Darf der Vermieter die Nebenkosten ohne Beleg verlangen?
Guten Tag,
ich bitte um einen Rat.
Ich bekam immer von Hausverwaltung Nebenkostenabrechnung detailliert per Post zu geschickt. Der neue Vermieter hat nun der Hausverwaltung jegliche Weiterleitung Information über die Nebenkosten an mich untersagt. In diesem Haus gibt es unterschiedliche Vermieter. Ich bin der einzigste Mieter dem die Nebenkosten die Hausverwaltung nicht schicken darf. Ich bekomme von dem Vermieter (von ihm erstellte) ein einfaches Blatt, wo steht, dass ich immer nachzahlen muss. Dabei steht keine Info woher er diese Preise her hat. Nach dem ich die Nebenkostenabrechnung von Nachbarn gesehen habe, wurde mir klar dass hier irgendwas nicht stimmt. Denn alle Nachbarn hatten Guthaben und nur ich muss wieder dazu zahlen. Das ganze dauert mehrere Jahre so. Ich habe eine kleine Gewerbe und habe stets Ärger mit gierigem Vermieter (Keine Heizung, Wasserverbrauch höchstens ein Liter am Tag, keine Waschmaschine, kein Geschirrspüler). Was könnte ich in diesem Falle machen? Kann ich die Nebenkosten so lange nicht bezahlen, bis mir detaillierte Nebenkostenrechnung zur Verfügung gestellt wird, für all diese Jahre was er mich veräppelt hat? Denn wenn man logisch denkt wenn ich zahlen muss, habe ich auch Recht auf die Information.
6 Antworten
Du hast ein Recht auf Einsicht in die Unterlagen. Außerdem muss Dir der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung vorlegen, welche schlüssig und nachvollziehbar ist.
Eine pauschale Forderung ohne Nachweise musst Du nicht leisten. Da könnte ja jeder kommen und die Hand aufhalten.
Gute Besserung. Ich würde jedoch zum Anwalt gehen
Sicher darf er dir die Nebenkostenabrechnung ohne Belege vorlegen. Allerdings muss er dir Einsicht in die Unterlagen gewähren, wenn du das verlangst.
Dann wende dich an einen Anwalt. Er ist verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe ich werde mir einen Anwalt suchen.
Sofern ein Mietverhältnis zwischen den Parteien weiterhin besteht, hat der Mieter ein sog. Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen, um seinen Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung zu sichern. Das bedeutet, der Mieter kann die Vorauszahlungen einbehalten, bis der Vermieter eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung erteilt hat.
Rückforderungen
Es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet vom Ende der Abrechnungsfrist. Beispiel: Die Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung 2018 endet am 31.12.2019. Der Anspruch des Mieters verjährt also am 31.12.2022.
In D hast du Anrecht auf eine detaillierte Nebenkostenabrechnung. Und wenn du es verlangst, muss dir dein Vermieter auch die Rechnungen der Unternehmen vorlegen, die für die Nebenkosten stehen. (Müllabfuhr, Straßenreinigung...)Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, muss die Abrechnung gewisse Angaben zwingend enthalten, etwa den Abrechnungszeitraum, die Gesamtkosten, den Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.
Das sind doch klare Worte, darf ich für die vergangene Jahre auch verlangen?
Das ist ja das was ich möchte "Einsicht in die Unterlagen" er gibt mir aber keine