Ist frieren eine Rechtfertigung um Motor laufen zulassen?
Sagen wir mal man ist unterwegs und muss auf jemanden warten und bei den Temperaturen ist es schon sehr sehr kalt
ist das dann eine Rechtfertigung Auto laufen zulassen um zu vermeiden das die Batterie des Autos den Geist nicht aufgibt und das man warm bleibt
11 Antworten
In Deutschland ist das dummerweise verboten und das ist einfach dumm und übertrieben, dass es verboten ist. Allein um die Heckscheibenheizfäden zu betreiben muss ich doch den Motor anmachen, da ich sonst die Gefahr eingehe, dass ich das Auto nicht starten kann, wenn ich nur die Batterie dazu verwende, auch ist fraglich ob das ohne Motorstart überhaupt funktioniert. Auch die Sitzheizung bräuchte den Strom aus der Batterie. Das Kratzen ist auch eine Lärmbelästigung und kann die Scheiben nachhaltig zerkratzen und bei starker Vereisung reicht Kratzen manchmal gar nicht aus oder ist kaum möglich und das Enteisungsspray ist eine Umweltbelästigung, mit den ganzen Chemikalien, was dann auch noch die Dichtungen, Lack und Motorraum angreift. Eine Standheizung können sich viele nicht leisten beim Nachrüsten und ist auch nicht immer so einfach. Was sind die Alternativen?
In Deutschland ist es sogar verboten. Am besten hat man im Winter für alle Fälle immer eine Wolldecke dabei.
Im Prinzip ist es verboten den Motor im Stand für wärme laufen zu lassen.
Es ist aber nicht Nachweisbar wenn du einfach großzügig hin und her fährst.
Im besten Fall spricht man das aber ab wo und wann damit quasi kaum Wartezeit entsteht.
Kurze Zeit kann man auch ohne Heizung warten.
Alles andere sind ausreden über Nacht steht das Auto auch Rum und springt nächsten morgen kalt an.
Salue
Grundsätzlich ist in vielen Ländern das UNNÖTIGE Laufenlassen des Motors verboten.
Die Frage ist nun, was unnötig ist. Wenn man im Auto länger warten muss und es eiskalt ist, ist für mich das kurze Starten jeweils nach ca. 15 Minuten durchaus nötig. Ich bin nämlich kein Eskimo. Allerdings hat man dann wieder für eine Weile warm genug um es auszuhalten.
Eines meiner Turbo-Autos genötigt gemäss Betriebsanleitung, immer nach der Berg- und Autobahnfahrt eine Gedenk-Minute, bis ich ihn abstellen darf. Das ist nötig und rechtens.
Im Winter 1999 als ich über Weihnachten mit dem Auto nach Narvik gereist bin und darin übernachtet habe, liess ich den Motor, gerade am Hafen für eine Fähre, manchmal die ganze Nacht laufen lassen. Ebenso wie alle LKW's, die ebenfalls auf die Fähre gewartet haben.
Die Norweger haben eine elektrische 230 Volt Standheizung eingebaut. Die Parkingmeter haben eine Steckdose. So lässt sich auch die dunkle, eiskalte Nacht ganz gut aushalten oder das Auto ist am morgen eisfrei.
Tellensohn
Ich finde diese Regelung sollte bei winterlichen Temperaturen und Fahrzeugvereisung auch abgeschafft werden, weil sie völlig realitätsfern ist. Es mag Extremfälle geben, wo Leute mehr als 30min lang ihr Auto vorwärmen, das mag ja übertrieben sein, aber ansonsten ist diese Regelung eine Gängelung und Entrechtung von Bürgern. Allein um die Heckscheibenheizung einzuschalten oder die Sitzheizung oder die Spiegelheizung einzuschalten muss der Motor eingeschaltet werden, 1. weil diese sonst nicht eingeschaltet werden können oder andernfalls die Batterie leer gesaugt wird und man dann das Auto - wenn man Pech hat - gar nicht mehr starten kann.
Es ist zwar laut Gesetz verboten den Motor "unnötig" laufen zu lassen - ich würde es aber sowieso machen. Keine Lust wegen uMwElTsChUtZ kalt zu haben 😂
Hat bisher auch noch keinen interessiert, als ich es gemacht habe 🤷🏼♂️