Hab ich meinen Stimmzettel ungültig gemacht?

2 Antworten

"Der Wählerwille muss klar erkennbar sein" - das ist die Grundregel bei der Entscheidung der Wahlhelfer*innen, wenn es um die Frage geht, ob ein Wahlzettel gültig oder ungültig ist. Ein durchgedrücktes Kreuz, was genau die selbe Größe und Form des mit Kuli geschriebenen Kreuzes aufweist, ist dabei eindeutig nichts, was den Zettel ungültig macht. Da ist zu klar nachvollziehbar, wie es dazu kam, als dass man deshalb diesen Zettel aussortieren und für ungültig erklären würde.

Das Kreuz befindet sich noch innerhalb des Vierecks, ich denke es ist noch gültig. Würde das Kreuz etwas tiefer stehen und in das andere Viereck reinragen, dann könnte der Auszähler evtl. die Stimme für ungültig erklären


Denkschulen 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 22:00

Du hast mich nicht verstanden.

Kennst du das wenn du zwei Blätter übereinander hast und auf dem obereren mit kulli schreibst? Dann kann es sein, dass die Kontur durchdringt auf das untere Blatt und das ist hier passiert. Hab mein Kreuz woanders gemacht...

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lossantos1999  06.06.2024, 22:08
@Denkschulen

Kommt auf den Auszähler darauf an. Manche haben echt einen Stock im ... und erklären die Stimme für ungültig, wenn sie nur den kleinsten Fehler sehen. ich denke, dass es ok sein sollte, da du wahrscheinlich eh eine Partei im oberen Feld gewählt hast und der das wahrscheinlich nicht mal bemerkt

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Denkschulen 
Beitragsersteller
 06.06.2024, 22:11
@lossantos1999

Leider ist es umgekehrt - hab ne Partei unten gewählt und ist nach oben durchgerungen. Naja, kann ich eh nicht mehr ändern und meine Stimme ist eh nicht so wichtig.

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HappyMe1984  06.06.2024, 22:12
@lossantos1999

Diese Wahlhelfer haben allerdings in ihrer Schulung gepennt oder waren nicht da! Eine Stimme für ungültig zu erklären, sollte eigentlich nur dann geschehen, wenn es offensichtlich von den Wählenden auch so gemeint war oder wenn wirklich nicht mehr erkennbar ist, was genau die Person wählen wollte, weil dort z. B. mehr als eine Markierung vorhanden ist und nicht ersichtlich ist, welche davon die gültige Stimme sein soll. Und es entscheidet auch nicht eine Person allein, sondern alle Wahlhelfer*innen gemeinsam, die in dem jeweiligen Wahlraum die Stimmen auszählen.

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