Ist Tourette-Syndrom eine adäquate Ausrede für den Tatbestand der "Beamtenbeleidigung"?

29 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Immer wieder schön, deine Fragen zu lesen :-) Und Tourette ist ein sehr interessantes Thema!

Es gibt keinen richtigen Nachweistest für Tourette, also wird eine Diagnose Anhand der Beobachtung festgestellt.

Laut medizinischen Vorgaben sind Bedingungen für die Diagnose mindestens ein vokaler und mindestens zwei motorische Tics, diese müssen aber nicht gleichzeitig auftreten.

Die Symptome müssen allerdings schon vor dem 21. Lebensjahr erstmals aufgetreten sein.

das heißt, wenn der Patient beim Arzt jedes mal nach dem "A..." sagen noch leicht mit Kopf zuckt und bei jedem Satz z.B. auf die Schenkel klopft, wird er höchstwahrscheinlich so eine Bescheinigung bekommen.

Was ihm aber daraus entwächst, wenn er ein Attest für eine psychische Erkrankung hat, wiegt die paar Hundert Euro Strafe für Beamtenbeleidigung nicht auf.

Hier findest du eine Liste mit Strafmaß in Penunzen: talkteria.de/forum/topic-5603.html

Das ist vielleicht vernünftiger. Herr B. kann immer noch sagen, dass es ihm leid tut, das wird eventuell den Strafmaß etwas verringern.

Ansonsten, falls der Herr B. nicht davon abzubringen ist, und doch noch üben möchte, empfehle ich ihm den Film Big White - Immer Ärger mit Raymond mit der grandiosen Holly Hunter als Tourett-Syndrome erkrankten - zwecks Übung und zum erheitern.

In dem Trailer sieht man nur den Ausdruck der Echolalie (nachplappern der Wörter), wobei auch die Koprolalie (vokale Obszönitäten) nicht zu kurz kommen. Ein sehr schmalziger, aber auch lustiger Film, unbedingt zu empfehlen.

Noch ein Übungsstück, jedoch maßlos übertrieben: http://www.oktay.de/fun/Grissemann-Tourette.mp3

Nahja, man sollte damit nicht scherzen, aber wir meinen es nicht böse. ;-)

p.s. Trailer-Link kommt im Kommentar.


Buchfink 
Beitragsersteller
 01.10.2009, 10:02

Immer wieder schön, wenn Du zu meinen Fragen antwortest.

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Die MP3-Datei konnte ich mir nur zur Hälfte anhören. Dann setzte das Fremdschämen ein.

Wo sind wir hier in Deutschland gelandet, wenn man für das Duzen eines Polizisten schon 600 Euro zahlen muss?

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aurata  01.10.2009, 10:53
@Buchfink

Das stimmt, seltsame Auffassung udn seltsame Schmerzgrenze. Duzen ist ganz schlecht, aber Zunge raus strecken, das ist noch bezahlbar, sogar ohne Attest.

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Dein Bekannter soll sich vom Facharzt (Neurologe, Psychiater o.ä.) attestieren lassen, dass er unter dem Tourette-Syndrom leidet, falls das wirklich der Wahrheit entspricht! Unter den Umständen dürfte ein bereits angestrengtes Verfahren niedergeschlagen werden!

Ansonsten hat er keine guten Karten, denn bei Beamtenbeleidigung ist mit einer Geldstrafe zu rechnen, wobei bei einer Beleidigung von Polizeibeamten immer ein gewisser Aufschlag vorgenommen wird.

Das Beste ist immer noch sich zu zügeln und sich den Teil zu denken, den man lieber nicht aussprechen sollte.

Hallo,

ich habe selbst das TS und ich finde es eine unverschämtheit, dass Du überhaupt darüber nachdenkst. Das Tourette Syndrom ist eine ernst zu nehmende Krankheit und sollte nicht dazu verwendet werden den Mist, den man verbockt hat, wieder gerade zu biegen, wenn man es nicht hat.

Für mich, und für viele andere Betroffene auch ist das eine Verarschung.

Denk da mal drüber nach.

Soweit meine Meinung.

Gruß

mal so nebenbei: ES GIBT KEINE BEAMTENBELEIDIGUNG. Ein Beamter hat die selbe würde wie jeder andere auch. Die sind nicht schützenwerter.

Ein attest fälschen ist sicher möglich, aber dürfte wohl alles noch schlimmer machen.