In der Probezeit kündigen, wie mach ich ohne das mich das amt sperrt?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Eine Sperrzeit wird nicht verhängt, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses aufgrund eines wichtigen Grundes nicht zumutbar war. Ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages oder für eine Eigenkündigung kann etwa darin liegen, dass
der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz gemobbt wurde.
der Arbeitnehmer einen Angehörigen pflegen muss.
die Vergütung weit unter dem lokalen Branchenniveau lag.
Ein wichtiger Grund kann auch vorliegen, wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung droht und der Arbeitnehmer dieser Entlassung per Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag bloß zuvorkommt. Dann ist jedoch zusätzlich erforderlich, dass
der Arbeitgeber die Kündigung mit Bestimmtheit angekündigt hat,
es sich nicht um eine verhaltensbedingte Kündigung handelt,
das Arbeitsverhältnis mit oder nach Ablauf der Kündigungsfrist endet,
die Abfindung maximal 0,5 Monatsgehälter pro Jahr der Beschäftigung beträgt (dann wird von der Rechtmäßigkeit der Kündigung ausgegangen) und
kein besonderer Kündigungsschutz des Arbeitnehmers besteht, etwa wegen einer Betriebsratsmitgliedschaft oder einer Schwangerschaft.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/so-vermeiden-sie-eine-sperrzeit-beim-arbeitslosengeld/

Auch wenn dir dein Arzt bestätigt, dass du den Job nicht mehr machen kannst, wird in der Regel von einer Sperre abgesehen.

Wenn du deine Arbeitslosigkeit selbst herbei führst, musst du dafür einen "wichtigen Grund" haben. Sonst sind 12 Wochen Sperre obligatorisch.

Es ist jedem zuzumuten, sich ZUERST eine neue Stelle zu suchen, und DANN fristgerecht zu kündigen.

Wenn Du aus wog. wichtigem Grund kündigst, darf keine Sanktion verhängt werden.

Oder kündigen und nahtlos zu neuem Job wechseln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Einen Job suchen und den alten kündigen. Da wird es keine Sperre geben.

Sowas macht man gar nicht - man lässt die anderen handeln.