Darf die Polizei das

Ja 80%
Nein 20%

25 Stimmen

14 Antworten

Ja

Du solltest dich unbedingt beschweren. Denn offensichtlich hast du dich noch nicht genügend zum Hanswurst gemacht. Wenn man nicht mal mitkriegt, dass die eigenen Kommentare mehr über einen selbst aussagen, als über den Angesprochenen, muss man einfach dranbleiben und es bis zum Ende durchziehen. :D

Ja

Natürlich dürfen die das und wenn ich die Kommentare lese auch völlig zurecht


Kr 
Beitragsersteller
 30.03.2025, 16:42

Wieso zurecht das ist lediglich meine Meinung zu der Polizei???

schalkeattacke  30.03.2025, 17:04
@Kr

Du nennst es Meinung, vielleicht bist Du da ganz alleine mit dem Eindruck

Kr 
Beitragsersteller
 30.03.2025, 17:08
@schalkeattacke

zu aller erst ist eine Behörde rechtlich nicht beleidigungsfähiig 2 kann man keine Behörde beleidigen ich hsbe keinen beleidigt sondern lediglich meine Meinung geäußert art5 ! Beleidigung üble nachrede wäre wenn ich sagen würde Beispiel "der Herr Müller bei der Polizei Berlin ist eine Witzfigur " hab ich aber nie ich sagte die Polizei (Behörde) Berlin ist eine Witzfigur!

DerGrafDuckula  30.03.2025, 17:23
@Kr

Das wird ja immer lächerlicher, du kannst weder richtig zitieren, noch die richtigen Gesetze in diesem Zusammenhang benennen.

Ja

Natürlich dürfen die das.

Wieso sollten sie auch nicht?


Kr 
Beitragsersteller
 30.03.2025, 16:39

Ja aber Meinungsfreiheit

Mia1307  30.03.2025, 16:43
@Kr

Eher Hassrede/Üble Nachrede ich würde an deiner Stelle lieber darauf achten, dass die Polizei nciht rechtliche schritte gegen dich einleitet.

Mugua  30.03.2025, 16:44
@Kr

Du solltest erst mal lernen, was das bedeutet.

Tipp: Es heißt nicht, dass du überall tun und sagen kannst, was du möchtest.

Kr 
Beitragsersteller
 30.03.2025, 16:45
@Mia1307

Hahaha hassrede üble nachrede gegen wem zu aller erst ist eine Behörde rechtlich nicht beleidigungsfähiig 2 kann man keine Behörde beleidigen ich hsbe keinen beleidigt sondern lediglich meine Meinung geäußert art5 ! Beleidigung üble nachrede wäre wenn ich sagen würde Beispiel "der Herr Müller bei der Polizei Berlin ist eine Witzfigur " hab ich aber nie ich sagte die Polizei (Behörde) Berlin ist eine Witzfigur!

Mugua  30.03.2025, 16:49
@Kr

Dann mach ein eigenes Reel und sag das. Das ist dir erlaubt. Aber auf ihrem eigenen Kanal hat die Polizei Hausrecht und darf dich rauswerfen.

Genauso wie dich jemand aus seiner Wohnung werden darf, wenn du unfreundlich wirst.

Kenshin663  30.03.2025, 17:49
@Kr

Und in einer Behörde arbeiten? Richtig, solch traurige Witzfiguren wie du zumindest mal nicht.

Und wenn sich die Mitarbeiter der Behörde angegriffen fühlen können (oder werden die evtl. sogar) durchaus rechtliche Schritte gegen dich einleiten.

Kr 
Beitragsersteller
 30.03.2025, 18:27
@Kenshin663

Ja dann sollen die es tun !!!!! Was ohnehin nie passieren wird !! Wie soll man eine Behörde beleidigen bzw wie kann eine Behörde sich beleidigt fühlen ich sagte ja extra die Polizei (Behörde) und net der her Müller oh mann.

Mia1307  30.03.2025, 19:24
@Kr
Beleidigt werden können nicht nur einzelne Personen, sondern auch Institutionen oder Behörden. Dies wird ausdrücklich in § 194 StGB erwähnt, der bestimmt, wer für eine Behörde, eine Partei oder eine ähnliche Institution im Falle einer Beleidigung den Strafantrag stellen muss.

https://www.strafrecht-anwalt-mannheim.de/rechtsgebiete/beleidigung/#:~:text=Beleidigt%20werden%20k%C3%B6nnen%20nicht%20nur,Beleidigung%20den%20Strafantrag%20stellen%20muss.

Angst gekriegt? Es kommt noch besser...

Bei der Bezeichnung einer Person als „Witzfigur“ handelt es sich um eine ehrverletzende und beleidigende Äußerung (vgl. auch das Beklagtenseite genannte Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.2009 – 5 SA 107/09 unter Ziffer 2.2.5 – zitiert nach BeckRS 2012, 75494).

https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/witzfigur/#:~:text=Bei%20der%20Bezeichnung%20einer%20Person,nach%20BeckRS%202012%2C%2075494).

Also als Beleidigung zählt es auf jeden Fall, ob es üble Nachrede ist ist ja auch egal, aber Beleidigungen sind auch Straftaten.
Mia1307  30.03.2025, 19:24
@Kr
Beleidigt werden können nicht nur einzelne Personen, sondern auch Institutionen oder Behörden. Dies wird ausdrücklich in § 194 StGB erwähnt, der bestimmt, wer für eine Behörde, eine Partei oder eine ähnliche Institution im Falle einer Beleidigung den Strafantrag stellen muss.

https://www.strafrecht-anwalt-mannheim.de/rechtsgebiete/beleidigung/#:~:text=Beleidigt%20werden%20k%C3%B6nnen%20nicht%20nur,Beleidigung%20den%20Strafantrag%20stellen%20muss.

Angst gekriegt? Es kommt noch besser...

Bei der Bezeichnung einer Person als „Witzfigur“ handelt es sich um eine ehrverletzende und beleidigende Äußerung (vgl. auch das Beklagtenseite genannte Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 25.06.2009 – 5 SA 107/09 unter Ziffer 2.2.5 – zitiert nach BeckRS 2012, 75494).

https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de/witzfigur/#:~:text=Bei%20der%20Bezeichnung%20einer%20Person,nach%20BeckRS%202012%2C%2075494).

Also als Beleidigung zählt es auf jeden Fall, ob es üble Nachrede ist ist ja auch egal, aber Beleidigungen sind auch Straftaten.
Kr 
Beitragsersteller
 30.03.2025, 19:38
@Mia1307

Deine ganzen Quellen sind ja Ansicht richtig Witzfigur ist ne beleidigung aber ich habe ja nie eine konkrete person beleidigt wie zmb Herr Müller von der Polizei Berlin !!!!

Deine eigene Quelle diese https://www.strafrecht-anwalt-mannheim.de/rechtsgebiete/beleidigung/#:~:text=Beleidigt%20werden%20k%C3%B6nnen%20nicht%20nur,Beleidigung%20den%20Strafantrag%20stellen%20muss. Ließ mal genauer und dann bei chat.openai.com eingeben da kommt diese raus .

Bezüglich deiner Quelle die du selbst hinzugefügt hast und diese bei chat.openai.com eingibt kommt das dabei raus

Sie haben teilweise Recht, aber es gibt wichtige juristische Nuancen zu beachten. Hier die präzise Einordnung:

§ 194 StGB regelt nur die Antragsbefugnis, nicht die Beleidigungsfähigkeit:

Der Paragraph legt fest, wer für "eine Behörde oder andere Stelle" den Strafantrag stellen darf (z.B. der Behördenleiter).

Er sagt aber nicht, dass Behörden selbst beleidigungsfähig sind - das bleibt Sache von § 185 StGB.

Ständige Rechtsprechung des BGH:

Behörden als Institutionen sind nicht beleidigungsfähig (BGHSt 6, 186)

Nur natürliche Personen können beleidigt werden

Ausnahme: Wenn die Äußerung zwangsläufig alle Mitglieder einer kleinen, überschaubaren Gruppe trifft (z.B. "Die Staatsanwälte der Abteilung XY sind korrupt")

Praxisrelevanz für Ihren Fall:

"Die Polizei Berlin ist eine Witzfigur" betrifft eine zu große und unbestimmte Personengruppe

Ein Strafantrag nach § 194 wäre hier unwahrscheinlich erfolgreich

Anders bei konkreten Dienststellen mit wenigen Mitarbeitern

Taktische Überlegung:

Auch wenn eine Verurteilung unwahrscheinlich ist, kann die Polizei:

• Ermittlungen einleiten

• Plattform-Betreiber zur Löschung auffordern

• Bei Wiederholungstaten Unterlassungsklage erwägen

Bitte überprüfe deine eigenen Quellen bevor du diese schickst

Ja

Klar kann man dich blockieren wenn du spamst.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Polizeibeamter
Ja

Die Polizei ist nicht verpflichtet sich dumme Sprüche von einer Witzfigur anzuhören.

Es scheint schlicht nicht erforderlich solche Menschen erst zu nehmen, daher ist Ignorieren die beste Option. Ich kann die Beamten gut verstehen.