Ist ein Vertrag...

7 Antworten

wenn die falsche Rechtschreibung den eigentlichen Vertragsbestandteil nicht unkenntlich und dadurch eindeutig identifizierbar ist, sollte der Vertrag auch rechtskräftig sein.

Ein Vertrag ist gültig, auch wenn er Rechtschreibefehler oder offenkundige Schreibfehler enthält.

Nicht zu vergessen, dass man einen Vertrag (mit Ausnahmen) gar nicht schriftlich abfassen muss. Ein Vertrag kommt immer dann zustande, wenn zwei Menschen ein Rechtsgeschäft vereinbaren, er erfordert lediglich zwei übereinstimmende Willenserklärungen.

Das geht schriftlich, aber auch mündlich oder sogar durch schlüssiges Handeln. Wenn also gar keine Sprache nötig ist, wie könnte dann die korrekte Rechtschreibung eine Rolle spiele?

Ja, Vertrag bedeutet beiderseitige Willensbekundung. Da spielt die RS erstmal keine Rolle, wenn zu erkennen ist was die Parteien meinen und wollen.

falsa demonstratio non nocet - Falsche Bezeichnung schadet nicht. Z.B. Leihauto bei z.B. Avis ist kein Leihauto, sondern ein Mietauto