Ist eine korrigierte Heiz-und Betriebskostenabrechnung rechtens?

1 Antwort

Wenn der Vermieter einen Titel hat kann er Forderungen 30 Jahr lang geltend machen.

Ansonsten sind Forderungen aus 2017 bzw. 2018 verjährt.


NourNourRyMo 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 09:25

Danke für die Anrwrot! Es ist eine Wohngesellschaft, das heißt eine GmbH...Wäre die Forderung noch geltend?

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NourNourRyMo 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 12:28
@anitari

Gilt das auch wenn eine Mitarbeiterin der Firma sich mit der Rechnung vertan hat? Die Forderung wurde von der Mitqrbeiterin selbst erstellt, nicht vom Vermieter

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anitari  29.06.2024, 12:34
@NourNourRyMo

Wenn der Vermieter ein gerichtlichen Titel erwirkt hat gilt der 30 Jahre lang. Egal wer den Fehler gemacht hat.

Hast Du der Abrechnung damals fristgerecht widersprochen?

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