Ist es Notwehr, wenn jemand gegen mein Auto schlägt und ich ihm eine reinhaue?

11 Antworten

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Nein, ist es nicht, Du darfst in maximal davon abhalten, weiterhin auf dein Auto einzuschlagen, z.B. durch wegziehen oder die Schläge blockieren. Wenn er dann dabei auf dich losgeht, dann kannst Du natürlich das erforderliche Mittel wählen, den Angriff auf deine körperliche Unversehrtheit abzuwehren.

Nein, Notwehr bezieht sich nur auf Menschen. Siehe Absatz 2

https://dejure.org/gesetze/StGB/32.html


nanfxD  27.03.2020, 21:00

Klar geht notwehr auch für Sachen 🤷‍♂️

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VirageXO  27.03.2020, 22:45
@archibaldesel
Wofür habe ich wohl das Gesetz eingestellt?

Das weiß weder nanfxD noch ich, da du die falschen Schlussfolgerungen raus gezogen hast.

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VirageXO  27.03.2020, 21:00
Nein, Notwehr bezieht sich nur auf Menschen.

Das Argument verstehe ich nicht so recht.

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archibaldesel  27.03.2020, 22:40
@VirageXO
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Sich und Andere sind keine Sachen, sondern Personen.

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VirageXO  27.03.2020, 22:44
@archibaldesel
Sich und Andere sind keine Sachen, sondern Personen.

Nö. Notwehrfähig ist jedes rechtlich geschützte Interesse, insbesondere die in § 823 BGB absoluten Rechte

  • Leben
  • Körper
  • Gesundheit
  • Freiheit
  • Eigentum (MüKoStGB/Erb § 32 Rn. 84 ff)

und insbesondere auch die Ehre (MüKoStGB/Erb § 32 Rn. 88).

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Ja, Anzeige wegen Körperverletzung. Das hat nichts mit Notwehr zu tun.

Abgesehen davon hast Du es selber provoziert.

Hätte diese Aktion für mich irgendwelche rechtlichen Konsequenzen?

Selbstverständlich:
Du würdest wegen Körperverletzung verurteilt werden.


ivanivanovitsch 
Beitragsersteller
 27.03.2020, 20:34

Ich hätte mir gedacht, wenn mein Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Gefahr ist darf ich Notwehr anwenden.

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DerRoll  27.03.2020, 20:37
@ivanivanovitsch

Aber du mußt die Verhältnismäßigkeit wahren. Das ist bei "ich hau ihm eine rein" nicht gegeben. Und nein, ich werde dir das nicht weiter erläutern. Wenn du Zuspruch haben willst, hol ihn dir woanders.

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Waeller1966  27.03.2020, 20:38
@ivanivanovitsch

Blahblahblah.

Du bist, wie du schreibst, "temperamentvoll".

Wenn du dich nicht im Griff hättest lebe dann mit den Konsequenzen und berufe dich nicht auf an den Haaren herbeigezogene, in diesem Fall nicht zutreffende, Rechte.

Nein, ich billige das Assiverhalten deines "Kontrahenten" nicht.

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VirageXO  27.03.2020, 20:59
@DerRoll
Aber du mußt die Verhältnismäßigkeit wahren.

Nein.

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VirageXO  27.03.2020, 21:04
@DerRoll

Korrigiere: Wir sind ja hier in Österreich. Daher ziehe ich meinen Einwand zurück.

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DerRoll  27.03.2020, 21:19
@VirageXO

In Deutschland musst du erst Recht die Verhältnismäßigkeit wahren.

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VirageXO  27.03.2020, 21:33
@DerRoll
In Deutschland musst du erst Recht die Verhältnismäßigkeit wahren.

Absolut und grob falsch.

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roboboy  28.03.2020, 00:04
@VirageXO

Falsch! Natürlich muss auch in Deutschland eine Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Denn generell umfasst Notwehr erstmal alle rechtswidrigen Angriffe auf mich oder mein Eigentum.

Heißt: Ich darf unter dem Schutze der Notwehr handeln, werde ich beleidigt. Aber nur, weil Hans Peter von Nebenan mich "A*schloch" nennt, darf ich nicht mit gezogener Waffe rüberlaufen und ihn erschießen. Hier wäre die Verhältnismäßigkeit absolut nicht gewahrt.

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VirageXO  28.03.2020, 00:06
@roboboy
Falsch! Natürlich muss auch in Deutschland eine Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.

Falsch.

Denn generell umfasst Notwehr erstmal alle rechtswidrigen Angriffe auf mich oder mein Eigentum.

Richtig, aber das "denn" ergibt keinen Sinn.

Heißt: Ich darf unter dem Schutze der Notwehr handeln, werde ich beleidigt.

Richtig.

Aber nur, weil Hans Peter von Nebenan mich "A*schloch" nennt, darf ich nicht mit gezogener Waffe rüberlaufen und ihn erschießen.

Das wäre nicht erforderlich, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu beenden.

Hier wäre die Verhältnismäßigkeit absolut nicht gewahrt.

Die Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeit. Fertig.

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VirageXO  28.03.2020, 00:19
@roboboy
Das wäre nicht erforderlich, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu beenden.

Betonung liegt hier auf den beiden markierten Worten.

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