Guten Tag, ich habe leider wenig Erfahrung in diesem Thema und wollte einfach mal aufgeklärt werde wie den sowas funktioniert im genaueren.
Es geht darum, das ich in geräumiger Zeit mein zurzeitige Auto verkaufen möchte evtl an dem Händler wo ich es vor 2 Jahren gekauft habe oder Privat verkaufen.
1. Frage: wenn ich es Privat verkaufe muss ich mein Fahrzeug dann abmelden bei der Zulassungstelle wenn es zum kauf und Abholung vom Fahrzeug kommt? Oder geht das auch anders? Und was muss ich alles beilegen dem neuen Käufer?
2. Frage: kann ich mein Kennzeichen weiterbehalten und auf das neue Fahrzeug auf anmelden? Oder muss ein neues her?
3. Frage: Wenn ich das andere Fahrzeug gekauft habe bzw es zum kauf auch kommt, muss ich die Versicherungen abschließen bevor ich das Auto kaufe bzw bevor ich es abhole? Oder kann ich das machen wenn das Fahrzeug bei mir steht?
4. Frage: Wenn ich das Fahrzeug übernehme wie ist das mit dem Kennzeichen, gehe mal davon aus das ich mein kennzeichen behalten darf also mit der selben Sachen drauf, müsste ich dann mein Kennzeichen zur anderen Person mitnehmen und es dort selbst dran machen oder muss dies in einer Werkstatt erfolgen oder beim TüV?
5. Frage: Da das Fahrzeug das ich kaufen möchte ein Nissan ist, kann ich den dieses Registrieren lassen bei einem anderen Nissan Händler, da einer der Angebote die ich erhalten habe, eine 1.5Jahre Garantie mitbringt und der nette Mann zu mir meinte ich müsste dieses nur bei einem Nissan Händler anmelden um das zu übernehmen oder so ähnlich, würde dann beim anmelden bei dem Nissan Händler der auch natürlich Service macht diese ganze Prozedur von neu anmelden an der Zulassungstelle und den ganzen Kram erledigt werden von dennen aus oder muss ich das noch machen?
Ich frage das nur, weil wo ich mein Auto vor 2 Jahre bei dem Nissan Händler gekauft habe, wurden die ganzen Sachen wie das Kennzeichen anmelden und allgemeines zulassen alles von dem Verkäufer bzw von dem Händler erledigt, ich musste jedeglich nur die Versicherung abschliesen und dennen die Nummer weiterleiten das diese es zulassen können.
Es wäre nett auf eine gute und ausführliche Antwort
Vielen Dank im vorraus,
David
Das stimmt in den Garantiebedingungen scheint das Autohaus/Autohändler nicht die Garantie selbst zu geben sondern vermittelt/hat vielleicht einen Vertrag mit der Garantiegeber-Gesellschaft. Person X hat in der 2-jährigen Garantiebedingung nachgesehen - Selbst- Beteiligung des Käufers an potentiellen Reparaturkosten prozentual nach Laufleistung gestaffelt -- Die 2 Jahre Gebrauchtwagen-Garantie ist im Detail betrachtet gar nicht mehr "soo gut" und grenzt schon an Käufer-bzw, Kundenverdummung.
Bei Person X steht in den Garantiebedingungen/Zeitraum der Start = Kaufdatum und nicht das Übergabedatum des Fahrzeugs, das 11 Tage später erfolgte.
Die Person muss wohl nochmal zum Autohaus gehen und darauf Bestehen den Garantiestart auf das Übergabedatum des Autos richtig zu datieren.