Ist es verboten, dieses Messer in Deutschland mit sich zu führen?
Gesamtlänge: 15,5 cm Klingenlänge: 6,5 cm Gewicht: 47 g Klingenstärke: 2,5 mm Klingenmaterial: 440A Griffmaterial: Stahl Verschluss: Framelock
3 Antworten
Das schaut wie ein Einhandmesser mit feststellbarer Klinge aus.
Falls das der Fall ist: Führen verboten gemäß WaffG 42a.
Zuwiderhandlung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit bis zu 10.000€ belegt ist.
Da es sich aufgrund der löchern in der Klinge ( ähnlich wie bei den meisten spyderco Messern die auch dem Führverbot unterliegen) und dem Frame Lock um ein verriegelndes Einhandmesser Handelt ist das Führen dieses Messers laut paragraph 42a verboten.
§42a WaffG verbietet das Führen von "Messer mit einhändig feststellbarer Klinge (Einhandmesser)"
http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__42a.html
Das bedeutet ein Messer muss 2 Kriterien erfüllen damit es unter das Verbot fällt: Einhändig öffnen und verriegeln.
Das gezeigte Messer hat einen Framelock, also verriegelt es .
Wenn es dann noch möglich ist es einhändig zu öffnen fällt es unter das Führverbot. Und durch die Löcher in der Klinge ist einhändiges öffnen leicht möglich, also: Führen verboten.