Ist das Verboten?

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Guten Tag!

Hierzu habe ich bereits einen umfangreichen Beitrag über strafrechtlichen Kern dieser Handlungen verfasst: https://www.gutefrage.net/frage/sylt-auslaender-raus-song-rassistisch-

Was die erste Äußerung betrifft, kommt es auf die Umstände es Einzelfalls an. Eine Strafbarkeit wegen Volksverhetzung nach § 130 StGB ist hierbei eher abzulehnen. Die Äußerung ist von Meinungsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützt, stellt somit eine pauschale Äußerung dar. Dies hat in einem ähnlichen Fall das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2010 entschieden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 04. Februar 2010 - 1 BvR 369/04 -, Rn. 1-41.).

Beim H-Gruß ist es aber strittig: Hier kommt die Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach § 86a Abs. 1 Nr. 2 StGB in Betracht. Dies wird man hier wohl annehmen, wobei problematisch ist, ob der Betroffene sich über dessen Handlung bewusst war. Es war nämlich Partystimmung, viel Alkohol, Feierlaune und dazu noch ein Partylied. Könnte am Vorsatz oder gar an der Schuldfähigkeit scheitern.

Bleibt nur abzuwarten, zu welchem Ergebnis die Strafverfolgungsbehörden kommen. Bis dahin gilt die Unschuldsvermutung.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

Ich weiß nicht, ob es direkt es Liste mit verbotenen Sprüchen gibt. Gewiss ist das alles kontextabhängig und da steht die Frage, was im selben Zusammenhang noch so gesagt wurde.

Man kann ja auch nicht die halbe Sprache verbieten, weil irgendein Nazi auch deutsch gesprochen hat.

Es ist eben ein Unterschied, ob man die Deutschen für die Besten hält und ihnen den Sieg wünscht, wenn man von Fußball und von Krieg redet.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein, die Sprüche sind normal nicht verboten. Nur in einem besonderen Zusammenhang, wenn du dich z.B. direkt vor Ausländer stellst und diese direkt anbrüllst. Ansonsten wird da wohl nichts passieren außer natürlich die heiße Zeitungsluft.

Dieser Satz an sich ist nicht Strafbar. Zumindest nicht das ich wüsste. Auch mit dem Zusatz "Ausländer raus" ist er es nicht. Geht der aber einher mit anderen Parolen, Gesten und oder Handlungen sieht das anders aus. Dann könnte unter Umständen eine Straftat vor liegen.

Da aber jeder weiß was mit solchen Sätzen ausgesagt werden sollen, kann die Aussprache heikel werden. Denn auch wenn sie nicht Strafbar ist, sehen und hören den vor allem Arbeitgeber den nicht gerne.

Wir hatten jetzt im Zuge des Vorfalls eine Diskussion bei uns und unsere Firmenleitung hat ganz klar zum Ausdruck gebracht, dass eine Weiterbeschäftigung bei uns sofort beendet wäre, wenn heraus käme das jemand von uns so etwas öffentlich von sich gibt.

Ob das offiziell verboten ist, ist nicht das Problem. Aber es ist so und so rassistisch.