Ist Kündigung wirksam oder nic?
Hallo, ich habe am Samstag morgen den 27.09 meine Kündigung per Express Versand los geschickt. Mir wurde versichert dass die Kündigung am 30.09 ankommt weil ich zum 31.10 kündigen will daher auch Express Versand. Nun ist es so dass die Post leider versagt hat und die Kündigung gerade mal erst im Standortzentrum eingetroffen ist. Heute ist aber schon der 1.10.. ist die Kündigung dennoch wirksam ?
9 Antworten
Eine Kündigung gilt dann als zugestellt, wenn sie im Machtbereich des Empfängers landet und du davon ausgehen kannst, dass die Kündigung zeitnah gelesen wird. Das heißt nichts anderes als das die Kündigung am besten morgens im Briefkasten liegen muss an einem Tag, bei welchem das Unternehmen auch geöffnet ist. Also würde die Kündigung bereits Samstags im Briefkasten sein und dein Unternehmen arbeitet nur von Montag bis Freitag, dann gilt die Kündigung am Montag als zugestellt.
Wie in meinem Beispiel erwähnt ist das nicht irrelevant. Wenn er aufgrund der Öffnungszeiten davon ausgehen muss, dass die Kündigung am Samstag nicht gelesen wird, dann ist die Kündigung zwar im Machtbereich aber sie gilt erst am nächsten Geschäftstag als zugestellt.
Wenn er aufgrund der Öffnungszeiten davon ausgehen muss, dass die Kündigung am Samstag
Wenn die Kündigung z.B. am Samstag (angenommen, das ist ein normaler betrieblicher Arbeitstag) erst nach der postüblichen Zeit in den Betriebsbriefkasten geworfen wurde, dann ist sie an diesem Samstag auch erst gar nicht wirksam rechtzeitig zugestellt worden, sondern - wie Du richtig sagst - erst am folgenden Montag.
Mit dem "zeitnahen Lesen" hat das aber rein gar nichts zu tun - wie auch die Beispiele in meinem Kommentar eigentlich deutlich gemacht haben sollten!
Wie in meinem Beispiel erwähnt ist das nicht irrelevant.
Doch, für den Kündigenden ist es völlig irrelevant, ob die Kündigung "zeitnah" gelesen wird - solange sie rechtzeitig in den "Machtbereich" des Empfängers gelangt.
Dann verstehst du mich nur falsch, bzw. ich hab mich falsch ausgedrückt. Mit zeitnahe Lesen meinte ich genau den Umstand des Eintreffens. Also wann die Post bearbeitet wird.
Mit zeitnahe Lesen meinte ich genau den Umstand des Eintreffens.
Dann meinst Du wohl ja das Richtige.
Das rechtssichere Eintreffen ist das entscheidende Moment, ob die Post dann auch "bearbeitet" oder sogar "zeitnah" gelesen wird, spielt dabei aber keine Rolle.
Natürlich ist sie nicht wirksam, da sie eben nicht in den Zugangsbereich des Arbeitgebers gelangt ist.
Es geht bei Kündigungen niemals darum, wann Du diese losschickst, sondern wann sie ankommt.
Es kommt auf deine Kuendigungsfrist an. Betraegt diese 1 Monat zum Monatsende, haette die Kuendigung spaetestens gestern beim Arbeitgeber zugehen muessen. Betraegt sie aber 4 Wochen zum Monatsende, muss sie spaetestens morgen zugehen.
Dann ist ja (noch) alles im gruenen Bereich. Spaetestens morgen muss sie dann aber zugehen. Kannst du sie nicht sicherheitshalber persoenlich abgeben?
Kommt auf die Kündigungsfrist an und wann die Kündigung nun tatsächlich zugeht.
nein, sie ist nicht wirksam... die Post ist dir allerdings schadensersatzpflichtig sofern sie die Zustellung zum Zeitpunkt X garantiert hat.
Das ist irrelevant.
Die Kündigung gilt auch dann als zugestellt, wenn sie rechtzeitig in den "Machtbereich" des Arbeitgebers gelangt, der z.B. aber gerade für 4 Wochen in den Urlaub gegangen ist (oder eine Haft antreten musste oder ins Krankenhaus eingeliefert wurde usw.).