Einfahrtstor gegen Autotür geknallt - zahlt die Haftpflichtversicherung?
Mein Schwiegervater hat das Einfahrtstor (Flügeltor aus Eisen) geöffnet, damit mein Mann mit dem (neuen!) Auto in der Einfahrt parken kann. Leider fixierte er das Tor nicht. Es kam ein Windstoß auf und das Tor schlug gegen die Fahrertür. Nun ist eine Beule mit Lackschaden in der Tür.
Die Reparatur des Schadens liegt zwischen 300 - 1000€, je nach Herangehensweise. Es ist sehr ärgerlich für uns. Bemühen wir unsere VK, bleibt eine SB von 500€ und ein Aufstieg in der Versicherung, das kommt also nicht in Frage, würde sich nicht rechnen.
Nun die Frage, ob die Haftpflichtversicherung meines Schwiegervaters für den Schaden aufkommen würde.
Vielen Dank für eure Antworten.
3 Antworten
Wenn dein Schwiegervater den Schaden verursacht hat, muss seine Haftpflichtversicherung den Schaden regulieren.
Die Frage ist nur, ob dein Schwiegervater den Schaden am Auto zu verantworten hat.
Hat dein Schwiegervater seine Sorgfaltspflicht verletzt, indem er das Tor nicht gesichert hat?
Oder hätte sich vergewissern müssen, ob das Parken bedenkenlos möglich ist?
Der Fall ist schwieriger als es zunächst den Anschein hat.
Da er das Tor aufgemacht hat um Deinem Mann die Einfahrt zu ermöglichen hat er ihm eine Gefälligkeit erwiesen, und die ist über die Privathaftpflicht nicht versichert.
Interessant. Es war so, dass mein Mann hinten den Hänger seines Vaters dran hatte, den er wieder auf den Hof stellen sollte, nachdem er ihm an der Tankstelle Luft aufgepumpt hatte. Also eigentlich hat mein Mann ihm ja eine Gefälligkeit getan. Ist der Sachverhalt dann anders?
Da er vergessen hat, das Tor zu fixieren, müßte seine PH zahlen.