Ist „Herr Wachtmeister“ eine Beleidigung für Polizisten?
Ein Bekannter von mir kam die Tage in eine Polizeikontrolle und hat den Polizisten mit „Guten Tag, Herr Wachtmeister“.
Der Polizist hat sich darauf hin extrem aufgeregt und hat das Auto des Bekannten auf den Kopf gestellt.
Ich weiß zwar, das der Begriff nicht mehr zeitgemäß, aber wie kann man sich nur so darüber aufregen? Ist doch im Volksmund immer noch geläufig.
5 Antworten
Wachmeister war vor Ewigkeiten die Bezeichnung eines "einfachen" Polizisten.
Später war das der 1. Dienstgrad, den du am Tag deiner Einstellung in die Polizei bekommen hast; also unterste Kajüte.
Da es in vielen Ländern keinen mittleren Dienst mehr gibt, ist es in der Tat despektierlich, einen Polizisten mit "Wachtmeister" zu titulieren. Strafbar ist das nicht, aber negative Reaktionen können halt geschehen.
Eine Beleidigung liegt dann vor, wenn es aus objektiver Sicht eine offensichtliche und absichtliche Herabwürdigung stattfindet.
Dies hat im Zweifel das Gericht zu entscheiden, und könnte bei einem Polizeimeisteranwärter für den mittleren Dienst anders entscheiden als bei einem Polizeihauptkommissar im gehobenen Dienst.
In Bayern ist es meines Wissens sogar so, dass die Polizeimeister- & Polizeikommissaranwärter im 2. Jahr des Vorbereitungsdienstes sogar zum Polizeioberwachtmeister der Besoldungsgruppe A5 ernannt werden.
Ich kenne einige Beamte, nicht nur bei der Polizei sondern auch in anderen Behörden, die großen Wert darauf legen, mit der korrekten Amtsbezeichnung angesprochen zu werden. Darunter ist auch ein Oberstaatsanwalt, dem die Anrede Herr Staatsanwalt nicht ausreicht.
Ganz ehrlich, ich als Zollinspektorin im gD werde auch nicht gerne als Zollwachtmeisterin, einer Amtsbezeichnung im einfachen Zolldienst, den es so auch gar nicht mehr gibt, außer dass die Wintersportler des Zoll-Skiteams dort eingegliedert werden, angesprochen.
Ja gut, aber man kann ja nicht erwarten, dass jeder Mensch diese merkwürdigen Dienstbezeichnungen kennt würde ich sagen.
Ich sehe das genauso wie Halbammi. Früher haben sich Polizisten bestimmt auch nicht darüber aufgeregt, “Wachtmeister“ genannt zu werden.
Eine Beleidigung ist eine Beleidigung, wenn sich jemand beleidigt fühlt.
Da aber niemand hier dabei war, weiß niemand weder tatsächlichen Wortwechsel noch die tatsächlich durchgeführten Maßnahmen des Polizisten. Ich glaube solch pauschalen "Schilderungen" nicht.
Doch, genau so ist es. Beleidigungen sind nicht nur klar definierte Begriffe. Ein Richter entscheidet, ob das Gefühl, beleidigt worden zu sein, nachvollziehbar ist.
So könnte der "Wachtmeister" der in Wirklichkeit "Polizeioberkommissar" ist - und man das an seiner Uniform auch erkennt - durch die herabwürdigende Bezeichnung beleidigt fühlen. Und ein Richter könnte dem zustimmen.
Ein Anwärter im mD hingegen dürfte sich geehrt fühlen.
Richtig. Und mit einer offensichtlichen, also auch absichtlichen Herabwürdigung des Amtes eines Polizisten ist das getan.
Absichtlich und offensichtlich ist nicht dasselbe. Selbst wenn wir einmal annehmen wollen, dass die Bezeichnung eines Polizisten als "Wachtmeister" für jeden Polizisten das Erniedrigendste ist, was man ihm sagen kann, macht man sich nicht automatisch wegen Beleidigung strafbar, wenn man einen Polizisten als "Wachtmeister" bezeichnet. Wenn ich irrtümlich davon ausgehe, dass der vor mir stehende junge Polizist ein Wachtmeister ist (weil ich z.B. ein älteres Semester bin und es da bei der Polizei nun einmal Wachtmeister gab), dann habe ich mich ganz eindeutig NICHT strafbar gemacht.
Nein, auch so wird es keine Beleidigung. Die Bezeichnungen "Wachtmeister" wurden bei der Polizei irgendwann in den 90er Jahren abgeschafft. Bis dahin und noch lange vorher war die Bezeichnung Wachtmeister also nicht falsch und gehörte ohnehin zur Umgangssprache. Was die "Pickel" auf der Uniform eines Polizisten bedeuten muss nicht jeder Bürger wissen, die meisten wissen es auch nicht. Kein Richter wird in dieser Bezeichnung eine Herabwürdigung oder Beleidigung sehen.
Du weisst sicher dass es noch durchaus andere Bezeichnungen für Polizisten gibt die durchaus eine Beleidigung darstellen, was ausser Frage steht.
Zur Frage selbst ist noch abschliessend zu bemerken dass auch und gerade Polizisten, nicht durch mimosenhaftes Verhalten dem Ansehen ihres Berufes gerade förderlich sind. Sie müssen sich dann nicht wundern wenn der Bürger, für den sie eigentlich da sind, sie nicht mehr so recht für voll nimmt.
Der Ton macht die Musik. Daher wurde es wohl so provozierend gesagt, dass der Polizist zur Tat schreiten musste. Vielleicht vermutete der Polizist es sei Drogen oder Alkohol im Spiel. Für die Zukunft daraus lernen.
Absolut falsch und irreführend.
Eben nicht jeder der sich beleidigt fühlt wurde es auch, so wie in dem in der Frage geschilderten Fall.