Ist der Stimmzettel ungültig, wenn man statt mit normalen Kreuzen mit verfassungsfeindlichen Symbolen die Partei auf dem Stimmzettel ankreuzt?
Also statt zwei Kreuze zu machen, macht man zwei Hakenkreuze. Macht das den Stimmzettel ungültig und ist das strafbar?
9 Antworten
Der Stimmzettel ist ungültig. Die Verwendung von Hakenkreuzen und anderen Symbolen verfassungswidriger Organisationen ist zwar strafbar, nur ist in diesem Fall eine Strafverfolgung nicht möglich, da es unmöglich ist, den Täter anhand des Stimmzettels zu identifizieren.
Das kannst Du auch über Fingerabdrücke nicht nachweisen.
Natürlich kann man das, weißt du überhaupt wie das funktioniert?
Vorausgesetzt ist nur, dass die Fingerabdrücke bekannt sind. Entweder dadurch, dass man bereits Polizeilich in Erscheinung getreten ist oder man sie beim Personalausweis angegeben hat.
Ist Dir schon in den Sinn gekommen, dass auch die Fingerabdrücke von Wahlhelfern auf dem Stimmzettel sind? Wenn man die Fingerabdrücke von mehreren Personen hat und alle Verdächtigen abstreiten, ein Hakenkreuz gemacht zu haben, ist der Täter nicht ermittelbar.
Der Stimmzettel muss als eindeutige Entscheidung für eine bestimmte Liste/Kandidat zu verstehen sein.
Das würde ich bei einem Hakenkreuz nicht bejahen. Ich wäre da nicht sicher, ob das eine Zustimmung oder Ablehnung dieser Gruppe aussagen will.
Hakenkreuze, die auf Synagogen gesprüht werden, bedeuten ja nicht selten auch alles andere als Zuneigung zu dem Gebäude oder seinen Inhabern.
Ich würde den Zettel daher als ungültig ablegen. Habe aber in Wahlen, die ich in 20 Jahren geleitet habe, niemals einen solchen Stimmzettel gesehen.
Ergänzung:
Ein Stimmzettel kann mit Kreuzen, Kreisen, Punkten oder Strichen gekennzeichnet sein. Alles gleichgültig, wenn es eindeutig eine Zustimmung ausdrückt. Das Unterstreichen einer Partei ist m.E. eine solche klare Zustimmung.
Ein Durchstreichen hingegen bedeutet nach allgemeinem Verständnis eher Ablehnung. Auch wenn nur eine Partei durchgestrichen wäre, wäre das also keine eindeutige Entscheidung für diese Partei.
Bei Verfassungsfeindlichen Symbolen meines Wissens ja
Der Wille des Wählers bzw. der Wählerin muss eindeutig zu erkennen sein. Bei der Stimmabgabe muss durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich gemacht werden, welchem Bewerber die Stimme gelten soll. Nicht zwingend erforderlich ist somit, dass ein Kreuz im vorgesehenen Kreis erfolgt. In der Regel werden auch andere Symbole (zum Beispiel Punkt, Haken, Doppelkreuz und ähnliches) als zulässig erachtet. Auch die Kennzeichnung außerhalb des dafür vorgesehenen Kreises macht eine Stimmabgabe nicht zwangsläufig ungültig, sofern deutlich erkennbar ist, welcher Bewerber gekennzeichnet wurde.
Der Text stammt hierher
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/u/ungueltiger-stimmzettel.html
und geht wie folgt weiter:
Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder andere eine politische Weltanschauung ausdrückende Kennzeichen sind – weil nicht neutral – unzulässig und führen zur Ungültigkeit.
Die Stimme wäre eigentlich gültig, da der Wählerwille klar erkennbar ist. Aber ich bin mir sicher, man würde sie dennoch als ungültig erklären.
Mit Fingerabdrücken ist alles möglich, aber den Aufwand wohl nicht wert.