Ist es verboten in Deutschland ohne vorherige Einwilligung zu fotografieren, wenn man die Aufnahmen nicht veröffentlicht oder ähnliches damit macht?
3 Antworten
Ein kompliziertes Thema. Ich beziehe mich jetzt mal auf Deutschland, in anderen Ländern gelten andere Gesetze.
Prinzipiell erlaubt:
- Gebäude, Plätze, Straßen, Landschaften, Denkmäler, Gegenstände, etc., sofern das Foto von einer öffentlichen Straße bzw. einem öffentlichen Platz aus aufgenommen wurde (gilt also z.B. nicht für Fotos aus einem Wohnungsfenster heraus o.ä.)
- Personen die sich als "unwesentliches Beiwerk" zufällig auf dem Foto befinden, aber nicht das Hauptmotiv darstellen; gleiches gilt für Fahrzeuge mit lesbarem Kennzeichen
- Personen, die an einer öffentlichen Versammlung (z.B. Demonstration, Faschingsumzug, etc.) teilnehmen und sich somit selbst absichtlich öffentlich zur Schau stellen
- Personen jederzeit und überall, die ausdrücklich eingewilligt haben, fotografiert zu werden, oder ihr Einverständnis durch schlüssige Handlung ("Posen", in die Kamera lächeln) kundtun. Bei einer Veröffentlichung muss die Person auch dieser explizit zustimmen.
Ohne Einwilligung prinzipiell verboten:
- Personen, die sich in einer offensichtlich unvorteilhaften, beschämenden, peinlichen oder hilflosen Situation befinden
- Personen, die sich an Orten ihres höchstpersönlichen Lebensbereiches befinden (Wohnung, Grundstück, etc.)
- Gezieltes Fotografieren von einzelnen Personen oder Personengruppen, sofern das Foto veröffentlich wird und keine der oben genannten Ausnahmen zutreffen oder sofern die Person eindeutig zu erkennen gibt, dass sie nicht fotografiert werden möchte (durch Worte, wegdrehen, Hand vorhalten, was auch immer)
Umstritten, rechtliche Grauzone, "weiß niemand mit Sicherheit":
- Gezieltes Fotografieren von einzelnen Personen oder Personengruppen in der Öffentlichkeit ohne Einwilligung (aber auch ohne ausdrücklicher Ablehnung) rein für den persönlichen Gebrauch ohne Veröffentlichung/Weitergabe
- Veröffentlichung von Fotos von fremden Kraftfahrzeugen mit lesbarem Kennzeichen, wenn das Fahrzeug gezielt fotografiert wird und nicht nur zufälliges Beiwerk ist
Wobei ich das eher unter "Rechtliche Grauzone" bzw. "kommt darauf an" einordnen würde, nach meinem Kenntnisstand gibt es zu diesem speziellen Fall bislang noch kein wegweisendes Urteil (falls du eins kennst, bitte gerne her damit).
Eine Dashcam-Aufnahme ist ja quasi eine Landschaftsaufnahme, die Personen und Fahrzeuge werden ja nicht gezielt aufgenommen, haben keine besondere Bedeutung und wären somit eigentlich als "unwesentliches Beiwerk" einzustufen. Ob ich eine Straße als Fußgänger oder von einem Fahrzeug aus filme spielt ja da so prinzipiell mal keine Rolle.
Außer, eine Person oder ein Fahrzeug spielt eine wesentliche Rolle in dem Video, weil man beispielsweise ein Fehlverhalten oder einen Unfall zeigt, dann gehört natürlich auf jeden Fall verpixelt.
Falls das Foto in der Öffentlichkeit gemacht wurde, ist es nicht an sich nicht strafbar, wenn er es für private Zwecke für sich behält. Sollte es ohne deine Zustimmung im Internet landen, dann ist es verboten
Ich fotografiere gerne Gebäude oder Personen, welch ich dann auch im Nachhinein unkenntlich mache.
Ja das geht in Ordnung. Falls sich nur jemand selbst im Internet erkennt und damit nicht einverstanden ist, könnte es problematisch werden
Auch, wenn ich das Foto 10 Leuten zeige, man das Gesicht null erkennt, nur die Kleidung? Wenn man die Person kennt?
Solange das Gesicht unkenntlich ist, ist es auch bei 1000 Leuten kein Problem
fotografieren ist erlaubt, veröffentlichung von personen nicht. Gebäude gehen (bei fotografien von der Straße (Panoramafreiheit))
zu dem allterletzten Punkt: drum müssen bei DashCam-Aufnahmen, die zB auf YT gezeigt werden auch Kennzeichen verpixelt werden, das gilt auch für Personen (Gesichter zumindest mal)