Gebrauchtwagengarantie von Autohändler?

3 Antworten

Ab Übergabe...aber bedenke: die Garantie gibt nicht der Händler, die wird hinzu gekauft u je nach Alter u laufleistung des Fahrzeugs wird nur ein gewisser Prozentsatz bei einem Garantiefall übernommen


Karlsbad79 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 21:10

Das stimmt in den Garantiebedingungen scheint das Autohaus/Autohändler nicht die Garantie selbst zu geben sondern vermittelt/hat vielleicht einen Vertrag mit der Garantiegeber-Gesellschaft. Person X hat in der 2-jährigen Garantiebedingung nachgesehen - Selbst- Beteiligung des Käufers an potentiellen Reparaturkosten prozentual nach Laufleistung gestaffelt -- Die 2 Jahre Gebrauchtwagen-Garantie ist im Detail betrachtet gar nicht mehr "soo gut" und grenzt schon an Käufer-bzw, Kundenverdummung.

Bei Person X steht in den Garantiebedingungen/Zeitraum der Start = Kaufdatum und nicht das Übergabedatum des Fahrzeugs, das 11 Tage später erfolgte.

Die Person muss wohl nochmal zum Autohaus gehen und darauf Bestehen den Garantiestart auf das Übergabedatum des Autos richtig zu datieren.

Karlsbad79 
Beitragsersteller
 22.08.2024, 21:20
@Karlsbad79

Hebt denn so eine oben beschrieben Garantievereinbarung zwischen Auto-Händler und Gebrauchtwagenkäufer die gesetzlich garantierte Gewährleistung/Sachmängelhaftung auf ?? In dieser muss der Autohändler ja die kompletten Reparaturkosten bspw. bei einem zerstörten Motor übernehmen. Mit der 2 Jahre Gebrauchtwagengarantie wäre der Kunde ja schlechter gestellt --> da prozentuale Beteiligug bei höheren Kilometerständen.

§ 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB

Ab Übergabe.