Ist es moralisch verwerflich wenn ich jemanden wegen Betrug anonym melde aus Rache?
Diese Person ist ein Bekannter. Erhält seit 7 Monaten ALG1, aber hat nichts von seiner Selbständigkeit (kleines Restaurant) Tätigkeit erzählt. Ich will diese Person aus „Rache“ melden. Weil diese Person mir eine Wohnung versprochen hat und kurz davor wegen einer Diskussion sagte das ich es nicht bekomme. Jetzt bin ich wohnungslos, weil ich genau deswegen meine Wohnung gekündigt habe. Außerdem hat die Person mich zu Unrecht angebrüllt, stellt mich als böser da, ist handgreiflich geworden obwohl ich mehrmals aufgefordert habe es sein zu lassen (hat mich nur leicht Berührt aber).
Da die Person mir einen Finanziellen Schaden zugefügt hat, will ich auch diese Person (legal) einen finanzielle Schaden zufügen. Ist das moralisch verwerflich?
7 Antworten
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Solche Fragen kann man nur sich selbst beantworten, wenn es gegen dein Gewissen ist, wir wissen ja nicht alles aus deinem Leben, würde ich es nicht machen. Vielleicht hast du ähnliche Situation schon gehabt, wo die die "Rolle" vom ALG1 Bezieher hattest, so dass diese Zweifel überhaupt aufgekommen sind....
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Ich halte es für moralisch verwerflich. Wenn es nicht zum Verwürfnis wegen einer anderen Angelegenheit gekommen wäre, hätte es dich auch nicht nicht gestört dass er, aus deiner Sicht, unberechtigterweise Leistungen bezieht. Die Beziehung scheint grundlegent gestört zu sein. Ich würde einfach den Kontakt abbrechen und die Person vergessen.
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Ich bin da ambivalent. Einerseits begeht diese Person Betrug an der Gesellschaft. Andererseits ist das ja nicht der Grund dafür dass du die Person anzeigen möchtest. Und anonym bekommt das für mich einen unangenehmen Beigeschmack.
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Es ist Betrug. Unabhängig von deinen Intentionen finde ich es richtig das zu melden. Bin selbst Bürgergeldempfänger, halte mich aber an alle Regeln. Es ist eine Frechheit das Sozialsystem so auszunutzen. Rache wird zwar gerne mal als niederer Beweggrund betrachtet, ist aber ein verdammt guter Motivator. 😄
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Von Rache halte ich gar nix….
Du hättest deine Wohnung erst kündigen dürfen, wenn du den neuen Mietvertrag unterschrieben in der Hand hast…. Da bist du leider zu gutgläubig gewesen.
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Ist es nicht rechtlich so, wenn die Person sagt das ich die Wohnung kriege, das ich das bekommen muss? Weil mündlicher Vertrag gilt auch, und wir haben besprochen das ich ab nächsten Monat einziehe. Eine weitere Person war dabei, die mit mir einziehen wollte. Dann wäre es ja 2:1
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Dann geh dagegen vor wenn du das meinst….
Ich persönlich will keinen Vermieter haben, mit dem ich mich vorher schon verkracht habe und dem ich vorhabe, anonym aus Rache, ans Bein zu pinkeln….
Wo soll das noch hinführen?
„Vielleicht hast du ähnliche Situation schon gehabt, wo die die "Rolle" vom ALG1 Bezieher hattest, so dass diese Zweifel überhaupt aufgekommen sind....“
Was meinst du?