Ist das ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgesetz?

4 Antworten

Ich bezweifle, dass das ernst gemeint war.

Also nein: Melde es besser nicht.

Weil am Ende bist du der jenige, der sich was anhören muss.

Wie kann er nur andere Leute zuerst benoten? Da sollte die IHK auf jeden Fall eingreifen und dafür sorgen, dass er gefälligst alle Prüfungen gleichzeitig kontrolliert.

Ich lese da nichts, dass jemandem eine Note genannt wurde oder jemand bevorzugt wurde.


BERLIN89867 
Beitragsersteller
 06.09.2024, 20:06

Offensichtlich hat der Lehrer dem Mitschüler die Note genannt, sonst hätte er nicht geschrieben: "Noch nicht außer für dich"

Wintermadl  06.09.2024, 20:08
@BERLIN89867

Wo liest du, dass der Lehrer die Note genannt hat?
Nur weil er vielleicht die Klassenarbeit von einem Schüler bereits angesehen hat, kannst du ihm keinen Strick draus drehen.

Wenn du willst, dass die IHK dich auslacht dann kannst du das gerne machen.

Und mit dem Gleichbehandlungsgesetz hat das rein gar nichts zu tun.