Ist es Notwehr, wenn ich jemanden mit einem Messer attackiere, wenn er mich geschubst hat?
Heute ist es mal wieder passiert, dass ich von irgendwelchen Idi..ten geschubst wurde, als ich die Treppen runtergegangen bin Richtung Schulausgang, ich habe mich bewusst nicht umgedreht, habe aber männliche Stimmen vernommen. In mir hat sich da wieder so eine Wut aufgestaut, ich wäre am liebsten ausgerastet und mit nem Messer auf diejenigen losgegangen.. und jetzt frage ich mich halt, ob ich dazu sogar berechtigt wäre?
6 Antworten
Was Notwehr ist, wird in § 32 Absatz 2 StGB definiert:
Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Das liegt hier m.E. nicht vor.
Eine Anklage wegen Bedrohung oder gar versuchten Totschlags ist schwieriger auszuhalten.
Ich kann einfach nicht mehr, das macht mich alles fertig
Jemanden abzustechen wird dir auch nicht helfen. Sprich mit deinen Eltern und deinen Lehrern.
hab ich schon aber außer klassengespräche kommt halt nichts.
Was weiß ich, ob das stimmt, "Mitglied seit gestern".
Auf mich wirkt deine Schilderung nicht authentisch.
So wie du berichtet hast, hättest du mit einer empfindlichen Strafe zu rechnen, und nix Notwehr.
dann glaub es halt nicht, ich will es einfach nicht mehr über mich Ergehen lassen!
egal jz, trotzdem danke, ich gehe morgen nochmal zum direktor.
Da ist nicht vergleichbar, du kannst doch nicht wenn dich einer schubst, gleich mit dem Messer zustoßen. Abwehren ja, Ellbogen mal in die Rippen boxen oder verbal ihn zurechtweisen.
Das mit dem Messer hätte dir strafrechtlich viele Probleme eingebracht.
Auch ich bin schon mal fast ausgerastet, aber ich habe mir noch rechtzeitig innerlich wie ein Mantra immer wieder gesagt: Nein du bleibst ganz ruhig. Später habe ich ihn alleine getroffen und da haben wir das mal für alle Zeiten geklärt.
Wenn du noch zur Schule gehst, es gibt doch Vertrauenslehrer. Da wäre es doch am besten das mit ihn, den Typen und mit dir zusammen das zu klären.
Hätte es Konsequenzen wenn ich zu einem sagen würde ,,Das nächste mal schneide ich dir Die Kehle durch"?
Solche Sachen nie vor Zeugen und immer aufpassen das er kein Handy an hat, wegen Aufnahme und so.
Denn eine solche Aussage ist eine verbale Bedrohnung und bei Anzeige und Zeugen kann dich das eine Geldstrafe bezw. Freiheitsstrafe einbringen siehe auch den Link:
Nein, jemanden mit einem Messer zu attackieren, weil man in der Schule geschubst wurde, ist keine Notwehr, sondern eine bedenklich pathologische Reaktion.
Insbesondere im Hinblick darauf, dass jemand bei einer Messerattacke nicht nur verletzt, sondern auch getötet werden kann.
Du hast keinerlei "Berechtigung" zu einer solchen Tat. Allein Deine Denkweise zeugt davon, dass für Dich zumindest eine Anti - Aggressionstherapie angesagt ist.
Und weshalb trägst Du in der Schule überhaupt ein Messer bei Dir? Ist das heutzutage so üblich in Schulen? - Ich glaube kaum. Eine Schule ist weder ein Dschungel, wo man ohne Messer keine Überlebenschance hat, noch eine Mafiaszenerie.
Laut Schulordnung ist es verboten, ein Messer in der Schule mitzunehmen, egal wie lang die Klinge ist.
Du machst Dich ergo bereits durch das Mitführen eines Messers strafbar.
Wenn du Pech hast, geht die Attacke nach hinten los, d. h., der andere ist schneller, nimmt dir das Messer ab und spürst dein eigenes Messer im Arm, Bein oder gar im Bauch.
Das Verhältnis stimmt bei dir nicht. Schubsen und Messerattacke!
Wenn du dann eines Tages mal einen Führerschein hast und sogar LKW fahren dürftest und ein PKW hat dir die Vorfahrt genommen, dann glaubst du auch, den PKW überrollen zu dürfen oder was?
In keiner Art und Weise wäre das gerechtfertigt.
Eine Notwehrsituation ist es wenn du einen Angriff abwehren willst und das mit einem geeigneten Maße an Gewalt.
Einfach auf jemand einzustehen kann bis zur Tötungsabsicht ausgelegt werden.
Das war ein Angriff, es sind immer wieder diese Leute die mich mobben
Wer keine Ahnung hat, bist du. Sonst würdest du nicht so dumm fragen.
Auch wenn es ein Angriff war ist das weder eine Abwehr des Angriffes noch ist ein Messer ein geeignetes Verteidigungsmittel.
Dann wirst du doch wohl wissen das Gewalt keine sonderlich gute Lösung ist, und gefährliche Körperverletzung auch Recht Nunja übertrieben ist.
Wenn du noch zur Schule gehst dann wende dich an den Lehrer etc.
Hey Patrick, Du hast den Falschen Absatz gewählt.
Dieser Absatz ist für die Nothilfe zuständig.
Die eigentlich gemeinte Notwehr ist in Abs. 1 geregelt .