Darf der Vermieter die Nebenkosten ohne Beleg verlangen?

6 Antworten

Du hast ein Recht auf Einsicht in die Unterlagen. Außerdem muss Dir der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung vorlegen, welche schlüssig und nachvollziehbar ist.

Eine pauschale Forderung ohne Nachweise musst Du nicht leisten. Da könnte ja jeder kommen und die Hand aufhalten.

Sicher darf er dir die Nebenkostenabrechnung ohne Belege vorlegen. Allerdings muss er dir Einsicht in die Unterlagen gewähren, wenn du das verlangst.


SadiqShirin 
Beitragsersteller
 25.11.2023, 00:12

Das ist ja das was ich möchte "Einsicht in die Unterlagen" er gibt mir aber keine

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maja0403  25.11.2023, 00:15
@SadiqShirin

Dann wende dich an einen Anwalt. Er ist verpflichtet, einen Nachweis zu erbringen.

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SadiqShirin 
Beitragsersteller
 25.11.2023, 00:19
@maja0403

Vielen Dank für Ihre Hilfe ich werde mir einen Anwalt suchen.

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Sofern ein Mietverhältnis zwischen den Parteien weiterhin besteht, hat der Mieter ein sog. Zurückbehaltungsrecht an den laufenden Betriebskostenvorauszahlungen, um seinen Anspruch auf Erteilung einer Abrechnung zu sichern. Das bedeutet, der Mieter kann die Vorauszahlungen einbehalten, bis der Vermieter eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung erteilt hat.

Rückforderungen

Es gilt eine Verjährungsfrist von drei Jahren, gerechnet vom Ende der Abrechnungsfrist. Beispiel: Die Abrechnungsfrist für die Nebenkostenabrechnung 2018 endet am 31.12.2019. Der Anspruch des Mieters verjährt also am 31.12.2022.

SadiqShirin 
Beitragsersteller
 25.11.2023, 00:34

VIelen Dank Sie haben mir sehr geholfen!

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In D hast du Anrecht auf eine detaillierte Nebenkostenabrechnung. Und wenn du es verlangst, muss dir dein Vermieter auch die Rechnungen der Unternehmen vorlegen, die für die Nebenkosten stehen. (Müllabfuhr, Straßenreinigung...)Um den gesetzlichen Anforderungen zu genügen, muss die Abrechnung gewisse Angaben zwingend enthalten, etwa den Abrechnungszeitraum, die Gesamtkosten, den Umlageschlüssel, die Berechnung des Anteils des Mieters und den Abzug der geleisteten Vorauszahlungen.


SadiqShirin 
Beitragsersteller
 25.11.2023, 00:18

Das sind doch klare Worte, darf ich für die vergangene Jahre auch verlangen?

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