6 Antworten

Dazu ist jeder Haftpflichtvertrag geeignet.

Allerdings nicht dann, wenn der Schaden vor Vertragsabschluss bestand.

Aber wie will denn der Fußgänger eine Teilsvhuld bekommen, wenn er doch auf dem Gehweg war?


Bloodwyn 
Fragesteller
 13.10.2019, 19:06

Keine Ahnung :-) Ist das nicht so?

Nein bisher besteht kein Schaden.

Aber in Köln passiert das standig, dass man Fahrradrowdys begegnet die Eiskalt auch über enge Gehwege fahren.

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Bloodwyn 
Fragesteller
 13.10.2019, 20:32
@Menuett

Es heisst Autofahrer bekommen auch immer eine. Selbst wenn jemand mit Absicht bei Rot auf die Fahrbahn läuft.

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Menuett  13.10.2019, 20:38
@Bloodwyn

Das stimmt aber nicht.

Beim Autofahrer spielt halt die Gefährdungshaftung mit hinein. Die gilt aber nur beim Auto oder bei Tieren.

Als Fussgänger kommt es nur zur Haftung aus Verschulden und das läge hier bei Null.

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Du wirst keine Teilschuld bekommen, wenn dich auf dem Fußweg ein Radfahrer umnietest der über 10 Jahre alt ist. Dieser hat nämlich auf dem Fußweg nichts zu suchen.

Und bitte denke auch an die Abwicklung eines Schadens. Direktversicherer bieten dir ein Onlineformular. Viel Spaß damit. Frage lieber mal bei einem Versicherungsmakler, es kostet nichts. Und wenn was passiert, kannst du dir bei den Fragebögen helfen lassen.

JEDE Privathaftpflicht versichert den von dir genannten Schaden.

Die verlinkten Tarife sind recht leistungsschwach. Dinge wie "Schäden an geliehenen Sachen" fehlen beispielsweise. Dann ne SB für Schlüsselverlust. Überhaupt ist dort ein genereller SB vorbelegt, was in der PHV totaler Schwachsinn ist. Üblicher Dummfang.

Fazit: Hände weg vom billig Online Versicherer (so wie immer eben) und als Laie der keine Ahnung hat grundsätzlich keine Versicherung auf eigene Faust ohne Ansprechpartner abschließen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Versicherungskaufmann seit 2009

catchan  13.10.2019, 20:26

Gute Antwort!

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Die Private Haftpflichtversicherung leistet dann für die Schäden am Fahrrad und die Verletzungen des Fahrradfahrers zu dem Teil, welche du Teilschuld bekommst.

Davor leistet sie, indem sie versucht die Ansprüche abzuwehren.

Sie leistet nicht, wenn dies bereits geschehen ist oder wenn es darum geht, dass du deine Ansprüche geltend machen willst.


Bloodwyn 
Fragesteller
 13.10.2019, 19:08

Ist kein Schaden im Voraus eingetreten :-) Hatte mich nur mal interessiert.

Ich hatte noch nicht eine Privathaftpflicht aber werde nun nachdenklich.

In Köln begegnet man ständig Fahrradrowdys die auch auf sehr engen Gehwegen eiskalt fahren und auch noch auf einen draufhalten.

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catchan  13.10.2019, 20:25
@Bloodwyn

Dazu ist im Grunde jeder Haftpflichtversicherungsvertrag geeignet.

Wenn du jedoch selbst Schadensersatz geltend machen willst, brauchst du Rechtsschutzversicherung.

Ich muss Valnar Recht geben. Wenn man sich mit Versicherungen nicht auskennt, sollte man besser die Finger vom Internet lassen. Von einem Vertrag mit Selbstbeteiligung rate ich dir ab, ebenso sollte der Vertrag eine Forderungsausfalldeckung beinhalten (die greift nämlich dann, wenn so ein Rowdy dir rein fährt, du schwer verletzt wird und der Rowdy weder Versicherung noch Kohle hat um für den Schaden aufzukommen).

Hol dir einfach in deiner Umgebung ein paar Angebote ein und achte auch auf Leistungen.

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Deine Privathaftpflichtversicherung prüft die Rechtslage, wehrt unberechtigte (oder zu hohe) Ansprüche von dir ab. Und reguliert berechtigte Ansprüche