Ist es Notwehr, wenn jemand gegen mein Auto schlägt und ich ihm eine reinhaue?
Hallo allerseits,
und zwar lautet meine Frage, ich war heute vom Einkaufen zurückgefahren als bei einem Kreisverkehr ein Mann auf einem Parklplatz neben einer Apotheke aus dem Auto stieg und und anfing zum pissen am Gehsteig, aber so das es jeder sehen konnte.( Auch die kleinen Kinder und Frauen die draußen spazieren waren was mich total ekelt). Ich hab ihn angehupt worauf er mir den Mittelfinger zeigte und ich komplett ausgerastet bin. Also fuhr ich zum Parkplatz um ihm zu fragen was sein Problem sei. Dort angekommen wollte ich die Türe aufmachen worauf er mit dem Knie in meine Tür schlug aber er war sichtlich angetrunken. ...
Nun meine frage lautet da ich generell sehr temperamentvoll und impulsiv bin, wie ist die Rechtslage in Österreich, weil ich war so wütend als er gegen mein Auto schlug das ich ihm so eine reinhauen wollte. Hätte diese Aktion für mich irgendwelche rechtlichen Konsequenzen?
Danke im Voraus!
10 Antworten
Nein, ist es nicht, Du darfst in maximal davon abhalten, weiterhin auf dein Auto einzuschlagen, z.B. durch wegziehen oder die Schläge blockieren. Wenn er dann dabei auf dich losgeht, dann kannst Du natürlich das erforderliche Mittel wählen, den Angriff auf deine körperliche Unversehrtheit abzuwehren.
Nein, Notwehr bezieht sich nur auf Menschen. Siehe Absatz 2
Wofür habe ich wohl das Gesetz eingestellt?
Das weiß weder nanfxD noch ich, da du die falschen Schlussfolgerungen raus gezogen hast.
Nein, Notwehr bezieht sich nur auf Menschen.
Das Argument verstehe ich nicht so recht.
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Sich und Andere sind keine Sachen, sondern Personen.
Sich und Andere sind keine Sachen, sondern Personen.
Nö. Notwehrfähig ist jedes rechtlich geschützte Interesse, insbesondere die in § 823 BGB absoluten Rechte
- Leben
- Körper
- Gesundheit
- Freiheit
- Eigentum (MüKoStGB/Erb § 32 Rn. 84 ff)
und insbesondere auch die Ehre (MüKoStGB/Erb § 32 Rn. 88).
Ja, Anzeige wegen Körperverletzung. Das hat nichts mit Notwehr zu tun.
Abgesehen davon hast Du es selber provoziert.
Hätte diese Aktion für mich irgendwelche rechtlichen Konsequenzen?
Selbstverständlich:
Du würdest wegen Körperverletzung verurteilt werden.
Ich hätte mir gedacht, wenn mein Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen in Gefahr ist darf ich Notwehr anwenden.
Aber du mußt die Verhältnismäßigkeit wahren. Das ist bei "ich hau ihm eine rein" nicht gegeben. Und nein, ich werde dir das nicht weiter erläutern. Wenn du Zuspruch haben willst, hol ihn dir woanders.
Blahblahblah.
Du bist, wie du schreibst, "temperamentvoll".
Wenn du dich nicht im Griff hättest lebe dann mit den Konsequenzen und berufe dich nicht auf an den Haaren herbeigezogene, in diesem Fall nicht zutreffende, Rechte.
Nein, ich billige das Assiverhalten deines "Kontrahenten" nicht.
Falsch! Natürlich muss auch in Deutschland eine Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Denn generell umfasst Notwehr erstmal alle rechtswidrigen Angriffe auf mich oder mein Eigentum.
Heißt: Ich darf unter dem Schutze der Notwehr handeln, werde ich beleidigt. Aber nur, weil Hans Peter von Nebenan mich "A*schloch" nennt, darf ich nicht mit gezogener Waffe rüberlaufen und ihn erschießen. Hier wäre die Verhältnismäßigkeit absolut nicht gewahrt.
Falsch! Natürlich muss auch in Deutschland eine Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Falsch.
Denn generell umfasst Notwehr erstmal alle rechtswidrigen Angriffe auf mich oder mein Eigentum.
Richtig, aber das "denn" ergibt keinen Sinn.
Heißt: Ich darf unter dem Schutze der Notwehr handeln, werde ich beleidigt.
Richtig.
Aber nur, weil Hans Peter von Nebenan mich "A*schloch" nennt, darf ich nicht mit gezogener Waffe rüberlaufen und ihn erschießen.
Das wäre nicht erforderlich, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff zu beenden.
Hier wäre die Verhältnismäßigkeit absolut nicht gewahrt.
Die Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeit. Fertig.
Nun meine frage lautet da ich generell sehr temperamentvoll und impulsiv bin, wie ist die Rechtslage in Österreich, weil ich war so wütend als er gegen mein Auto schlug das ich ihm so eine reinhauen wollte. Hätte diese Aktion für mich irgendwelche rechtlichen Konsequenzen?
Hier ist nach einem Schlag mangels eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs keine Notwehrlage gegeben:
§ 3 ÖStGB:
Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff
Klar geht notwehr auch für Sachen 🤷♂️