Instandhaltungskosten verschwiegen, Immobilienkauf?
Hallo Community,
meine Frau und ich haben kürzlich (Notartermin vor einem Monat) eine Immobilie gekauft um genau zu sein eine Wohnung. Nun kam im Gespräch mit dem Hausmeister auf dass die Instandhaltung/Auswechslung der Wasserrohre welche laut Wohnungseigentümerversammlung von 2020 von den Rücklagen gezahlt werden sollten nun doch zum teil von den Eigentümern gezahlt werden muss. Laut Hausmeister wusste die Verkäuferin Bescheid. Nun die Frage ist Sie oder der Makler denn nicht verpflichtet gewesen uns dies zu irgendeinem Zeitpunkt mitzuteilen? Und inwiefern steht es mir zu Entschädigung zu verlangen bzw. zu verlangen dass Sie die Kosten trägt. Danke vorab für eure Antworten.
6 Antworten
So wie du als Käufer die Teilungserklärung prüfen solltest- kannst du auch Einblick in die Beschlüsse der WEG verlangen, nach den letzten Renovierungen fragen...
Offensichtlich war der Beschluss vorhanden, die Beauftragung noch nicht erfolgt und die Angebote übersteigen die Rücklage.
Wenn du gefragt hast und Zeugen, dass sie deine Frage falsch beantwortet hat... kannst du drüber nachdenken, ob du Schadensersatz bei ihr fordern kannst.
Oder du hast das Glück, dass die Berichtigung des Grundbuches erst nach Abrechnung erfolgt, Die Abrechnung der WEG richtet sich gegen den Eigentümer laut Grundbuch, außer ihr habt im Innenverhältnis mit dem Kaufvertrag etwas anderes geregelt.
Ups- dann würde ich es zumindest versuchen, ggfls mit Unterstützung Anwalt.
Wenn der Beschluss 2020 war - ihr einschließlich 2020 gesichtet hattet - dann fehlt doch was. Auch wenn der Auftrag vermutlich erst 2021 erteilt wurde- der Beschluss müsste doch aufgetaucht sein?
Vermutlich würde ich warten bis die tatsächliche Abrechnung kommt.
das Protokoll von 21 wird es noch nicht geben weil noch keine Abrechnung fertig ist und daher auch keinen Versammlung stattgefunden hat. Daher muß der Beschluß vorher gewesen sein
Hallo,
Wenn Du eine Immobilie kaufst, musst Du immer mal mit Instandhaltungskosten rechnen.
Da ist mal das Dach , die Heizung Treppenhausrenovierung , die Rohre, die Grünanlage , die Fassade usw.
Es gibt keine Wohnanlage , wo alles perfekt in Schuss ist. Da hättest Du neu kaufen müssen.
Für Instandhaltungen gibt es eine Instandhaltungsrücklage, die von den Eigentümern jährlich angespart wird.Reicht diese nicht, gibt es Sonderumlagen.
Die Höhe der Instandhaltungsrücklage hängt von der Bedürftigkeit des Objektes ab.
Die Rücklage kann stark varieren , so kann man mit 250 Euro pro Jahr für ein gutes Objekt auskommen; Es können auch bei grösseren bedürftigeren Wohnblockobjekten schon mal 1000Euro pro Jahr sein.
Diese Ausgaben hast Du ja beim Kauf berücksichtigt und in Deine Renditebetrachtungen und cash flow -Berechnungen sicher mit einbezogen?
Meist steht in den Kaufverträgen gekauft wie gesehen, dann brauchst Du auch kein juristisches Geschütz aufzufahren.
Gerade beim Gebrauchtwohnungskauf hast Du meist etwas Renovierungsstau vor Dir. Warum hat der Eigentümer wohl verkauft? Weil alles top in Schuss ist? Er hat wohl eher gedacht, ich verkaufe jetzt, bevor ich investieren muss.
Somit musst Du das Geld wohl investieren um später dort ohne Probleme gut vermieten oder wohnen zu können.
Also, dass ich kein Recht habe über zukünftig beschlossene Instandhaltungsmaßnahmen mich zu beschweren ist mir klar.
Im Kaufvertrag steht bei uns allerdings drin, dass der Verkäufer versichert, dass keine die Erhaltungsrücklage übersteigenden Maßnahmen beschlossen sind.
Dies trifft ja nicht zu.
In den Protokollen von 2020 steht auch nichts von den Ausmaßen der Arbeiten. Klar hätte ich da nochmal nachfragen müssen. Auch die von 2021 habe ich von niemandem zur Verfügung bekommen. Allerdings finde ich, dass das was im Kaufvertrag steht, meinen Standpunkt unterstützt.
Nö, wenn nichts im Beschlussbuch steht, ist alles richtig gelaufen. Reinschauen müssen die Käufer doch selber, da wird nichts zur Verfügung gestellt.
Das ist doch laut Frage noch gar nicht entschieden, es gibt nicht mal einen Beschluss, also kann es auch keinen Auftrag geben über die Last der einzelnen Wohnungen.
Das kann ich nicht so richtig glauben, denn auch ich kenne keinen Käufer, der kauft, ohne beim Verwalter zu fragen, ohne Blick in den Wiplan und das Beschlussbuch.
Wurde wirklich so gekauft, dann möge jetzt bitte auch nicht gezickt werden.
Was hat ein Hausmeister einer WEG mit dem Kaufvertrag am Hut?
Es gibt ja wohl nicht mal einen Beschluss für die Folgekosten.
Hallo,
Ich denke heute muss man super schnell kaufen, sonst ist die Wohnung weg. Da kann man und hat man vielleicht auch nicht die Möglichkeit alle Einzelheiten perfekt abzufragen.
Dann stehe einfach dazu, den einen Blick nicht geworfen zu haben in das Beschlussbuch. Dauert meist so 10 Minuten.
mmN gibt es keine Pflicht. Eine Aufklärungspflicht existiert nur in seltenen Fällen.
Der Verkäufer hat keine Pflicht Dir zu sagen was in Zukunft alles gemacht werden muß. Es obliegt Dir die Protokolle der Eigentümerversammlungen zu lesen. Macht Du das nicht bist Du selbst Schuld.
Somit ist alles so gelaufen wie es hätte laufen sollen und Du hast keinen Grund Dich zu beschweren.
Danke für deine Antwort.
Im Kaufvertrag steht bei uns drin, dass der Verkäufer versichert, dass keine die Erhaltungsrücklage übersteigenden Maßnahmen beschlossen sind.
Das trifft in dem Fall ja nicht zu. Wir hatten leider nur Zugang zum WEG-Protokoll bis einschließlich 2020.