Wenn der Mann arbeitet und sagen wir mal 3000€ netto pro Monat verdient, bekommt dann die Frau, wenn sie nicht arbeitet Hartz 4?

8 Antworten

Nein bei 3000€ wird es kein Alg2geben. Hier wird keine Hilfebedürftigkeit vorliegen.

Hier http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/53659697c60ab9202.php findestdu einen Fall, wo die Familie trotz Job alg2 bekommt.

Leistungen des ALG II, genauer gesagt die Grundsicherung für Arbeitssuchende, erhalten grundsätzlich alle erwerbsfähigen und hilfsbedürftigen Personen.

Daraus ergibt sich, dass die jeweilige Person dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung stehen muss, um Leistungen zu erhalten

Quelle: http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg-ii-berechtigte.html
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Nein, bekommt sie nicht.


nummer12345678 
Beitragsersteller
 14.02.2016, 11:19

Und wenn die Frau schwanger ist und nicht arbeiten kann. Bekommt sie dann Geld vom Staat oder von der Arbeit?

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Daguett  14.02.2016, 11:40
@nummer12345678

Nein, sie bekommt dann trotzdem kein Hartz 4. Der Mann verdient, das es für zwei reicht. Für das Kind/ die Kinder gibt es Kindergeld. Wäre ja schlimm, wenn der Steuerzahler dafür auch noch aufkommen müsste.

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Die Einkünfte der Lebensgemeinschaft werden aufaddiert und daraus der Bedarf ermittelt ob Mittel aus Hartz4 zur Verfügung stehen oder nicht. Bei 3000 Euro netto sehe ich da keine Möglichkeit.


nummer12345678 
Beitragsersteller
 14.02.2016, 11:20

Und wenn die Frau schwanger ist und nicht arbeiten kann. Bekommt sie dann Geld vom Staat oder von der Arbeit?

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pilot350  14.02.2016, 11:21
@nummer12345678

Sobald sie im Mutterschutz ist bekommt sie Geld, ich glaube von der Krankenkasse bzw. vom Arbeitgeber und der erhält von der Krankenkasse die gezahlten Gelder zurück.

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Dea2010  14.02.2016, 11:57
@nummer12345678

Nicht alle Mütter erhalten Mutterschaftsgeld. Da es sich um eine Leistung handelt, die anstelle von Lohn gezahlt wird, ist zum einen wichtig, ob Sie zu Beginn des Mutterschutzes in einem Arbeitsverhältnis standen. Zum anderen hängt es davon ab, wie Sie krankenversichert sind (§ 13 MuSchG).

Mehr hierzu bei: http://www.finanztip.de/mutterschaftsgeld/#ixzz408faDxI7

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NEIN

Die Einkommen aller Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft werden addiert und angerechnet!

Regelsatz für ein Ehepaar liegt aktuell bei 364€ pro Nase bei Paaren. Also insgesamt 728€ plus angemessene Miete.

3000€ Nettoeinkommen liegt da weit drüber. Die Frau bekommt NICHTS.

Wenn beide nicht miteinander verheiratet sind, in verschiedenen Wohnungen leben und die Behörden von einer Beziehung nichts wissen - dann ja.


nummer12345678 
Beitragsersteller
 14.02.2016, 11:20

Und wenn die Frau schwanger ist und nicht arbeiten kann. Bekommt sie dann Geld vom Staat oder von der Arbeit?

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mirolPirol  14.02.2016, 11:38
@nummer12345678

Eine schwangere Frau, die nicht arbeiten kann, ist dann wohl krank, dann bekäme sie Krankengeld. Schwangerschaft ist aber keine Krankheit und eine gesunde Schwangere kann bis zur Niederkunft arbeiten, allerdings gibt es glücklicherweise ein Mutterschutzgesetz - erkundige dich!

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