Hallo,
mein Nachbar verstößt gegen § 30 Abs. 1 StVO
"Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen […]."
sowohl auch gegen § 38 Abs. 1 Satz 2 BImSchG
"[Kraftfahrzeuge] müssen so betrieben werden, dass vermeidbare Emissionen verhindert und unvermeidbare Emissionen auf ein Mindestmaß beschränkt bleiben."
Habe selbstverständlich die Ordnungswidrigkeit meines Nachbarn jeden morgen aufgenommen und werde das höchstwahrscheinlich dem Ordnungsamt senden.
Ich hoffe, dass er dadurch lernt.
Denkt ihr, er wird es erneut wagen, seinen Motor grundlos und auf Kosten der Umwelt laufen zu lassen?
Wie sollte ich mich entscheiden?