Ist Die Probezeit beendet?
Ich habe bei meinem Arbeitgeber einen Minijob Stelle für 9 Mounate bis Juli 24 gehabt und direkt danach haben Sie mich in vollverhältniss ab 1.08.24 (ohne lücke ) übernommen mit einen neuen Vertrag aber die gleiche Aufgabe wie im Minijob.
Im Arbeitsvertrag steht :Die Probezeit beträgt längstens sechs Monate
Das Arbeitsverhältnis kann unabhängig von der Befristung oder der Zweckbestimmung mit den in den DRK-Arbeitsbedingungen festgelegten Fristen gekündigt werden.
Ist in meinem Fall trotzdem die Probezeit beendet?
5 Antworten
Minijob und Vollzeitstelle sind zwei unterschiedliche Arbeitsverhältnisse, oft auch mit unterschiedlichen Bedingungen. Normalerweise wäre die Probezeit mit deiner Minijobzeit abgegolten. Es sei denn, dein Aufgabenbereich ändert sich, was hier aber wohl nicht der Fall ist.
Deshalb solltest du zunächst mit der Leitung der EInrichtung, wo du arbeitest sprechen. Möglicherweise wurde in der zentralen Personalabteilung, die die Verträge normalerweise ausstellt übersehen, dass du die Probezeit schon absolviert hast und der Absatz mit der Probezeit in der Vorlage des Arbeitsvertrages nicht herausgenommen.
Es kommt auch darauf an, welche Stelle du bekommst und welchen Aufgabenbereich diese beinhaltet. Am besten nimmst du Kontakt mit deiner Vorgesetzten auf und mit der zentralen Personalabteilung. Die Arbeitsverträge sind elektronisch gespeichert. Vielleicht hat die Sachbearbeiterin da etwas übersehen.
Ich war im Minijob als Pflegefachkraft eingestellt und im vollzeitstelle auch
Meinen Sie soll ich den Vertrag von Minijob und vollstelle vergleichen? Ich hatte die gleiche Aufgabe und zwar Pflegefachkraft
Die PRobezeit dient der "Erprobung" des Mitarbeiters und nicht um auf Vorrat Personal mit kurzer Kündigungsfrist zu haben.
Auch die Karenzzeit für Kündigungsschutz, Entgeltfortzahlung etc. ist fraglos absolviert. Auch eine kurze Pause im Arbeitsverhältnis würde das nicht ändern.
Eine erneute Probezeit käme nur in sehr speziellen Fällen infrage, wie beispielsweise der Werkstudent der bislang als Lagerhilfe arbeitet wird nach Vollendung des Studiums im Controlling eingestellt. Dabei könnte eine Probezeit durchaus berechtigt sein, nicht unbedingt in maximaler Länge!
Die Probezeit orientiert sich an der Betriebszugehoerigkeit. Du bis schon laenger als 6 Monate dort beschaeftigt. Somit kann die gesetzliche "Probezeitkuendigungsfrist" von 14 Tagen nicht mehr bei dir gelten. Mehr als die Anwendung einer kuerzeren Kuendigungsfrist kann eine Probezeit sowieso nicht.
Meiner Meinung nach beginnt die Probezeit erneut.
Deine Probezeit war bereits nach spätestens 6 Monaten in Deiner ersten Vertragsbefristung beendet. Eine neuerliche Probezeit für die selbe Tätigkeit im selben Unternehmen bei lückenloser Verlängerung wäre damit selbst bei einem Wechsel von Teilzeit/Minijob in Vollzeit regulär nicht zulässig.
Ja, und das ist zudem recht einfach in etlichen Auskünften im WWW selbst recharchierbar.
Nein, eine erneute Probezeit kann bei einem Wechsel von Minijob auf Vollzeit nicht vereinbart werden. Schließlich würde eine erneute Probezeit gegen den Grundsatz bzw. den Sinn der Probezeitregelung bei Beschäftigungen sprechen. Eine Probezeit dient dem Zweck, sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer die Gelegenheit zu verschaffen, den Vertragspartner erproben zu können. Insbesondere für den Arbeitgeber ergibt sich durch die Probezeit die Chance, das Beschäftigungsverhältnis leichter beenden zu können. Auch bei einem Minijob darf die Probezeit im Übrigen nicht länger als sechs Monate dauern Bei einem Wechsel vom Minijob zur Vollzeit kann nach Ablauf eines halben Jahres keine erneute Probezeit vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung wäre rechtswidrig, da lediglich ein bestehendes Beschäftigungsverhältnis fortgesetzt wird.