ChatGPT Rechtskräftig?

1 Antwort

Das hängt von der Prüfungsordnung ab. Plagiatsvorwürfe müssen normalerweise begründet werden. Ein bloßer Verdacht reicht da nicht.

Dass nicht zuverlässig erkannt werden kann, ob ein Text von einem Menschen oder einer generativen KI verfasst wurde, sollte mittlerweile eigentlich bekannt sein.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich studiere Informatik

tete3030 
Beitragsersteller
 16.07.2023, 00:07

Okay danke, ich hab mich nämlich wirklich erschrocken. Denke mir schon die ganze Zeit wie ich antworten soll wenn der Prof mir sowas vorwirft, ob er mir dann glaubt etc.