Zahlt Haftpflichtversicherung bei Unfall mit Leasingauto eines anderen?

3 Antworten

Es zahlt die Haftpflicht vom Auto welches an dem Unfall schuld ist oder anteilmässig wenn beiden Schuld zugesprochen wird. Deine private Haftpflicht hat damit nichts zu tun. Die könnte höchstens für Schäden haften die nicht die Haftpflicht vom Auto abdeckt. Aber das ist eher schwierig.


Christiangt  09.09.2023, 23:21

Mitlerweile bieten einige Versicherungen den Baustein : "Ausgleich der Schadenfreiheitsrabatt-Rückstufung bei geliehenen Kraftfahrzeugen".

Der ist natürlich in den alten Verträgen nicht automatisch drin,

martinreschke  09.09.2023, 23:36
@Christiangt

Das was du schreibst deckt doch nur die Höherstufung der Versicherungsprämie ab, aber nicht den Schaden Auto.

Christiangt  10.09.2023, 00:53
@martinreschke

Das ist kein nur, es wird der tatsächliche Schaden gegenüber dem Autobesitzer reguliert.

martinreschke  10.09.2023, 05:47
@Christiangt

Wenn dem so ist, wäre das ok. Mir hat das meine wenigstens "noch" nicht angeboten. Ich kann mir aber nicht vorstellen dass das eine billige Angelegenheit ist.

martinreschke  10.09.2023, 05:59
@martinreschke

Das habe ich gefunden: Manche Versicherer beschränken den Schaden­ersatz auf 3 000 oder 10 000 Euro, andere auf fünf Jahre Rück­stufung oder sie bieten die Über­nahme der Selbst­beteiligung in der Voll­kasko. Der Textbaustein sagt also nicht aus was jeweils in Frage kommt. Da muss man noch konkreter werden.

wattdennnu2  10.03.2024, 16:43
@Christiangt

Das stimmt nicht. Der Schaden an dem anderen Auto wird nicht durch die private Haftpflichtversicherung reguliert ("Benzinklausel") !

Nein, es zahlt die Vollkaskoverssicherung des Leasingnehmers. Wobei es eigentlich der Verursacher, also du zahlen müsste und zwar komplett!

Nein dafür ist die entsprechende KFZ Versicherung zuständig


Smaaaaash 
Beitragsersteller
 09.09.2023, 23:11

Übernimmt die denn wenn dann jemand anderes als der Leasingnehmer das Auto gefahren hat? Und wenn es extra so da steht das sie das nur übernehmen wenn der Leasingnehmer und Ehepartner gefahren sind. Dann wars das wohl… solche Klauseln gibt es ja auch nehme ich an.