Ist Kündigung wirksam oder nic?

9 Antworten

Eine Kündigung gilt dann als zugestellt, wenn sie im Machtbereich des Empfängers landet und du davon ausgehen kannst, dass die Kündigung zeitnah gelesen wird. Das heißt nichts anderes als das die Kündigung am besten morgens im Briefkasten liegen muss an einem Tag, bei welchem das Unternehmen auch geöffnet ist. Also würde die Kündigung bereits Samstags im Briefkasten sein und dein Unternehmen arbeitet nur von Montag bis Freitag, dann gilt die Kündigung am Montag als zugestellt.


Familiengerd  01.10.2019, 12:56
du davon ausgehen kannst, dass die Kündigung zeitnah gelesen wird.

Das ist irrelevant.

Die Kündigung gilt auch dann als zugestellt, wenn sie rechtzeitig in den "Machtbereich" des Arbeitgebers gelangt, der z.B. aber gerade für 4 Wochen in den Urlaub gegangen ist (oder eine Haft antreten musste oder ins Krankenhaus eingeliefert wurde usw.).

Eclair89  01.10.2019, 13:12
@Familiengerd

Wie in meinem Beispiel erwähnt ist das nicht irrelevant. Wenn er aufgrund der Öffnungszeiten davon ausgehen muss, dass die Kündigung am Samstag nicht gelesen wird, dann ist die Kündigung zwar im Machtbereich aber sie gilt erst am nächsten Geschäftstag als zugestellt.

Familiengerd  01.10.2019, 13:26
@Eclair89
Wenn er aufgrund der Öffnungszeiten davon ausgehen muss, dass die Kündigung am Samstag

Wenn die Kündigung z.B. am Samstag (angenommen, das ist ein normaler betrieblicher Arbeitstag) erst nach der postüblichen Zeit in den Betriebsbriefkasten geworfen wurde, dann ist sie an diesem Samstag auch erst gar nicht wirksam rechtzeitig zugestellt worden, sondern - wie Du richtig sagst - erst am folgenden Montag.

Mit dem "zeitnahen Lesen" hat das aber rein gar nichts zu tun - wie auch die Beispiele in meinem Kommentar eigentlich deutlich gemacht haben sollten!

Wie in meinem Beispiel erwähnt ist das nicht irrelevant.

Doch, für den Kündigenden ist es völlig irrelevant, ob die Kündigung "zeitnah" gelesen wird - solange sie rechtzeitig in den "Machtbereich" des Empfängers gelangt.

Eclair89  01.10.2019, 13:30
@Familiengerd

Dann verstehst du mich nur falsch, bzw. ich hab mich falsch ausgedrückt. Mit zeitnahe Lesen meinte ich genau den Umstand des Eintreffens. Also wann die Post bearbeitet wird.

Familiengerd  01.10.2019, 13:52
@Eclair89
Mit zeitnahe Lesen meinte ich genau den Umstand des Eintreffens.

Dann meinst Du wohl ja das Richtige.

Das rechtssichere Eintreffen ist das entscheidende Moment, ob die Post dann auch "bearbeitet" oder sogar "zeitnah" gelesen wird, spielt dabei aber keine Rolle.

Natürlich ist sie nicht wirksam, da sie eben nicht in den Zugangsbereich des Arbeitgebers gelangt ist.

Es geht bei Kündigungen niemals darum, wann Du diese losschickst, sondern wann sie ankommt.

Es kommt auf deine Kuendigungsfrist an. Betraegt diese 1 Monat zum Monatsende, haette die Kuendigung spaetestens gestern beim Arbeitgeber zugehen muessen. Betraegt sie aber 4 Wochen zum Monatsende, muss sie spaetestens morgen zugehen.


Kaioken983 
Beitragsersteller
 01.10.2019, 07:59

Laut Vertrag beträgt sie 4 Wochen

DerCaveman  01.10.2019, 08:01
@Kaioken983

Dann ist ja (noch) alles im gruenen Bereich. Spaetestens morgen muss sie dann aber zugehen. Kannst du sie nicht sicherheitshalber persoenlich abgeben?

Kommt auf die Kündigungsfrist an und wann die Kündigung nun tatsächlich zugeht.

nein, sie ist nicht wirksam... die Post ist dir allerdings schadensersatzpflichtig sofern sie die Zustellung zum Zeitpunkt X garantiert hat.