In die gesetzliche Krankenversicherung wechseln?

wattdennnu2  29.06.2024, 16:34

Was hat die Rentenversicherung mit der Krankenversicherung zu tun?

Waterfight 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 16:35

Sry meine Krankenversicherung

4 Antworten

Wenn du noch keine 55 Jahre alt bist und eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnimmst, wirst du nach § 5 SGB V versicherungspflichtig.

Auch nach Beendigung der Pflichtversicherung kannst du freiwillig in der GKV versichert bleiben.

Wer etwas anderes schreibt, liegt falsch!

Von Experte okieh56 bestätigt

Ja, das ist LEIDER möglich, eins der Schlupflöcher, die nicht geschlossen sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 35 Jahre Berufserfahrung, Führungsposition

Waterfight 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 20:29

Und wieso wird das nicht geschlossen wenn man das mit logischen nachdenken auf diese Lücke kommen kann und die Politik denkt darüber nicht nach

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okieh56  29.06.2024, 22:28
@Waterfight

Genau. Die Politiker denken nicht nach - so wie sie auch alle anderen Probleme ignorieren.

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Nein. Die GKV muss dich auch unter 55 Jahren nicht aufnehmen.


Waterfight 
Beitragsersteller
 29.06.2024, 11:19

Doch wenn man das Angestellte arbeitet muss man ja in die GKV

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okieh56  29.06.2024, 22:41
@Waterfight

Wenn das Arbeitsentgelt unter der JEAG liegt, trifft das zu, denn dann tritt Versicherungspflicht nach § 5 SG V ein.

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okieh56  29.06.2024, 22:39

Das ist falsch!

Wer zum aufnahmefähigen Personenkreis gehört - z.B. wie in diesem Fall durch Eintritt der Versicherungspflicht nach § 5 SGB V aufgrund der Aufnahme einer Beschäftigung - darf von einer gesetzlichen Krankenkasse nicht abgelehnt werden. Das ist in § 175 SGB V geregelt.

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