Ist das berechtigt oder nicht?
Also folgendes Problem:
Ich hab in meiner Zentralklausur in Deutsch in einer anderen Handschrift geschrieben (die war ordentlicher als meine andern, ich hab mehrere Handschriften..). Meine Lehrerin meinte es ginge nicht und man könne mit der Schrift nicht erkennen was klein oder groß geschrieben ist, da es alles Großbuchstaben sind, sie ist auch deswegen zu meinem Stufenleiter gegangen und deswegen wurden mir alle sprachlichen Punkte (das wären nur 4 Punkte, aber ich hätte vllt auch nicht alle erreicht aber mind 2 von 4, was meine Note um eine ganze gesteigert hätte) und die eigentliche Note um eine gesenkt. Also resultierend bin ich von einer 1 zu einer 3 gekommen, ganze zwei Noten runter (es gab keine Tendenzen bzw plus oder minus). Es ist mir bewusst, dass sowas Konsequenzen haben kann, aber es geht hier um zwei ganze Noten! Hätten die mir nicht die sprachlichen Punkte abgezogen, hört ich wenigstens noch ne zwei trotz der Notensenkung! Wofür ist die. Notensenkung, wenn die mir die Punkte schon abgezogen haben? Wofür ist der Abzug, wenn die meine Note schon gesenkt haben (ich weiß dass ich sprachlich nicht komplett schlecht war)?
Ist das berechtigt? wie ist das geregelt ( evtl. Gesetzlich)? Dürfen die das? Man kann die Note doch nicht wegen der Schrift schlechter machen oder? Ich mein man kann doch erkennen, was groß und klein ist.. Oder??

5 Antworten
Du kannst in einer Deutsch-Klausur nicht einfach alles in Großbuchstaben schreiben. Die Groß- und Kleinschreibung ist nun einmal auch ein Kriterium zur Beurteilung deiner Deutsch-Kenntnisse.
Die Regeln der deutsche Sprache habt ihr ganz sicher im Deutschunterricht besprochen.
Das war allerdings ein netter Versuch.Noch sind wir aber nicht so weit, dass jeder schreiben kann, wie er Lust hat. Das kannst du bei den SMS an deine Freundin tun aber nicht in einer Klausur.
Bei der Kleinschreibung sieht das 'B' 'b' ganz anders aus.. sie hat recht
Aber es gibt doch zB auch Leute, dessen Handschrift halt so ist..
Hallo night,
ich wundere mich immer wieder, wenn die Schüler nach Rechten und Gesetzen schreien. Aber nie an ihre Pflichten denken.
Deine Pflicht ist, die Arbeit in einem gut leserlichen Zustand abzuliefern. Wenn das nicht gegeben ist, gibt es Punktabzug. Punkt!
Du wirst sicher nicht das erste Mal so geschrieben haben. Und die Lehrerin hat dich vielleicht schon darauf hingewiesen, dass das nicht in Ordnung. Vermute ich mal.
Außerdem hat sie nicht allein entschieden, sondern hat sich Rückendeckung gesucht.
Also wirst du es wohl oder übel akzeptieren müssen.
Alles Gute
Virginia
es war das erste mal in einer Deutschklausur, sonst sieht sie nicht viel von meinen schriftlichen Hausaufgaben und da ich immer ne andere Schrift hab, war das das erste mal, dass dies gesehen hat, in andern Klausuren (,Physik, Psychologie, Religion, wo man ja auch das sprachliche bewertet) war das in Ordnung, würd sogar wegen dem ordentlichen Schriftbild gelobt , deswegen hab ich es ja bei der Deutschklausur auch so geschrieben,
Doch, man kann die Note wegen sprachlicher Verstöße "schlechter machen" - also auch, wenn man nicht erkennen kann, ob hier Groß- oder Kleinschreibung vorliegt.
Eine Herabstufung von 1 auf 3 in der Gesamtzensur halte ich aber für völlig unangemessen, total überzogen und auch nicht für "gerichtsfest" - falls du es letztendlich auf eine Klage ankommen lassen möchtest.
Aber vielleicht kannst du auf anderem Weg eine Teilrücknahme der Herabstufung erreichen ...
Gruß, earnest
Da geht nur eins: Rechtsanwalt konsultieren.
Sie meinte meine Schrift wäre sehr unleserlich und ich sollte mich bemühen mein Schriftbild zu verbessern, also hab ich mal was anderes versucht .. Und ja ich weiß dass es Konsequenzen wegen der groß und Kleinschreibung gibt aber beides? Also Notensenkung UND sprachliche Fehler?