf einer einsamen Insel lebt und tun und lassen kann was man will. Es gibt zum Beispiel sowas wie eine Hausgemeinschaft. Und was heißt "manchmal habe ich keine andere Möglichkeit als Nachts zu duschen."? Arbeitest du nachts in der Kanalisation, dass du tatsächlich nachts duschen musst? Kannst du deine Dusche nicht auf den frühen Morgen verschieben? Auch wenn es möglicherweise nicht verboten ist (Mietvertrag), kann sich die Wohngemeinschaft so dadurch gestört fühlen, dass der Vermieter dir kündigt. Mal abgesehen davon, dass man, grade als neuer Mieter, mit den anderen Mietern in Zukunft leben muss. Auch sowas kann und muss man lernen!
Der FS ist Student! Und k e i n nächtlich arbeitender Mensch! Will heißen, er hat untertags Zeit genug, sich bis spätestens 22 Uhr zu duschen und in dem alten und hellhörigen Haus nicht nachts, wenn arbeitende Menschen schlafen! Aber manche nehmen es in unserem Staat mit der sprichwörtlichen Freiheit leider imner noch so, dass sie meinen, ihre Freiheit auf Kosten der Anderen umsetzen zu müssen!
Danke für Deine umsichtigen Worte!
Das regelt die Hausordnung; nicht der Gesetzgeber.
Eine Hausordnung kann naechtliches Duschen nicht wirksam untersagen.