Zahlt Haftpflichtversicherung bei Unfall mit Leasingauto eines anderen?
Hallo,
zahlt meine private Haftpflichtversicherung wenn ich einen Unfall bauen würde mit einem Auto das von einem Bekannten geleast ist und das er mir leiht, und sein Auto quasi ein großen Schaden dabei davon trägt? Wenn ich es selber verschulde… wenn nicht übernimmt die Kosten ja sowieso der andere.
Bei geliehenen Sachen übernimmt meine Versicherung bis 100.000€ Schäden.
Vielen Dank und schönen Tag/Abend noch.
3 Antworten
Es zahlt die Haftpflicht vom Auto welches an dem Unfall schuld ist oder anteilmässig wenn beiden Schuld zugesprochen wird. Deine private Haftpflicht hat damit nichts zu tun. Die könnte höchstens für Schäden haften die nicht die Haftpflicht vom Auto abdeckt. Aber das ist eher schwierig.
Das was du schreibst deckt doch nur die Höherstufung der Versicherungsprämie ab, aber nicht den Schaden Auto.
Das ist kein nur, es wird der tatsächliche Schaden gegenüber dem Autobesitzer reguliert.
Wenn dem so ist, wäre das ok. Mir hat das meine wenigstens "noch" nicht angeboten. Ich kann mir aber nicht vorstellen dass das eine billige Angelegenheit ist.
Das habe ich gefunden: Manche Versicherer beschränken den Schadenersatz auf 3 000 oder 10 000 Euro, andere auf fünf Jahre Rückstufung oder sie bieten die Übernahme der Selbstbeteiligung in der Vollkasko. Der Textbaustein sagt also nicht aus was jeweils in Frage kommt. Da muss man noch konkreter werden.
Das stimmt nicht. Der Schaden an dem anderen Auto wird nicht durch die private Haftpflichtversicherung reguliert ("Benzinklausel") !
Nein, es zahlt die Vollkaskoverssicherung des Leasingnehmers. Wobei es eigentlich der Verursacher, also du zahlen müsste und zwar komplett!
Nein dafür ist die entsprechende KFZ Versicherung zuständig
Übernimmt die denn wenn dann jemand anderes als der Leasingnehmer das Auto gefahren hat? Und wenn es extra so da steht das sie das nur übernehmen wenn der Leasingnehmer und Ehepartner gefahren sind. Dann wars das wohl… solche Klauseln gibt es ja auch nehme ich an.
Mitlerweile bieten einige Versicherungen den Baustein : "Ausgleich der Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen".
Der ist natürlich in den alten Verträgen nicht automatisch drin,