In die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?
Wenn eine Person privat versichert ist und 53 Jahre alt ist dann kann sie ja einfach einen Monat als Angestellter irgendwo arbeiten und dann kündigen und dann kann sie sich ja gesetzlich freiwillig versichern und somit ist sie wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung also ist diese hürde von pkv in gkv doch ganz einfach oder?
Was hat die Rentenversicherung mit der Krankenversicherung zu tun?
Sry meine Krankenversicherung
4 Antworten
Wenn du noch keine 55 Jahre alt bist und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, wirst du nach § 5 SGB V versicherungspflichtig.
Auch nach Beendigung der Pflichtversicherung kannst du freiwillig in der GKV versichert bleiben.
Wer etwas anderes schreibt, liegt falsch!
Ja, das ist LEIDER möglich, eins der Schlupflöcher, die nicht geschlossen sind.
Genau. Die Politiker denken nicht nach - so wie sie auch alle anderen Probleme ignorieren.
https://www.tk.de/vertriebspartner/faq/neuaufnahme/wechsel-von-pkv-zu-gkv-2064274?tkcm=aaus
Lies dir das mal durch. Da sind die Bedingungen beschrieben.
Nein. Die GKV muss dich auch unter 55 Jahren nicht aufnehmen.
Doch wenn man das Angestellte arbeitet muss man ja in die GKV
DOCH, das ist korrekt. Dann ist die Person versicherungspflichtig nach § 2 SGB V und damit kommt sie, unter 55 Jahre alt wieder in die GKV und kann drin bleiben. https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html
Wenn das Arbeitsentgelt unter der JEAG liegt, trifft das zu, denn dann tritt Versicherungspflicht nach § 5 SG V ein.
Das ist falsch!
Wer zum aufnahmefähigen Personenkreis gehört - z.B. wie in diesem Fall durch Eintritt der Versicherungspflicht nach § 5 SGB V aufgrund der Aufnahme einer Beschäftigung - darf von einer gesetzlichen Krankenkasse nicht abgelehnt werden. Das ist in § 175 SGB V geregelt.
Und wieso wird das nicht geschlossen wenn man das mit logischen nachdenken auf diese Lücke kommen kann und die Politik denkt darüber nicht nach