Ist der Leserbrief Grammatikalisch richtig?
Sehr geehrte Frau ******!
Mit sehr großem Interesse habe ich Ihren Artikel „Frau brach Grapscher die Nase: „Kein strafbares Verhalten“ erschienen am 03.01.2019 in der Tageszeitung „Der Kurier“ gelesen.
In Ihrem Artikel schreiben Sie ausführlich über einem Vorfall. Es geht um einen 21-jährige Frau, die von einem Erwachsenen Mann begrapscht wurde und daraufhin hat die junge Dame den Verdächtigen an der Nase verletzt, was zum Gericht führte.
Als 19-jähriger Erwachsener finde ich ihren Artikel interessant und möchte gerne meine eigene Meinung dazu äußern.
Meine Meinung nach ist das Verhalten von der Dame verständlich, da der Täter ihr sexuell Belästigt hat, ob es nun gewollt oder unabsichtlich war, kann man darüber streiten. Aber der 20-jährige Verdächtige soll am Silversterpfad am Rathausplatz zuvor auch schon andere Frauen begrapscht haben, deswegen kann man davon ausgehen, dass es absichtlich sein könnte.
Nichtsdestotrotz leidet der Verdächtige unter starken Nasenschmerzen, die durch die rasche Umdrehung von der Dame entstanden ist und da muss man sich überlegen, ob die Dame das nicht mit Absicht die starke Verletzung verursacht hatte. Es wäre interessant zu wissen, ob nicht Augenzeuge von dem Vorfall gab, aber nichtsdestotrotz finde ich die Strafe für den jungen Mann ein wenig übertrieben.
Das Ergebnis der Dame kann man nicht viel darüber sagen, ob es so richtig ist oder nicht kann man darüber diskutieren. Meine Meinung nach würde ich es als Notwehr abstempeln, aber es fehlt noch genauere Information über den Sachverhalt.
Mit Großem und Ganzen finde ich das Ergebnis ein wenig übertrieben für den jungen Mann, aber vielleicht liegt es daran, dass noch andere Sachen zugekommen ist, die das Urteil beeinflusst hat. Dennoch hoffe ich für die beiden ein faires Urteil.
Mit freundlichen Grüßen
******
2 Antworten
Nein, da sind Ausdrucks-, Grammatik- und Rechtschreib-Fehler drin!
Mit großem Interesse - sehr weglassen.
In Ihrem Artikel beschreiben Sie einen Vorfall. Es geht um eine 21-jährige Frau, die von einem erwachsenen Mann begrapscht wurde. Daraufhin hat die junge Dame den Verdächtigen an der Nase verletzt, weshalb er vor Gericht ging.
Als 19-jähriger Erwachsener finde ich ihren Artikel interessant und möchte gerne meine eigene Meinung dazu äußern. - weglassen!
Meiner Meinung nach ist das Verhalten der Dame verständlich, da der Täter sie sexuell belästigt hat. Ob das nun gewollt oder unabsichtlich war, darüber kann man streiten. Der 20-jährige Verdächtige soll am Silversterpfad am Rathausplatz zuvor auch schon andere Frauen begrapscht haben.Rest weglassen!
Nichtsdestotrotz leidet der Verdächtige unter starken Nasenschmerzen, die durch die rasche Umdrehung der Dame entstanden ist. Da muss man sich überlegen, ob sie die starke Verletzung nicht mit Absicht verursacht hatte. Es wäre interessant zu wissen, ob es Augenzeugen von dem Vorfall gab. Angesichts seiner Verletzung finde ich die Strafe für den jungen Mann ein wenig übertrieben.
Was die Dame betrifft, kann man nicht viel darüber sagen. Meiner Meinung nach kann man das als Notwehr abstempeln, aber es fehlen noch genauere Informationen über den Sachverhalt.
Im Großen und Ganzen finde ich das Ergebnis ein wenig übertrieben, was den jungen Mann betrifft. Vielleicht liegt es daran, dass noch andere Sachen dazugekommen sind, die das Urteil beeinflusst haben. Dennoch hoffe ich auf ein faires Urteil für die beiden.
Dein Brief enthält sowohl Form- als auch Grammatik-, Ausdrucks- und Rechtschreibfehler. Zur Form: Schon seit über 50 Jahren schreibt man Briefe in der Anrede nicht mehr mit Ausrufezeichen. Ich würde den Leserbrief an die Redaktion richten und nicht an die Verfasserin des Artikels.
Ich habe den Brief um verschiedene Teilsätze gekürzt, die inhaltlich unergiebig sind. Ein Leserbrief sollte nicht unnötig aufgeblasen werden, sondern schnell zur Sache kommen.
_______________________________________________________________________________
Sehr geehrte Redaktion,
mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel „Frau brach Grapscher die Nase: „Kein strafbares Verhalten“, erschienen am 03.01.2019 in der Tageszeitung „Der Kurier“, gelesen.
In Ihrem Artikel berichten Sie von einem Vorfall, bei dem eine 21-jährige Frau von einem Mann begrapscht wurde. Die junge Frau verletzte dann den Verdächtigen an der Nase, woraufhin dieser gegen sie Anzeige wegen Körperverletzung erstattete.
Ich finde Ihren Artikel interessant und möchte gerne meine eigene Meinung dazu äußern.
Meiner Meinung nach ist das Verhalten der Dame verständlich, da der Täter sie sexuell belästigt hat. Ob es nun gewollt oder unabsichtlich war, sei dahingestellt. Allerdings soll der 20-jährige Verdächtige zuvor am Silvesterpfad am Rathausplatz auch schon andere Frauen begrapscht haben.
Die Nasenverletzung, zu der es anscheinend durch die rasche Umdrehung der Dame kam, führte beim Verdächtigen zu starken Nasenschmerzen. Da fragt man sich natürlich, ob die Dame diese Verletzung nicht doch mit Absicht herbeigeführt hatte. Es wäre interessant zu wissen, ob es nicht Augenzeugen dieses Vorfalls gab.
(Hier fehlt jetzt eine wichtige Information, nämlich die, wie das Gericht entschieden hat und warum. Sonst hängt deine Beurteilung des Strafmaßes für den jungen Mann in der Luft.) 🤯 Aber nichtsdestotrotz finde ich die Strafe für den jungen Mann ein wenig übertrieben. 🤯¹
Ob das Verhalten der jungen Frau korrekt war, darüber kann man diskutieren. Meiner Meinung nach handelte es sich um Notwehr. Es fehlen jedoch genauere Informationen über den Sachverhalt.
Im Großen und Ganzen finde ich das Urteil für den jungen Mann zu hart. Vielleicht haben die Vorfälle auf dem Silvesterpfad dieses Urteil beeinflusst. (Dein letzter Satz ergibt keinen Sinn, denn das Urteil ist ja schon da.)¹
Mit freundlichen Grüßen
Vorname und Familienname
________________________________________________________________________________
¹ Dein Text ist hier nicht schlüssig. Du sagst deine Meinung zu der Strafe für den jungen Mann: übertrieben, zu hart. Aber man erfährt gar nicht, welche Strafe er bekommen hat. Am Ende sagst du, dass du auf ein faires Urteil für die beiden hoffst. Hä? Also gibt es doch noch kein Urteil?
Wenn ich das lese, weiß ich nicht, was tatsächlich in dem Zeitungsartikel stand. Nach dem Titel zu urteilen, hat die Frau dem jungen Mann die Nase gebrochen. In deinem Text schreibst du von einer Verletzung, das klingt nach nem Kratzer.
Interessant ist für mich auch, dass du meistens von dem "Verdächtigen" sprichst. Ist er denn nicht zweifelsfrei als Täter identifiziert?
Ich denke, du musst deinen Text noch einmal überarbeiten, um Klarheit zu schaffen. Falls dein letzter Satz dann doch passen sollte, so muss er korrekt lauten:
- Ich hoffe auf ein faires Urteil für die beiden.