Darf man bei einer Klausur Punkte für falsche Antworten abziehen?

3 Antworten

Nein, ein Punktabzug bei Multiple Choice Aufgaben ist sowohl an Uni, als auch an Schulen scheinbar rechtswidrig. Es gibt auch dementsprechende Urteile von Oberverwaltungsgerichten und auch das rheinland-pfälzische Bildungsministerium hat sich gegen eine solche Regelung ausgesprochen.

>>Das Oberverwaltungsgericht Münster urteilte bereits 2008, dass die Korrektur einer Klausur fehlerhaft sei, wenn „für eine falsche Antwort Punkte abgezogen werden, die durch eine richtige Antwort erreicht worden sind“<<

https://www.fsr-bce.de/punktabzug-in-pruefungen/

Woher ich das weiß:Recherche

Selbstverständlich. Beim Multiplechoiceverfahren beispielsweise ist das allgemeine Praxis, da eine Bewertung ansonsten gar nicht möglich ist.

Sonst könnte man ja bspw. bei Fragen wie "Nennen Sie den amtierenden Bundeskanzler von ... bis ..." alle Bundeskanzler aufzählen und würde dafür noch die volle Punktzahl bekommen.


glaubeesnicht  13.05.2016, 17:47


und vier verschiedene Fakten aufzuzählen sind


Beim Multiplechoiceverfahren ist das auch richtig. Darüber geht es aber in der Frage nicht.

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Binex 
Fragesteller
 13.05.2016, 17:47

bei so etwas ist mir das klar, das sehe ich auch ein. aber wenn gewisse Fakten abgefragt werden, wo dann auch ein ausführlicher Text gefordert wird, ist das für mich nicht wirklich nachvollziehbar.

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wenn es auf eine Frage vier Punkte gibt, und vier verschiedene Fakten
aufzuzählen sind, und man hab zwei richtige und zwei falsche Antworten,
gibt sie Null Punkte. Zwei, für die richtigen Antworten, und zwei werden
für die falschen abgezogen.

Ja, aber die 2 Punkte für die falschen Antworten müssen doch von insgesamt 4 Punkten abgezogen werden.
So, wie sie rechnet, hat sie ja nur 2 Punkte vergeben, wenn sie bei deinem Beispiel bei 0 landet.

Natürlich aber darf man für falsche Antworten Punkte abziehen, aber ich denke, dass du die Frage nicht so allgemein stellen wolltest.

Je nach Schwierigkeitsgrad der Aufgabe kann man aber auch den Standpunkt vertreten: Wenn man hierbei die Hälfte nicht weiß, dann gibt es dafür keinen Punkt.
Die Festlegung, wie viele Punkte erreichbar sein sollen, liegt allein beim Lehrer.