Kann ich einen defekten Wasserhahn über die Privathaftpflicht ersetzen lassen?
Der Wassrhahn im Bad ist defekt. Kann ich die Reparaturkosten über die private Haftpflichtversicherung ersetzen lassen? Der Vermieter fühlt sich nicht zuständig.
6 Antworten
Du hast ihn ja nicht kaputt gemacht. Verschleiß des Mietgegenstandes fällt auf den Vermieter zurück. Viele haben aber eine Klausel im Vertrag, dass erst ab einer bestimmten Summe der Vermieter zahlen muss.
Der Vermieter fühlt sich nicht zuständig.
Wie er sich fühlt ist völlig egal.
Er hat dafür zu sorgen, dass die Mietwohnung keine Mängel hat. Und dazu gehört auch der Austausch von ggf defekten Armaturen, sofern du die nicht selbst eingebaut hast, z. B. weil dir die vom Vermieter zur Verfügung gestellte Armatur nicht gefallen hat.
Solange du die Armatur nicht durch falsche Bedienung kaputt gemacht hast, ist das auch kein Fall für deine Haftpflicht. Davon abgesehen hat deine Haftpflicht das Recht dir nach einem Versicherungsfall zu kündigen. Daher sollte man sich gut überlegen, ob man jede Kleinigkeit über die Versicherung laufen lässt.
Der Vermieter ist zur Kostenübernahme bei derlei Reparaturen verpflichtet, soweit die Gesamtreparaturkosten oberhalb des vereinbarten Betrages der Kleinreparaturklausel liegen.
Deine Privathaftpflichtversicherung wird derlei Kosten ... eines "verschlissenen" Wasserhahnes ganz sicherlich nicht übernehmen.
Teile Deinem Vermieter mit, wenn er seine vertraglichen Pflichten nicht erfülle, sehest Du Dich gezwungen selbst eines Klempner zu beauftragen und würdest dann folgend die Kosten mit der Miete verrechnen.
Das ist weder eine Gefühlssache noch eine Glaubenssache.
Der Vermieter muss den ordnungsgemäßen Zustand der Mietssche wieder herstellen.
Kommt auf das Vorhandensein einer Klausel für kleinrepararaturen an… und auf deren Höhe
Schau in deinen Mietvertrag - steht da ne kleinreparaturen Klausel? Dann müsstest du bis xxx € Reparaturen zahlen
die PHV ist dafür auf jeden Fall NICHT zuständig