Ist das strafbar?
ist das strafbar wenn ein Fremdes Kind (ca 7 Jahre alt) mich einfach so in der Öffentlichkeit anpisst ohne die Eltern von dem Kind irgendwo in der Nähe?
6 Antworten
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Das Kind ist nicht strafmündig und bei einem siebenjährigen Kind, das an sich normal entwickelt ist, ist es auch sehr fraglich, ob du den Eltern eine Aufsichtspflichtsverletzung nachweisen kannst.
Wenn dir ein materieller Schaden entsteht, dann haftet das Kind (wenn es tatsächlich sieben und nicht nur 'ca. 7' ist). Falls dir das was bringt.
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nein das kind ist nicht strafmündig - und die Eltern könnte man maximal zivilrechtlich angehen und das auch nur wenn man nachweisen kann das sie ihre Aufsichtspflicht vernachlässigt haben
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Wenn du nacheisen kannst, dass die Elterrn in dem Moment weggeschaut haben, muss es trotzdem nicht strafbar sein. Siehe mein Argument.
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Strafbar nicht, aber die Eltern müssen die Reinigung deiner Hose bezahlen.
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Aber ihr Kind hat den Schaden verursacht. Böse gesagt gilt das auch für den Hund der Eltern ; - )
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Dann haftet hoechstens das Kind (wenn mindestens 7 Jahre alt und dann auch nur bei ausreichendem Entwicklungsstand), nicht aber die Eltern.
Mensch Still, als Community-Experte fuer Recht solltest du doch nun wirklich wissen, dass das mit dem "Eltern haften fuer ihre Kinder" voelliger Quatsch ist.
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Praxis wird ja wohl sein, dass das Kind nicht verklagt wird, sondern die Eltern den Titel gegen das Kind durch bezahlen abwenden. Ist doch blöde, wenn es mit 18 Jahren die Rechnung + Zinsen aufgetischt bekommt.
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Das mag wohl oft so sein. Du hattest aber geschrieben: "die Eltern müssen die Reinigung deiner Hose bezahlen". Und das muessen sie eben nicht. Sie duerfen es zwar, muessen es aber keinesfalls.
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Mea Culpa ; - ) Nennen wir es also eine moralische Pflicht, da sie sich auch abgrundtief schämen sollten, dass ihr Kind sich so asozial verhält.
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Nein. Es ist auch nicht strafbar, wenn dich ein 13-jähriger ermordet. Die Strafmündigkeit beginnt mit 14, davor kann ein Kind tun was es will ohne juristisch dafür belangt zu werden.
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Heyho,
Für die Eltern möglicherweise ja, da sie ihrer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen sind.
Das Kind kann dafür nicht belangt werden.
Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!
Noch nicht mal das. Eltern müssen nicht und können auch nicht jede Sekunde auf ihre Kinder aufpassen, das ist lebensfremd.