Privatverkauf rechte und pflichten?

1 Antwort

Nein, kann er nicht. Das Produkt muss die angegebenen Eigenschaften erfüllen. Sprich: Wenn es nicht als defekt beschrieben ist, muss es funktionieren. Auch bei einem Privatverkauf.

Hat auch nix mit Garantie zu tun, sondern mit dem § 437 BGB.


Toningy 
Beitragsersteller
 21.11.2021, 21:18

Der Verkäufer meint durch das video kann er beweisen dass die Grafikkarte funktioniert, jedoch funktioniert diese auch, jedoch mit einem Mangel welches auf den video nicht gezeigt wurde. Er weigert irgendetwas zu machen. Da es ein Tausch war, habe ich vorgeschlagen wieder zurück zu tauschen. Er ist wiederum dagegen und hat die Konversationen beendet.
was soll ich tuen?

außerdem könnte ich jetzt mit der selben Grafikkarte das selbe video machen, aber es beweis nicht dass es nicht kaputt ist

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tinalisatina  21.11.2021, 21:21
@Toningy

Tja, schwierige Geschichte. Müsstest Du einklagen. Wenn sein Video die Funktion nicht beweist, dann sind die Chancen nicht schlecht.

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