Ist eine korrigierte Heiz-und Betriebskostenabrechnung rechtens?
Ich bin am 01.10.2017 in eine Wohnung gezogen. Ein Jahr danach wurde das Haus verkauft und es gab einen neuen Vermieter. Der Vermieter aus 2017 stellte mir eine Forderung von knapp 2000 Euro. Ich habe natürlich diese widersprochen, mit dem Grund, dass da was nicht stimmt. Ich musste dann eine Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher abgeben. Nach jahrelangem Hin und Her, hat sich herausgestellt, dass diese Forderung doch nicht korrekt war und dass da zu viel berechnet wurde. Jetzt ist die Frage: Muss ich die korrigierte Forderung begleichen, wenn diese erst Jahre danach gestellt wurde??
1 Antwort
![](https://images.gutefrage.net/media/user/anitari/1577434541944_nmmslarge__0_0_300_300_9a4334409e63f908baa4b0bff88a688f.jpg?v=1577434542000)
Wenn der Vermieter einen Titel hat kann er Forderungen 30 Jahr lang geltend machen.
Ansonsten sind Forderungen aus 2017 bzw. 2018 verjährt.
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Gilt das auch wenn eine Mitarbeiterin der Firma sich mit der Rechnung vertan hat? Die Forderung wurde von der Mitqrbeiterin selbst erstellt, nicht vom Vermieter
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Wenn der Vermieter ein gerichtlichen Titel erwirkt hat gilt der 30 Jahre lang. Egal wer den Fehler gemacht hat.
Hast Du der Abrechnung damals fristgerecht widersprochen?
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Danke für die Kommentare. Ja, das habe ich
Danke für die Anrwrot! Es ist eine Wohngesellschaft, das heißt eine GmbH...Wäre die Forderung noch geltend?